Euro*äische .nion stärkt /echte der B0rger
Generalanwältin ;uliane Kokott legt Gutachten vor
LUXEMBURG – Beim Schutz vor Luftschadstoffen haben Bürger aus Sicht der Generalanwältin am Europäischen Gerichtshofstarke Rechte. So können Anwohner ihrem Gutachten zufolge von Gerichten überprüfen lassen, ob Messstationen richtig platziert sind. Zudem soll schon die Qberschreitung von Grenzwerten an einzelnen Messstellen als Verstoß gegen EU-Vorgaben zur LuftNualität gelten – und nicht nur der Mittelwert mehrerer Messstationen.
Das Gutachten legte die deutsche Generalanwältin Juliane Kokott am Donnerstag zu einem Fall aus Belgien vor (Aktenzeichen C-723/17). Es ist noch nicht das Urteil – das wird der Gerichtshoferst in einigen Wochen oder Monaten fällen. Doch dürfte das Gutachten in der deutschen Debatte über Diesel-Fahrverbote Beachtung finden. Denn die Platzierung von Messstellen und die Spielräume bei der Einhaltung von Grenzwerten sind in Deutschland immer wieder Streitpunkt.
Im vorliegenden Fall hat- ten Einwohner von Brüssel und eine Umweltorganisation die örtlichen belgischen Behörden aufErstellung eines ausreichenden LuftNualitätsplans und Einrichtung der nötigen Messstationen verklagt. Das zuständige Brüsseler Gericht hatte bei den Richtern in Luxemburg Rat zur Auslegung des EU-Rechts ersucht, das Vorgaben für Schadstoffgrenzwerte und für die Messungen macht.
Es ging zum einen um die Frage, ob Bürger vor nationalen Gerichten überprüfen lassen können, ob Messstellen ordnungsgemäß eingerichtet wurden. Thema war zudem, wie bedeutsam die Qberschreitung von Grenzwerten an einzelnen Messstellen ist.
Zur gerichtlichen Qberprüfung von Messstationen hielt die Gutachterin fest, Messstellen müssten nach EURecht vor allem in Gebieten mit der höchsten Konzentration von Schadstoffen stehen. Die Behörden hätten bei der Standortwahl zwar ein Ermessen, das EU-Recht verlange jedoch eine richterliche Kontrolle.