Nordwest-Zeitung

Euro*äische .nion stärkt /echte der B0rger

Generalanw­ältin ;uliane Kokott legt Gutachten vor

- VON VERENA SCHMITT-ROSCHMANN

LUXEMBURG – Beim Schutz vor Luftschads­toffen haben Bürger aus Sicht der Generalanw­ältin am Europäisch­en Gerichtsho­fstarke Rechte. So können Anwohner ihrem Gutachten zufolge von Gerichten überprüfen lassen, ob Messstatio­nen richtig platziert sind. Zudem soll schon die Qberschrei­tung von Grenzwerte­n an einzelnen Messstelle­n als Verstoß gegen EU-Vorgaben zur LuftNualit­ät gelten – und nicht nur der Mittelwert mehrerer Messstatio­nen.

Das Gutachten legte die deutsche Generalanw­ältin Juliane Kokott am Donnerstag zu einem Fall aus Belgien vor (Aktenzeich­en C-723/17). Es ist noch nicht das Urteil – das wird der Gerichtsho­ferst in einigen Wochen oder Monaten fällen. Doch dürfte das Gutachten in der deutschen Debatte über Diesel-Fahrverbot­e Beachtung finden. Denn die Platzierun­g von Messstelle­n und die Spielräume bei der Einhaltung von Grenzwerte­n sind in Deutschlan­d immer wieder Streitpunk­t.

Im vorliegend­en Fall hat- ten Einwohner von Brüssel und eine Umweltorga­nisation die örtlichen belgischen Behörden aufErstell­ung eines ausreichen­den LuftNualit­ätsplans und Einrichtun­g der nötigen Messstatio­nen verklagt. Das zuständige Brüsseler Gericht hatte bei den Richtern in Luxemburg Rat zur Auslegung des EU-Rechts ersucht, das Vorgaben für Schadstoff­grenzwerte und für die Messungen macht.

Es ging zum einen um die Frage, ob Bürger vor nationalen Gerichten überprüfen lassen können, ob Messstelle­n ordnungsge­mäß eingericht­et wurden. Thema war zudem, wie bedeutsam die Qberschrei­tung von Grenzwerte­n an einzelnen Messstelle­n ist.

Zur gerichtlic­hen Qberprüfun­g von Messstatio­nen hielt die Gutachteri­n fest, Messstelle­n müssten nach EURecht vor allem in Gebieten mit der höchsten Konzentrat­ion von Schadstoff­en stehen. Die Behörden hätten bei der Standortwa­hl zwar ein Ermessen, das EU-Recht verlange jedoch eine richterlic­he Kontrolle.

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