Cohens Aussagen und die Folgen
Früherer Trump-Vertrauter greift den US-Präsidenten massiv an
Für
Beobachter und ein Millionenpublikum wirkten die vom früheren TrumpVertrauten Michael Cohen am Mittwoch auf dem Kapitol vorgetragenen Beschuldigungen explosiv. Kein Wunder, dass einige der bei der Anhörung vertretenen Demokraten Cohen nach dessen spektakulärem Auftritt dankten. Doch welche juristischen Gefahren drohen Trump neben den politischen Ausfallerscheinungen eines möglichen Amtsenthebungs-Verfahrens? Hier ein Überblick über die wichtigsten Aussagen und ihre Brisanz.
Weitere Ermittlungen gegen den Präsidenten: Dies war einer der wohl wichtigsten Hinweise von Trumps ehemaligem „Fixer“. Denn offenbar laufen – unter aktiver Mithilfe Cohens – parallel zu der vor dem Abschluss stehenden Russland-Untersuchung von Robert Mueller – noch Ermittlungen der Staatsanwaltschaft New York mit Blick auf die Geschäfte und Organisationen Trumps. Je nach Ausgang dieser Verfahren könnte dem Präsidenten nach seinem Ausscheiden aus dem Amt ein Strafverfahren drohen. Nach einer seit Jahrzehnten gültigen Bewertung der US-Justiz können amtierende Präsidenten nicht angeklagt werden.
Wikileaks und gehackte Demokraten-E-Mails: Cohen sagte aus, Trump habe von seinem langjährigen Freund Roger Stone erfahren, dass Wikileaks vor der Wahl 2016 E-Mails der Clinton-Kampagne veröffentlichen würde, die die Reputation von Trumps Mitbewerberin erheblich schädigen dürften. Trump habe die Veröffentlichung begrüßt. Strafrechtlich gesehen wäre der Präsident nach Ex- an frühere Geliebte: Cohen hatte sich vor einem New Yorker Gericht zwar schuldig bekannt, unter anderem diese Zahlungen im Auftrag Trumps geleistet zu haben. Doch es gab dazu keine gerichtliche Beweisaufnahme. Rechtsexperten verweisen vielmehr darauf, dass Cohen in der Hoffnung auf eine milde Strafe zwar „schuldig“plädierte, doch dass die Anklage von vornherein zweifelhaft gewesen sei und nie verhandelt wurde. Denn schließlich hat Donald Trump argumentiert, er habe mit den Zahlungen an zwei Frauen, die angeblich Unwahres behaupteten, vor allem seine Familie schützen und nicht die Wahlen beeinflussen wollen. Vor Gericht müsste Trump schlüssig das Gegenteil bewiesen werden,
pertenansicht allerdings nur in Gefahr, wenn ihm nachgewiesen werden kann, dass er die Hack-Attacken durch Russland vor ihrer Ausführung in Auftrag gab oder billigte und nicht dem FBI meldete. Dies könnte dann den Tatbestand einer Verschwörung erfüllen.
Schweigegeldzahlungen um eine Verletzung der Parteispendengesetze zu belegen. Und selbst dann würde Trump nach der bisher praktizierten Sanktionierung wohl lediglich eine zivile Geldbuße drohen.
Das Moskauer Trump-Tower-Projekt: Cohen behauptete, Trump habe ihm gegenüber „durch Augenkontakt“klargemacht, dass Cohen den Kongress über das bis Juni 2016 anhaltende Interesse Trumps an dem niemals verwirklichten Bauprojekt belügen solle. „In seiner Art und Weise“habe Trump ihm verdeutlicht, dass hier nicht die Wahrheit gesagt werden solle Weitere Zeugen für die Behauptung Cohens gibt es allerdings nicht.
Das Treffen im Trump Tower: Cohen führte an, dass Trump – anders als von diesem behauptet – doch vorab vom Zweck eines Treffens im Juni 2016 informiert war, bei dem sich Trumps Sohn Don jr., weitere Mitarbeiter und eine russische Anwältin im New Yorker Trump Tower an einen Tisch setzten. Die Trumps hätten sich von dem Termin Negatives über Clinton erhofft. Doch die Anwältin konnte nicht liefern. Hätte sie Informationen gehabt, so wäre dies eine illegale Zuwendung eines Ausländers an die Wahlkampagne Trumps gewesen. Fraglich ist also, ob sich aus diesem Vorgang überhaupt ein juristisch relevanter Vorwurf erheben ließe.