Zwei Jahre Haft für Messerstecher
Iraker stach in Arztpraxis auf :yrer ein – Verminderte :chuldfähigkeit
Der Täter war in der Kindheit immer gehänselt worden. Als dies in Oldenburg wieder geschah, rastete er aus.
TUIEravel – Im Prozess gegen den 23 Jahre alten Iraker, der in einer Oldenburger Arztpraxis auf einen syrischen Flüchtling eingestochen hatte, ist der Angeklagte am Donnerstag zu zwei Jahren Gefängnis verurteilt worden. Die Oldenburger Schwurgerichtskammer unter Vorsitz von Richter Sebastian Bührmann wertete die brutale Tat als gefährliche Körperverletzung. Den ursprünglichen Tatvorwurf des versuchten Totschlags ließ die Kammer fallen. Ein Tötungsvorsatz sei nicht festgestellt worden, so der Richter.
Der Angeklagte hatte gar keine Zeit gehabt, über die Folgen seines Handelns nachzudenken. Er war dermaßen in Wut und Rage geraten, dass er den Feststellungen zufolge einfach nur noch zustach. Dieses Ausrasten hat nach Überzeugung des Gerichtes mit der Kindheit des Angeklagten zu tun. Damals war er von Freunden und Mitschülern stets gehänselt worden, weil er den intellektuellen Anforderungen in Schule und am Arbeitsplatz nicht gewachsen war.
Vor der Arztpraxis traf er zufällig auf den Syrer, den er aus dem Deutschkurs kannte. Aus Spaß hatte der Syrer dem Angeklagten dann die Mütze vom Kopf geschlagen. Damit begann das unglückliche Geschehen, so Richter Bührmann. Kindheitserinnerungen wurden wach. Der Angeklagte schubste den Syrer schmerzhaft gegen eine Wand, worauf das Opfer dem Angeklagten einen Schlag auf die Nase versetzte. Die fing dann an zu bluten. Der Arzt ging dazwischen. Aber als der Mediziner sagte, das mit der Nase sei nicht so schlimm, ging es mit dem Streit erst richtig los.
Der Angeklagte fühlte sich vor dem Hintergrund seiner intellektuellen Fähigkeiten nicht ernst genommen. Er verfolgte den Syrer bis in die Arztpraxis und stach dort zweimal in den Rücken des Opfers, zweimal in den Bauch und einmal in den Hals. So etwas werde man in Deutschland nicht hinnehmen, sagte Richter Bührmann zu dem Angeklagten.
Es gab aber Milderungsgründe. Aufgrund einer Intelligenzminderung billigte die Kammer dem Angeklagten eine verminderte Schuldfähigkeit zu. Im Rahmen eines Täter-Opfer-Ausgleiches zahlt er zudem ein Schmerzensgeld an das Opfer. Auch das wirkte sich erheblich strafmindernd aus. Mit dem Strafmaß erfüllte die Kammer den Antrag von Oberstaatsanwalt Thomas Sander. Der Oldenburger Verteidiger Alexander Osten hatte auf eine Bewährungsstrafe plädiert.