Nordwest-Zeitung

Zwei Jahre Haft für Messerstec­her

Iraker stach in Arztpraxis auf :yrer ein – Vermindert­e :chuldfähig­keit

- VON FRANZ-JOSEF HÖFFMANN

Der Täter war in der Kindheit immer gehänselt worden. Als dies in Oldenburg wieder geschah, rastete er aus.

TUIEravel – Im Prozess gegen den 23 Jahre alten Iraker, der in einer Oldenburge­r Arztpraxis auf einen syrischen Flüchtling eingestoch­en hatte, ist der Angeklagte am Donnerstag zu zwei Jahren Gefängnis verurteilt worden. Die Oldenburge­r Schwurgeri­chtskammer unter Vorsitz von Richter Sebastian Bührmann wertete die brutale Tat als gefährlich­e Körperverl­etzung. Den ursprüngli­chen Tatvorwurf des versuchten Totschlags ließ die Kammer fallen. Ein Tötungsvor­satz sei nicht festgestel­lt worden, so der Richter.

Der Angeklagte hatte gar keine Zeit gehabt, über die Folgen seines Handelns nachzudenk­en. Er war dermaßen in Wut und Rage geraten, dass er den Feststellu­ngen zufolge einfach nur noch zustach. Dieses Ausrasten hat nach Überzeugun­g des Gerichtes mit der Kindheit des Angeklagte­n zu tun. Damals war er von Freunden und Mitschüler­n stets gehänselt worden, weil er den intellektu­ellen Anforderun­gen in Schule und am Arbeitspla­tz nicht gewachsen war.

Vor der Arztpraxis traf er zufällig auf den Syrer, den er aus dem Deutschkur­s kannte. Aus Spaß hatte der Syrer dem Angeklagte­n dann die Mütze vom Kopf geschlagen. Damit begann das unglücklic­he Geschehen, so Richter Bührmann. Kindheitse­rinnerunge­n wurden wach. Der Angeklagte schubste den Syrer schmerzhaf­t gegen eine Wand, worauf das Opfer dem Angeklagte­n einen Schlag auf die Nase versetzte. Die fing dann an zu bluten. Der Arzt ging dazwischen. Aber als der Mediziner sagte, das mit der Nase sei nicht so schlimm, ging es mit dem Streit erst richtig los.

Der Angeklagte fühlte sich vor dem Hintergrun­d seiner intellektu­ellen Fähigkeite­n nicht ernst genommen. Er verfolgte den Syrer bis in die Arztpraxis und stach dort zweimal in den Rücken des Opfers, zweimal in den Bauch und einmal in den Hals. So etwas werde man in Deutschlan­d nicht hinnehmen, sagte Richter Bührmann zu dem Angeklagte­n.

Es gab aber Milderungs­gründe. Aufgrund einer Intelligen­zminderung billigte die Kammer dem Angeklagte­n eine vermindert­e Schuldfähi­gkeit zu. Im Rahmen eines Täter-Opfer-Ausgleiche­s zahlt er zudem ein Schmerzens­geld an das Opfer. Auch das wirkte sich erheblich strafminde­rnd aus. Mit dem Strafmaß erfüllte die Kammer den Antrag von Oberstaats­anwalt Thomas Sander. Der Oldenburge­r Verteidige­r Alexander Osten hatte auf eine Bewährungs­strafe plädiert.

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BILD: DPA Richterspr­uch: Im Fall der Messerstec­herei in einer Arztpraxis ist nun das Urteil gefallen.

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