Ordnungsstrafen für säumige Eltern
Sozialministerin Reimann will Zahlungsmoral verbessern
HANNOVER – Von säumigen Elternteilen erhält der Staat in Niedersachsen immer seltener den Unterhaltsvorschuss für Kinder von Alleinerziehenden zurück. Die sogenannte Rückgriffsquote sank von 20 Prozent in 2017 auf rund 13 Prozent (2018), gab Sozialministerin Carola Reimann (SPD) bekannt. „Die Rückgriffszahlen sind ernüchternd“, rügte sie: „Bundesweit liegt Niedersachsen zwar im Durchschnitt, aber die Rückgriffsquote ist insgesamt zu niedrig.“Bund und Land blieben im Vorjahr mit einem Anteil von je 40 Prozent, Kommunen mit 20 Prozent auf 190 Millionen Euro sitzen.
Das will die Sozialministerin durch einen „Rückgriffspakt“mit den kommunalen Spitzenverbänden ändern. Ihr Haus soll sich mit den Kommunen auf eine „neue Systematik“in den Verfahrensabläufen verständigen. Denn je nachKommunegibtesbisher Rückflüsse zwischen ein und 21 Prozent. Gegen säumige
Zahler soll gezielter mit Ordnungsstrafen vorgegangen werden.
Nach einer 2017 in Kraft getretenen Gesetzesänderung galt der Anspruch auf den Vorschuss nicht mehr nur für Kinder bis zwölf Jahre und nur maximal 72 Monate lang. Seitdem fließt Geld bis zum 18. Geburtstag – ohne zeitliche Begrenzung. Die Ausgaben beim Unterhaltsvorschuss für alleinerziehende Mütter und Väter in Niedersachsen stiegen somit drastisch an.