50 Millionen Euro fürs Justizzentrum
Justizstaatssekretär Stefan von der Beck zu Gast
OLDENBURG – Zwei große Bauprojekte im Justizbereich hat sich die niedersächsische Landesregierung für diese Legislaturperiode vorgenommen: ein Gebäude für Staatsschutzverfahren in Celle und das Justizzentrum Oldenburg. Das unterstrich Justizstaatssekretär Stefan von der Beck am Donnerstag bei seinem Besuch im Oldenburger Amtsgericht.
Ein Neubau an anderer Stelle, wie zwischenzeitlich im Gespräch, ist zwar vom Tisch. Dafür soll ins Gerichtsviertel investiert werden. Für Anbauten in zwei Bauabschnitten an der Staatsanwaltschaft und am Landgericht werden rund 50 Millionen Euro nötig sein, so von der Beck. Für das Jahr 2021 plant er die Anmeldung der Finanzierung im Landeshaushalt.
Der Ausbau böte auch die Möglichkeit einer zentralen Sicherheitsschleuse für Besucher und könnte damit die angespannte Lage beim Wachpersonal verbessern. Zum jetzigen Zeitpunkt habe man aber immerhin vier neue Stellen im Landgerichtsbezirk Oldenburg geschaffen, so der Staatssekretär. Sie sollen wie Springer an den Gerichten eingesetzt werden können, an denen gerade Bedarf ist.
Generell nannten Amtsgerichtsdirektor Horst Freels und Geschäftsleiter Derk van Hove die Personallage als drängendstes Problem. Besonders im mittleren Dienst sei die Lage angespannt. Aber auch über mehr Richter würde man sich freuen. Von der Beck verwies auf das Ziel der Landesregierung, in Niedersachsen 250 neue Richter und Staatsanwälte einzustellen. 100 habe man bereits geschafft. Davon entfalle ein neuer Richter auf das Amtsgericht Oldenburg plus einer zusätzlichen Beförderungsmöglichkeit.
Thema der Gespräche war auch das Urteil des Bundesverfassungsgericht, dass Fixierungen von Menschen, die länger als 30 Minuten andauern, nur von einem Richter angeordnet werden können. Dafür müssen täglich Richter von 6 bis 21 Uhr in Bereitschaft sein. Um dies besser zu organisieren, soll es nun einen zentralen Bereitschaftsdienst für den gesamten Landgerichtsbezirk geben.
Unzufrieden ist man beim Amtsgericht derweil mit der Zuständigkeit in Sachen Abschiebehaft. Durch die Konzentration auf ausgewählte Gerichte sei die Zahl der Fälle zwar von drei auf 22 im vergangenen Jahr gestiegen, so Freels. Das seien aber zu wenig, um eine wirkliche Routine in diesen komplexen Verfahren zu entwickeln. Daher wünsche man sich eine weitere Konzentration auf Gerichte, zum Beispiel nahe der neuen zentralen Abschiebebehörde in Osnabrück.