Poppen.de-Affäre: Gutachten kommt
Im Rechtsstreit Radvan/Toth geht es jetzt um die gesundheitlichen Folgen – Keine Mediation
Laut Gericht hat sich die Vermutung, dass Oliver Toth hinter dem Fakeprofil steckt, verdichtet. Die Bchmerzensgeldfrage ist damit aber noch nicht beantwortet.
OLDENBUDG/GEMEINDE HATTEN – Im ZJvilverfahren zwischen den beiden Hatter SPD-Gemeinderatsmitgliedern Katja Radvan (44) und Oliver Toth (46) kommt jetzt ein medizinischer Sachverständiger zum Zuge. Er soll klären, inwieweit die Klägerin durch die im Zuge der Kommunalwahl 2016 hochgekochte Poppen.de-Affäre gesundheitlich beeinträchtigt worden ist.
Zur Erinnerung: Toth wird vorgeworfen, 2016 auf Poppen.de,
einem Portal für sexuelle Kontakte, ein Fake-Profil über seine Parteikollegin angelegt zu haben. Katja Radvan verklagt den Kirchhatter deswegen auf 10 000 Euro Schmerzensgeld. Toth bestreitet, das Profil erstellt zu haben. In einem dem Zivilprozess vorgelagerten Strafverfahren hatte er trotzdem der Zahlung einer Geldauflage
von 2000 Euro zugestimmt.
Die Kammer des Landgerichts Oldenburg unter Leitung des Richters Dr. Dirk Rahe machte am Mittwoch in ihrem vorläufigen Fazit deutlich, dass sie Toth für den Verantwortlichen hinter dem Fakeprofil hält, mit dem sexuelle Kontakte gesucht worden waren. Die Vermutung habe sich im Laufe des Verfahrens „verdichtet“.
Der Versuch der Verteidigung, den jetzigen Lebensgefährten der Klägerin, Frans Haverkort, als möglichen Initiator einer Intrige ins Spiel zu bringen, sei für die Kammer dagegen nicht nachzuvollziehen. „Wir haben keine Zweifel, dass Herr Haverkort nichts mit der Sache zu tun hat“, so der Vorsitzende Richter nach dessen öffentlicher Befragung. Die ebenfalls als Zeugen geladene Ehefrau Toths und dessen Vater machten vom Aussageverweigerungsrecht Gebrauch.
In dem Zivilprozess geht es allerdings nur in zweiter Linie um die Schuldfrage. Das Gericht prüft, ob Katja Radvan Entschädigungsansprüche gegenüber der Gegenseite hat. Der Vorsitzende Richter wiederholte seine Einschätzung vom Beginn des Verfahrens im März 2018, dass wegen der
schweren Verletzung der Persönlichkeitsrechte eine Geldentschädigung von 1500 bis 3500 Euro denkbar sei. Antwort auf die Frage, ob Toth auch Schmerzensgeld für gesundheitliche Folgen an Radvan zahlen muss, soll nun ein Gutachten geben.
Die Kosten dafür – bis zu 3000 Euro – muss die Klägerin vorschießen. Die Landgerichtskammer legte beiden Parteien als Alternative ein „gerichtsnahes Mediationsverfahren“nahe. Toths Rechtsanwalt Kim Müller: „Es leiden alle. Wir würden uns einer Mediation nicht verschließen.“Nach einer Beratungspause gab Radvans Rechtsanwalt Erich Biebert allerdings zu Protokoll: „Es gibt dazu keine Bereitschaft meiner Mandantin.“Sie lege Wert auf eine Entscheidung des Gerichtes.