Nordwest-Zeitung

Poppen.de-Affäre: Gutachten kommt

Im Rechtsstre­it Radvan/Toth geht es jetzt um die gesundheit­lichen Folgen – Keine Mediation

- V5N zERNER FADEMRECHT

Laut Gericht hat sich die Vermutung, dass Oliver Toth hinter dem Fakeprofil steckt, verdichtet. Die Bchmerzens­geldfrage ist damit aber noch nicht beantworte­t.

OLDENBUDG/GEMEINDE HATTEN – Im ZJvilverfa­hren zwischen den beiden Hatter SPD-Gemeindera­tsmitglied­ern Katja Radvan (44) und Oliver Toth (46) kommt jetzt ein medizinisc­her Sachverstä­ndiger zum Zuge. Er soll klären, inwieweit die Klägerin durch die im Zuge der Kommunalwa­hl 2016 hochgekoch­te Poppen.de-Affäre gesundheit­lich beeinträch­tigt worden ist.

Zur Erinnerung: Toth wird vorgeworfe­n, 2016 auf Poppen.de,

einem Portal für sexuelle Kontakte, ein Fake-Profil über seine Parteikoll­egin angelegt zu haben. Katja Radvan verklagt den Kirchhatte­r deswegen auf 10 000 Euro Schmerzens­geld. Toth bestreitet, das Profil erstellt zu haben. In einem dem Zivilproze­ss vorgelager­ten Strafverfa­hren hatte er trotzdem der Zahlung einer Geldauflag­e

von 2000 Euro zugestimmt.

Die Kammer des Landgerich­ts Oldenburg unter Leitung des Richters Dr. Dirk Rahe machte am Mittwoch in ihrem vorläufige­n Fazit deutlich, dass sie Toth für den Verantwort­lichen hinter dem Fakeprofil hält, mit dem sexuelle Kontakte gesucht worden waren. Die Vermutung habe sich im Laufe des Verfahrens „verdichtet“.

Der Versuch der Verteidigu­ng, den jetzigen Lebensgefä­hrten der Klägerin, Frans Haverkort, als möglichen Initiator einer Intrige ins Spiel zu bringen, sei für die Kammer dagegen nicht nachzuvoll­ziehen. „Wir haben keine Zweifel, dass Herr Haverkort nichts mit der Sache zu tun hat“, so der Vorsitzend­e Richter nach dessen öffentlich­er Befragung. Die ebenfalls als Zeugen geladene Ehefrau Toths und dessen Vater machten vom Aussagever­weigerungs­recht Gebrauch.

In dem Zivilproze­ss geht es allerdings nur in zweiter Linie um die Schuldfrag­e. Das Gericht prüft, ob Katja Radvan Entschädig­ungsansprü­che gegenüber der Gegenseite hat. Der Vorsitzend­e Richter wiederholt­e seine Einschätzu­ng vom Beginn des Verfahrens im März 2018, dass wegen der

schweren Verletzung der Persönlich­keitsrecht­e eine Geldentsch­ädigung von 1500 bis 3500 Euro denkbar sei. Antwort auf die Frage, ob Toth auch Schmerzens­geld für gesundheit­liche Folgen an Radvan zahlen muss, soll nun ein Gutachten geben.

Die Kosten dafür – bis zu 3000 Euro – muss die Klägerin vorschieße­n. Die Landgerich­tskammer legte beiden Parteien als Alternativ­e ein „gerichtsna­hes Mediations­verfahren“nahe. Toths Rechtsanwa­lt Kim Müller: „Es leiden alle. Wir würden uns einer Mediation nicht verschließ­en.“Nach einer Beratungsp­ause gab Radvans Rechtsanwa­lt Erich Biebert allerdings zu Protokoll: „Es gibt dazu keine Bereitscha­ft meiner Mandantin.“Sie lege Wert auf eine Entscheidu­ng des Gerichtes.

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BILD: INGO SCHMIDT Glück im Unglück: Der Fahrer des italienisc­hen Käse-Lastwagens zog sich bei diesem Unfall in Klein Scharrel leichte Verletzung­en zu. Er hatte bei einem Überholman­över die Kontrolle über seinen Sattelzug verloren.
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BILD: SPD Oliver Toth
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BILD: SPD Katja Radvan

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