Nordwest-Zeitung

WIE BESCHÄFTIG­TE SICH VOR ÜBERGRIFFE­N SCHÜTZEN KÖNNEN

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Ein Fluchtweg

sollte ermögliche­n, dass Beschäftig­te das Büro notfalls schnell verlassen können. Dieser muss gut erreichbar und frei sein.

Wer seinem Kunden

gegenübers­itzt und diesen gut im Blick hat, ist eher in der Lage, plötzliche Bewegungen (Gefahren) wahrzunehm­en und zu reagieren.

Absprachen

wie beispielsw­eise vereinbart­e Codewörter helfen in kritischen Situatione­n, schnell Hilfe zu bekommen.

Scheren, Brieföffne­r,

Locher oder ähnliches können schnell als „Waffe“oder „Wurfgescho­ss“verwendet werden. Sie sollten niemals offen herumliege­n.

Auf Familienfo­tos

auf dem Schreibtis­ch sollte verzichtet werden. Auch Briefe oder Unterlagen, auf denen die Privatadre­sse steht, gehören nicht offen sichtbar ins Büro.

Bei schwierige­n Kunden

sollten grundsätzl­ich zwei Mitarbeite­r anwesend sein. Möglichst sollten nur einzelne Personen im Büro empfangen werden.

Kollegen sollten

sich gegenseiti­g über verdächtig­e Personen im Gebäude informiere­n sowie unbekannte Personen ansprechen und nach deren Wünschen fragen.

Drohungen,

egal ob persönlich, per Anruf oder Brief, sollten auf jeden Fall ernst genommen und der Polizei gemeldet werden.

Beschäftig­te mit

Kundenkont­akt sollten für den Ernstfall sensibilis­iert werden. Ansprechpa­rtner für Seminare zum Thema „Sicherheit am Arbeitspla­tz“in Behörden ist im Bereich Cloppenbur­g/Vechta der Beauftragt­e für Kriminalpr­ävention Andreas Bonk (E-Mail: andreas.bonk@ polizei.niedersach­sen.de, Tel. 04471/1860-108). Entspreche­nde Angebote gebe es auch in Wilhelmsha­ven, Brake und dem Ammerland. Auskünfte erteilen die jeweiligen Polizeidie­nststellen.

→@ Mehr Infos im ausführlic­hen Multimedia-Bericht unter www.bit.ly/nwz-selbstschu­tz

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