Haben Polizisten fahrlässig gehandelt?
Unfalltod bei Rastede ab Dienstag vor Oldenburger Landgericht
OLDENBURG/WAHNBEK/RASTEDE – Der Fall hatte im November 2017 für großes Aufsehen gesorgt, nun kommt er vor Gericht: Zwischen Wahnbek und Rastede war ein 23-Jähriger am 19. November 2017 bei einem Verkehrsunfall ums Leben gekommen, überrollt von dem Fahrzeug einer 29-Jährigen. Der Mann war auf der Straße gelaufen.
Was Fragen aufwarf: Das Unfallopfer war kurz zuvor auf der Oldenburger Polizeiwache in der Wallstraße gewesen. Dort wollte er erreichen, dass ihm die Beamten Zutritt zu einem Lokal verschaffen, wo ihm der Zutritt verwehrt worden war. Weil er herumbrüllte, entschlossen sich die Beamten, den Mann in die Nähe seiner Wohnung zu bringen. Am Stubbenweg ließen sie ihn aussteigen, kurze Zeit spät ereignete sich der tödliche Unfall.
Angeklagt sind nun die beiden Polizeibeamten. Sie sollen durch Fahrlässigkeit den Tod des Mannes verursacht haben. Entgegen diesem ursprünglichen Vorhaben sollen die Angeklagten den Mann jedoch dann nicht bis zu seiner Wohnadresse gebracht, sondern in noch einiger Entfer- nung zur Wohnung auf dem Parkplatz eines Supermarktes abgesetzt und ihn aufgefordert haben, den Rest des Weges zu Fuß zu gehen. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass sich die Angeklagten dabei nicht hinreichend vergewissert hätten, dass der Mann noch orientierungsund wegefähig war. Jener sei in der Folgezeit, dunkel gekleidet, die Fahrbahn der Wilhelmshavener Heerstraße in Oldenburg entlang geirrt. Schließlich sei der Mann von einem Pkw erfasst worden und seinen schweren Verletzungen kurze Zeit später erlegen.
Prozessauftakt ist am Dienstag, 19. März, um 9 Uhr (Landgericht Oldenburg, 1. Große Strafkammer).