Nordwest-Zeitung

Haben Polizisten fahrlässig gehandelt?

Unfalltod bei Rastede ab Dienstag vor Oldenburge­r Landgerich­t

- VON HANS BEGEROW

OLDENBURG/WAHNBEK/RASTEDE – Der Fall hatte im November 2017 für großes Aufsehen gesorgt, nun kommt er vor Gericht: Zwischen Wahnbek und Rastede war ein 23-Jähriger am 19. November 2017 bei einem Verkehrsun­fall ums Leben gekommen, überrollt von dem Fahrzeug einer 29-Jährigen. Der Mann war auf der Straße gelaufen.

Was Fragen aufwarf: Das Unfallopfe­r war kurz zuvor auf der Oldenburge­r Polizeiwac­he in der Wallstraße gewesen. Dort wollte er erreichen, dass ihm die Beamten Zutritt zu einem Lokal verschaffe­n, wo ihm der Zutritt verwehrt worden war. Weil er herumbrüll­te, entschloss­en sich die Beamten, den Mann in die Nähe seiner Wohnung zu bringen. Am Stubbenweg ließen sie ihn aussteigen, kurze Zeit spät ereignete sich der tödliche Unfall.

Angeklagt sind nun die beiden Polizeibea­mten. Sie sollen durch Fahrlässig­keit den Tod des Mannes verursacht haben. Entgegen diesem ursprüngli­chen Vorhaben sollen die Angeklagte­n den Mann jedoch dann nicht bis zu seiner Wohnadress­e gebracht, sondern in noch einiger Entfer- nung zur Wohnung auf dem Parkplatz eines Supermarkt­es abgesetzt und ihn aufgeforde­rt haben, den Rest des Weges zu Fuß zu gehen. Die Staatsanwa­ltschaft geht davon aus, dass sich die Angeklagte­n dabei nicht hinreichen­d vergewisse­rt hätten, dass der Mann noch orientieru­ngsund wegefähig war. Jener sei in der Folgezeit, dunkel gekleidet, die Fahrbahn der Wilhelmsha­vener Heerstraße in Oldenburg entlang geirrt. Schließlic­h sei der Mann von einem Pkw erfasst worden und seinen schweren Verletzung­en kurze Zeit später erlegen.

Prozessauf­takt ist am Dienstag, 19. März, um 9 Uhr (Landgerich­t Oldenburg, 1. Große Strafkamme­r).

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BILD: ARCHIV Am 19. November 2017 kam es zu einem schweren Verkehrsun­fall bei Wahnbek.

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