Angeklagte sahen keinen Nachteil für Klinik
Prozess um Wilhelmshavener Krankenhaus-Skandal vor Schlussplädoyers
WILHELMSHAVEN – In dem Gerichtsverfahren um die Ruhestandsregelung für den früheren Wilhelmshavener Krankenhausgeschäftsführer Jörg Brost haben die Angeklagten am Montag vor dem Oldenburger Landgericht betont, dass sie bei ihren Entscheidungen nicht geglaubt hätten, dem Krankenhaus oder der Stadt Wilhelmshaven dadurch einen finanziellen Schaden zuzufügen.
Brost war im Jahr 2011 im Alter von 59 Jahren als Chef des damaligen Reinhard-Nieter-Krankenhauses ausgeschieden und hatte weiterhin 75 Prozent seiner Bezüge – also monatlich 18 000 Euro – erhalten. Dafür müssen sich Brost sowie der frühere Oberbürgermeister Eberhard Menzel und drei Ratsmitglieder wegen Untreue in einem besonders schweren Fall vor der Großen Wirtschaftsstrafkammer des Oldenburger Landgerichts verantworten.
Sowohl Menzel als auch die drei mitangeklagten Ratsmitglieder erklärten, sie seien davon überzeugt gewesen, dass die Regelung in Ordnung gewesen sei. Einen Nachteil für das Krankenhaus habe man nicht gesehen. Genaue Zahlen über die dem Krankenhaus entstehenden Kosten, so berichteten die drei Ratsmitglieder übereinstimmend, seien auf den entsprechenden Gremiensitzungen von Aufsichtsrat und Gesellschafterversammlung nicht mitgeteilt worden.
Ein weiteres Thema am Montag waren auch die Belastungen durch die lange Dauer des Verfahrens. So hat es etwa sechseinhalb Jahre vom Beginn der Ermittlungen bis zu den Gerichtsverhandlungen gedauert. Dabei habe es zwischenzeitlich auch einige Phasen gegeben, in denen nichts passiert sei, teilte der Vorsitzende Richter Dr. Ralf Busch mit und kündigte an, dass dies Anlass für „Kompensationsüberlegungen“ des Gerichts sei.
Die Angeklagten sprachen auch über die Belastungen durch die regelmäßige Zeitungsberichterstattung zum Stand des Verfahrens. Unter den Schlagzeilen hätten er selbst und auch seine Familie stark gelitten, berichtete ExOB Menzel. Jörg Brost schilderte, dass die krankheitsbedingten Belastungen durch das politische und mediale Trommelfeuer verstärkt worden seien.
Beim nächsten Verhandlungstag an diesem Mittwoch könnten dann die Schlussplädoyers mit der Strafforderung des Staatsanwalts beginnen.