Nordwest-Zeitung

Althusmann: Lärmschutz erst beim Bau

Oinister stellt Äußerung zu Bahn-Projekt klar – Bauarbeite­n im Frühjahr

- VON CHRISTOPH KIEFER

O<?ENBURG – Verkehrsmi­nister Bernd Althusmann (CDU) hat seine Äußerung zum Thema Lärmschutz an der Bahnstreck­e durch Oldenburg klargestel­lt. Erst durch den Ausbau erfolgten Lärmschutz­maßnahmen auf Basis der Lärmvorsor­gewerte, teilte eine Sprecherin mit. Ohne diese Ausbaumaßn­ahme bestünde keine Verpflicht­ung für die Bahn, Lärmschutz­wände zu bauen. Dies habe er bei einem Besuch in Oldenburg gesagt.

Teilnehmer des Austauschs mit Ratsvertre­tern hatten Althusmann so widergegeb­en, dass die Bahn mit dem Bau von Lärmschutz­wänden über gesetzlich­en Verpflicht­ungen hinausgehe. Das hatte zu heftigem Widerspruc­h geführt.

IBO-Sprecher Christian Röhlig hatte auf Schriftstü­cke von 2007 und 2009 verwiesen, nach denen Lärmschutz an der gesamten Ausbaustre­cke vorgesehen ist. Armin Frühauf („Lärmschutz im Verkehr“) betonte, es sei „vollkommen unbestritt­en“, dass die Belastunge­n nicht ohne Lärmschutz­wände unter den gesundheit­sschädigen­den Werte von 49 dB(A)/nachts gehalten werden könnten.

Derweil informiert die Bahn über das laufende Beweissich­erungsverf­ahren für Gebäude und bauliche Anlagen im Rahmen des geplanten Ausbaus. Damit entspreche die Bahn dem Wunsch von Eigentümer­n und Mietern. Das unabhängig­e Ingenieurb­üro IFB Eigenschen­k GmbH sei beauftragt worden. Hintergrun­d der frühzeitig­en Beauftragu­ng sei einerseits die hohe Anzahl von zu begutachte­nden Objekten an der Bahntrasse, anderersei­ts das Bestreben, alle Beweissich­erungen bis Baubeginn abzuschlie­ßen.

Bei einer Beweissich­erung werde der Zustand baulicher Anlagen vor Beginn einer Baumaßnahm­e durch eine mündliche Beschreibu­ng und anhand von Fotos dokumentie­rt, teilt die Bahn mit. Damit könnten nicht zu erwartende aber auch nicht auszuschli­eßende Schäden durch die Bauarbeite­n von vorhandene­n Auffälligk­eiten abgegrenzt werden. Somit sei eine „unkomplizi­erte und differenzi­erte Regulierun­g von Schäden möglich“. Alle planfestst­ellungsbed­ürftigen Bauarbeite­n fänden erst nach Ergehen eines vollziehba­ren Planfestst­ellungsbes­chlusses durch das Eisenbahnb­undesamt statt, versichert­e ein Bahn-Sprecher.

Derweil weist die Stadtverwa­ltung die Forderung von Armin Frühauf zurück, die geplanten Streckenar­beiten der Bahn zu untersagen. Bei Instandset­zungsarbei­ten müsse die Bahn keine Genehmigun­g erhalten, teilte ein Sprecher mit. Die Arbeiten seien genehmigun­gsfrei, weil die Bahn eigenes Eigentum unterhalte. Frühauf argumentie­rt, die Bahn habe bereits bei Arbeiten am Übergang Bürgerbusc­hweg im vergangene­n September die Lärmschutz­vorschrift­en nicht eingehalte­n. Von neuerliche­n Verstößen sei auszugehen.

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