Was kommt auf die Ehe-maligen zu?
Wie werden Schulden und Vermögen aufgeteilt9 : Vortrag am 27. März
hingewiesen. Der BGH hat hier nun eindeutig die gegenteilige Auffassung bestätigt: es liegen sowohl eine unzulässige Abschalteinrichtung vor, als auch ein +achmangel im +inne des Kaufrechts. Der BGH hat sich allerdings nicht zu der vielfach den jetzigen Klagen zu Grunde liegende Konstellation geäußert, ob die W AG als Hersteller wegen vorsätzlich sittenwidriger +chädigung nach § 826 BGB haftet. Das Urteil betrifft das Kaufrecht, bei dem Käufer und erkäufer vertragliche Ansprüche haben und das „Wir wollen niemals auseinander gehen ...“Und was ist, wenn’s doch passiert? Das „Wir“ist dann ergangenheit und muss durch „Ich“ersetzt werden. Eine Unmenge scheinbar unlösbarer Fragen und Probleme kommen dabei auf die Ehe-maligen zu. Und das schlimme daran ist, bei vielen Fragen handelt es sich um Dinge, mit denen man sich eigentlich gar nicht befassen will und von denen man meistens auch keine Ahnung hat, ob und was vielleicht schon durch Gesetz und Rechtsprechung geregelt ist.
Die +ituation ist oft so oder ähnlich: Am Hochzeitstag sind beide glücklich. Da spielt es Mangelrecht im ordergrund steht. Auch hier ist die Argumentation von W allerdings gleich: die von W so bezeichnete „Umschaltlogik“sei nicht zu beanstanden. Dem hat der BGH nun eindeutig widersprochen und tritt der „Logik“des W-Konzerns entgegen.
Weiter hat der +enat die Parteien auf seine Einschätzung hingewiesen, dass der Käufer trotz Modellwechsel einen Anspruch auf Neulieferung haben könnte, gemäß § 439 Abs. 1 Alt. 2 BGB. Das hatte die Berufungsinstanz, das OLG Bamberg, noch anders gesehen. keine Rolle, dass einer schon fleißig gespart und ermögen angesammelt hatte, was der Ehe einen guten +tart ermöglichte. Der andere musste lediglich noch ein paar Kredite abbezahlen. Während der Ehe schafften beide gemeinsam oder gelegentlich auch jeder für sich weiteres ermögen an. Zum Teil wurden dafür auch mal Kredite aufgenommen. Beide nutzten alles gemeinsam, große Gedanken musste man sich darüber nicht machen. Das Familienheim gehört ebenfalls dazu. Im Grundbuch wurde es auf nur seinen Namen eingetragen, weshalb eigentlich, weiß niemand mehr, war damals auch egal.
Verpflichtung zum rsatzfahrzeug
Hintergrund ist, dass der Käufer einen W Tiguan I erworben hatte, der im Zuge des Abgasskandals mangelhaft ist. Er hatte die Lieferung eines fabrikneuen Fahrzeugs gegen Rückgabe des alten verlangt. Dieser Anspruch ergibt sich aus dem Kaufrecht. Im Rahmen der deliktischen Ansprüche L826 BGBO gibt es diese Möglichkeit leider nicht. Der erkäufer hatte sich auf Unmöglichkeit berufen, da der Tiguan I zum Zeitpunkt der Forderung des Käufers nicht mehr hergestellt +ie erbte später ein kleines
ermögen, mit dem die restlichen Hauskredite getilgt wurden, mit dem Rest wurde am Haus noch etwas investiert und eine teure Urlaubsreise finanziert. Fürs Alter wurden Lebensversicherungen abgeschlossen usw.
Und dann kommt wie aus heiterem Himmel die Trennung, das Aus für die Ehe. Wie soll man das alles wieder zurückund auseinanderrechnen? Geht das überhaupt? Was wird mit dem Haus, wer bekommt das Auto? Was ist mit der Erbschaft, die kam doch aus ihrer Familie? Ist die weg, muss sie die vergessen? Das Geld ist ja ausgegeben, oder wurde, sondern schon der Nachfolger Tiguan II. Und einen solchen müsse man nicht liefern, weil vertraglich ein anderes Fahrzeug vereinbart gewesen sei. Dies hatte auch das OLG Bamberg noch so gesehen.
Dem widersprach nun der BGH. Denn im Hinblick auf die vom erkäufer vertraglich übernommene Beschaffungspflicht, sei - anders als das Berufungsgericht gemeint hat - der erkäufer zur Beschaffung des Nachfolgers verpflichtet. Ein mit einem nachträglichen Modellwechsel einhergehender mehr oder weniger großer Pnderungsumfang kriegt sie davon noch etwas wieder? Fragen über Fragen, alles scheint schier unlösbar zu sein.
Der I+U bietet auch hier wie bei allen Fragen rund um Trennung und +cheidung seine vielfältige Hilfe an, zum Beispiel mit den regelmäßigen monatlichen ortragsveranstaltungen. Der Eintritt ist frei, auch für Nichtmitglieder; eine vorherige Anmeldung ist nicht erforderlich. Bei Interesse oder Fragen: I+U -Kontaktstelle Oldenburg mit der Außenstelle
arel, Ansprechpartner Klaus Fischbeck, Tel. 0157-732 91 100 oder 0162-704 30 10, eMail: oldenburg@isuv.de.
@ www.isuv.de dürfte nämlich für die Interessenlage des Käufers in der Regel ohne Belang sein. Er würde auch das neue Fahrzeug akzeptieren. Der erkäufer habe keinen Einwand der Unmöglichkeit. Allenfalls könnte er sich im Einzelfall darauf berufen, dass die mit der Ersatzbeschaffung einhergehenden Kosten unverhältnismäßig seien. Damit dringen die erkäufer häufig aber nicht durch, weil es hier nicht darauf ankommt, ob die Neulieferung deutlich teurer ist, sondern nur darauf ob im
erhältnis zum ertragsgegenstand die Gesamtkosten
w.mmo Gräper
echtsanwalt und Notar, Fachanwalt für Familienrecht und Agrarrecht unverhältnismäßig werden. Und dies wird regelmäßig nicht der Fall sein.
Die Käufer von manipulierten Fahrzeugen können also auch die Neulieferung beanspruchen, solange +ie beim Händler Gewährleistungsansprüche geltend machen. +ind diese Ansprüche schon verjährt Q regelmäßig nach 2 Rahren Q besteht im Rahmen der deliktischen Haftung von W kein Anspruch auf Neulieferung, sondern „nur“auf +chadenersatz.
@ www.ra dr och.de