Unfallflucht: Zahlt der Versicherer?
-hne Täter hilft nur eine Vollkaskoversicherung
Gerade auf Parkplätzen kommt es häufig zu ,nfällen. -ft werden die Größe des eigenen Autos oder der Platz, den die Parklücke bietet, falsch eingeschätzt und schon ist es passiert: Beim Einoder Ausparken wird ein anderes Kraftfahrzeug beschädigt.
Für den Eigen ümer des geschädig en Fahrzeugs is dies dann besonders ärgerlich, wenn der Schadensverursacher ge lüch e is . In diesem Fall soll e die Polizei vers ändig werden. Diese kann dann gg . mi Hil e von Zeugen den
erursacher aus indig machen. Die Polizei wird auch den Schaden am beschädigen Fahrzeug o ogra ieren. Wenn dann ein erdäch iger ermi el wird, prü die Polizei, ob die Schäden am beschädig en Fahrzeug zu den gg . am erursacher ahrzeug vorhandenen Schäden „passen“.
Wenn ein Tä er ermi el wird, muss dessen K z-Ha p lich versicherung den Schaden am Fahrzeug des Geschädig en volls ändig regulieren. Der ersicherer wird aber versuchen, sich den gezahl en Be rag vom Schädiger bis zu einer Grenze von 5.000 Euro zurückzuholen. Wird nich au geklär , wer den Schaden verursach ha , erhäl der Geschädig e die Repara urkosen nur dann erse z , wenn sein Fahrzeug vollkaskoversicher is . Eine K z-Ha p lich versicherung oder Teilkaskoversicherung is nich ausreichend. Der Kaskoversicherer wird aber im Regel all eine ver raglich vereinbar e Selbs be eiligung abziehen und eine Höhers u ung vornehmen. Is der Schaden gering, soll e dieser gg . selber übernommen werden, um eine Höhers uung zu vermeiden.
Derjenige, der nach einem Un all ge lüch e is und den Schaden an seinem Fahrzeug erse z erhal en will, muss den Schaden innerhalb einer Woche seinem Kaskoversicherer melden. Der ollkaskoversicherer wird aber sicher einwenden, dass der Schädiger durch die Un all luch gegen die im ersicherungsver rag au ge ühr en Obliegenhei en vers oßen ha und deshalb Zahlungen verweigern.
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