Nordwest-Zeitung

Unfallfluc­ht: Zahlt der Versichere­r?

-hne Täter hilft nur eine Vollkaskov­ersicherun­g

- VON CHRSTINE WEIGMANN

Gerade auf Parkplätze­n kommt es häufig zu ,nfällen. -ft werden die Größe des eigenen Autos oder der Platz, den die Parklücke bietet, falsch eingeschät­zt und schon ist es passiert: Beim Einoder Ausparken wird ein anderes Kraftfahrz­eug beschädigt.

Für den Eigen ümer des geschädig en Fahrzeugs is dies dann besonders ärgerlich, wenn der Schadensve­rursacher ge lüch e is . In diesem Fall soll e die Polizei vers ändig werden. Diese kann dann gg . mi Hil e von Zeugen den

erursacher aus indig machen. Die Polizei wird auch den Schaden am beschädige­n Fahrzeug o ogra ieren. Wenn dann ein erdäch iger ermi el wird, prü die Polizei, ob die Schäden am beschädig en Fahrzeug zu den gg . am erursacher ahrzeug vorhandene­n Schäden „passen“.

Wenn ein Tä er ermi el wird, muss dessen K z-Ha p lich versicheru­ng den Schaden am Fahrzeug des Geschädig en volls ändig regulieren. Der ersicherer wird aber versuchen, sich den gezahl en Be rag vom Schädiger bis zu einer Grenze von 5.000 Euro zurückzuho­len. Wird nich au geklär , wer den Schaden verursach ha , erhäl der Geschädig e die Repara urkosen nur dann erse z , wenn sein Fahrzeug vollkaskov­ersicher is . Eine K z-Ha p lich versicheru­ng oder Teilkaskov­ersicherun­g is nich ausreichen­d. Der Kaskoversi­cherer wird aber im Regel all eine ver raglich vereinbar e Selbs be eiligung abziehen und eine Höhers u ung vornehmen. Is der Schaden gering, soll e dieser gg . selber übernommen werden, um eine Höhers uung zu vermeiden.

Derjenige, der nach einem Un all ge lüch e is und den Schaden an seinem Fahrzeug erse z erhal en will, muss den Schaden innerhalb einer Woche seinem Kaskoversi­cherer melden. Der ollkaskove­rsicherer wird aber sicher einwenden, dass der Schädiger durch die Un all luch gegen die im ersicherun­gsver rag au ge ühr en Obliegenhe­i en vers oßen ha und deshalb Zahlungen verweigern.

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