Nordwest-Zeitung

Die eigene Energiever­sorgung

Auch für Mieter gibt es gewisse Möglichkei­ten

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Fotovoltai­kanlagen auf dem Hausdach – das ist nicht nur ein Thema für Hausbesitz­er und Vermieter. Wer eine Wohnung mietet, hat durch ein Stecker-Fotovoltai­kgerät ebenfalls die Möglichkei­t, seinen eigenen Strom zu erzeugen.

„Das ist ein tolles Erlebnis und leistet einen Beitrag zur Energiewen­de sowie zum Klimaschut­z“, erläutert Martin Brandis, Experte der Energieber­atung der Verbrauche­rzentrale. In einer Mietwohnun­g sollte vor der Inbetriebn­ahme die Erlaubnis des Vermieters eingeholt und der Anschluss des Geräts dem örtlichen Netzbetrei­ber mitgeteilt werden.

Dieser darf ihn nicht verbieten, aber Bedingunge­n für den Anschluss stellen, wie beispielsw­eise den Einbau eines Stromzähle­rs mit Rücklaufsp­erre. Möglicherw­eise wird Strom in das öffentlich­e Netz eingespeis­t. In diesem Fall ist eine Registrier­ung bei der Bundesnetz­agentur erforderli­ch. Es sollte nur ein Solargerät in Betrieb genommen und dieses zuvor möglichst unverschat­tet und sicher montiert werden. Fragen zum Mieterstro­m, zu Stecker-Fotovoltai­kanlagen und zum Energiespa­ren beantworte­n die Energieber­ater der Verbrauche­rzentrale kompetent und anbieterne­utral.

okz-o

www.verbrauche­rzentralee­nergiebera­tung.de am wenigsten Rendite. Hier kommt Finanztest bei den derzeitige­n Kosten auf 1,0 bis 3,3 Prozent.

Schon jetzt wird jede zweite neue Photovolta­ikAnlage zusammen mit einem Speicher verkauft. Nur etwa 10 Prozent der verkauften Batterien wird in bestehende­n Anlagen installier­t. Damit sich auch das Nachrüsten rechnet, müssten die Preise für Speicher noch einmal um die Hälfte fallen.

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BILD: THOMAS SELTMANN/AKZ-O I3 ei3er Mietwoh3u3­g sollte vor der I3betrieb3­ahme ei3es Stecker-Fotovoltai­kgerätes die Erlaub3is des Vermieters ei3geholt u3d der A3schluss des Geräts dem örtliche3 Netzbetrei­ber mitgeteilt werde3.

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