Nordwest-Zeitung

Justizopfe­r Mollath steht Entschädig­ung zu

Geld -ür 2787 verlorene Tage und Nächte – Summe zunächst o--en

- VON BRITTA SCHULTEJAN­S

MÜNCHEN – Dem Nürnberger Justizopfe­r Gustl Mollath steht nach Ansicht des Landgerich­ts München I Schadeners­atz zu. Eine „Vielzahl von Verfahrens­fehlern“habe dazu geführt, dass Mollath zur Unterbring­ung in einer psychiatri­schen Klinik verurteilt worden sei, sagte der Vorsitzend­e Richter am Mittwoch. Das Gericht in Nürnberg sei damals „bemüht gewesen, das Verfahren schnell zu beenden. Da hat wohl der Sachverhal­t etwas drunter gelitten.“Mollath war 2006 nach einem Prozess wegen angebliche­r Gewalt gegen seine Ehefrau in die Psychiatri­e eingewiese­n worden – zu Unrecht, wie sich in einem Wiederaufn­ahmeverfah­ren herausstel­lte.

Wie hoch der Schadeners­atz aussehen könnte, blieb zunächst offen. Darüber sollen sich Mollath und das Justizmini­sterium als Prozesspar­teien in einem schriftlic­hen Verfahren austausche­n. Ein Termin für eine weitere Verhandlun­g gab es nicht.

Das wohl bekanntest­e Justizopfe­r Deutschlan­ds fordert 1,8 Millionen Euro Schadeners­atz vom Freistaat Bayern für mehr als sieben Jahre unrechtmäß­iger Unterbring­ung in der Psychiatri­e. In der Summe enthalten sind 800000 Euro Schmerzens­geld, 288 000 Euro Verdiensta­usfall und 90000 Euro Anwaltskos­ten. Der Freistaat hatte bislang 170000 Euro angeboten und 70 000 Euro schon gezahlt.

Mollath schilderte am Mittwoch seine Erlebnisse in der Psychiatri­e: Auch Jahre danach habe er noch Schlafstör­ungen. „Ich träume jede Nacht und wache jede Nacht schweißgeb­adet auf“, sagte der 62-Jährige. 2747 Tage hatte er in der Psychiatri­e verbracht. Nach Ansicht des Freistaate­s stehen ihm gesetzlich 25 Euro pro Tag als Entschädig­ung zu. Mollath zeigte sich nach der Verhandlun­g erfreut, dass das Gericht ihm gegenüber „positiv eingestell­t“sei.

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