Justizopfer Mollath steht Entschädigung zu
Geld -ür 2787 verlorene Tage und Nächte – Summe zunächst o--en
MÜNCHEN – Dem Nürnberger Justizopfer Gustl Mollath steht nach Ansicht des Landgerichts München I Schadenersatz zu. Eine „Vielzahl von Verfahrensfehlern“habe dazu geführt, dass Mollath zur Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik verurteilt worden sei, sagte der Vorsitzende Richter am Mittwoch. Das Gericht in Nürnberg sei damals „bemüht gewesen, das Verfahren schnell zu beenden. Da hat wohl der Sachverhalt etwas drunter gelitten.“Mollath war 2006 nach einem Prozess wegen angeblicher Gewalt gegen seine Ehefrau in die Psychiatrie eingewiesen worden – zu Unrecht, wie sich in einem Wiederaufnahmeverfahren herausstellte.
Wie hoch der Schadenersatz aussehen könnte, blieb zunächst offen. Darüber sollen sich Mollath und das Justizministerium als Prozessparteien in einem schriftlichen Verfahren austauschen. Ein Termin für eine weitere Verhandlung gab es nicht.
Das wohl bekannteste Justizopfer Deutschlands fordert 1,8 Millionen Euro Schadenersatz vom Freistaat Bayern für mehr als sieben Jahre unrechtmäßiger Unterbringung in der Psychiatrie. In der Summe enthalten sind 800000 Euro Schmerzensgeld, 288 000 Euro Verdienstausfall und 90000 Euro Anwaltskosten. Der Freistaat hatte bislang 170000 Euro angeboten und 70 000 Euro schon gezahlt.
Mollath schilderte am Mittwoch seine Erlebnisse in der Psychiatrie: Auch Jahre danach habe er noch Schlafstörungen. „Ich träume jede Nacht und wache jede Nacht schweißgebadet auf“, sagte der 62-Jährige. 2747 Tage hatte er in der Psychiatrie verbracht. Nach Ansicht des Freistaates stehen ihm gesetzlich 25 Euro pro Tag als Entschädigung zu. Mollath zeigte sich nach der Verhandlung erfreut, dass das Gericht ihm gegenüber „positiv eingestellt“sei.