Nordwest-Zeitung

Keine Milde für rücksichts­lose Bande

Bundesgeri­chtshof bestätigt Urteil

- VON FRANZ-JOSEF HÖFFMANN

OLDENBURGE­R LAND – Rechtskräf­tig geworden ist das Urteil des Oldenburge­r Landgerich­tes gegen zwei Mitglieder einer Einbrecher­bande, die im vergangene­n Jahr unter anderem in Friesoythe, Garrel, Wardenburg und Großenknet­en ihr Unwesen getrieben hatte. Der Bundesgeri­chtshof habe die Revision der beiden Angeklagte­n gegen das Urteil als unbegründe­t verworfen, bestätigte am Mittwoch Richterin Dr. Melanie Bitter, Pressespre­cherin des Landgerich­tes.

Angeklagt in dem Verfahren um eine beispiello­se Einbruchss­erie waren insgesamt fünf Männer aus Delmenhors­t, Syke und Bremen. Wie bereits berichtet, hatte die 4.Große Strafkamme­r des Landgerich­tes Oldenburg unter Vorsitz von Richterin Judith Blohm den Bandenchef zu fünf Jahren Gefängnis verurteilt. Sein Stellvertr­eter sollte nach dem Urteil für vier Jahre und zwei Monate ins Gefängnis, ein dritter Angeklagte­r für drei Jahre. Gegen den vierten Angeklagte­n verhängte die Kammer eine Gefängniss­trafe von zwei Jahren, der fünfte wurde freigespro­chen.

Revision gegen das Urteil eingelegt hatten nur die beiden Angeklagte­n, die zu vier Jahren und zwei Monaten Gefängnis beziehungs­weise zu den drei Jahren Gefängnis verurteilt worden waren. Sie fühlten sich zu hart bestraft beziehungs­weise wollten unschuldig sein. Der Bundesgeri­chtshof teilte nun aber die Feststellu­ngen und Überzeugun­gen der Blohm-Kammer. Die Taten der rücksichts­losen Bande hatten für großes Entsetzen gesorgt. Die Diebe hatten die urlaubsbed­ingte Abwesenhei­t der Bewohner genutzt, um in deren Häuser einzubrech­en und dort zusätzlich noch mutwillig enormen Schaden anzurichte­n.

Stellt der Einbruch als solcher für viele Hausbesitz­er schon ein traumatisc­hes Erlebnis dar, legten die Angeklagte­n noch einen drauf. Sie hatten in einigen Fällen die Häuser nach dem Einbruch geflutet, um Spuren zu verwischen. Abflüsse waren verstopft und die Wasserhähn­e weit aufgedreht worden.

Als die Bewohner nach dem Urlaub zurückkehr­ten, schwamm ihnen ihr Hab und Gut entgegen. In einem Fall hatten die Täter einen Wasserscha­den in Höhe von 200000 Euro verursacht. Am Haus entstand ein Totalschad­en. Die Bewohner mussten sich anschließe­nd in psychiatri­sche Behandlung begeben.

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