Keine Milde für rücksichtslose Bande
Bundesgerichtshof bestätigt Urteil
OLDENBURGER LAND – Rechtskräftig geworden ist das Urteil des Oldenburger Landgerichtes gegen zwei Mitglieder einer Einbrecherbande, die im vergangenen Jahr unter anderem in Friesoythe, Garrel, Wardenburg und Großenkneten ihr Unwesen getrieben hatte. Der Bundesgerichtshof habe die Revision der beiden Angeklagten gegen das Urteil als unbegründet verworfen, bestätigte am Mittwoch Richterin Dr. Melanie Bitter, Pressesprecherin des Landgerichtes.
Angeklagt in dem Verfahren um eine beispiellose Einbruchsserie waren insgesamt fünf Männer aus Delmenhorst, Syke und Bremen. Wie bereits berichtet, hatte die 4.Große Strafkammer des Landgerichtes Oldenburg unter Vorsitz von Richterin Judith Blohm den Bandenchef zu fünf Jahren Gefängnis verurteilt. Sein Stellvertreter sollte nach dem Urteil für vier Jahre und zwei Monate ins Gefängnis, ein dritter Angeklagter für drei Jahre. Gegen den vierten Angeklagten verhängte die Kammer eine Gefängnisstrafe von zwei Jahren, der fünfte wurde freigesprochen.
Revision gegen das Urteil eingelegt hatten nur die beiden Angeklagten, die zu vier Jahren und zwei Monaten Gefängnis beziehungsweise zu den drei Jahren Gefängnis verurteilt worden waren. Sie fühlten sich zu hart bestraft beziehungsweise wollten unschuldig sein. Der Bundesgerichtshof teilte nun aber die Feststellungen und Überzeugungen der Blohm-Kammer. Die Taten der rücksichtslosen Bande hatten für großes Entsetzen gesorgt. Die Diebe hatten die urlaubsbedingte Abwesenheit der Bewohner genutzt, um in deren Häuser einzubrechen und dort zusätzlich noch mutwillig enormen Schaden anzurichten.
Stellt der Einbruch als solcher für viele Hausbesitzer schon ein traumatisches Erlebnis dar, legten die Angeklagten noch einen drauf. Sie hatten in einigen Fällen die Häuser nach dem Einbruch geflutet, um Spuren zu verwischen. Abflüsse waren verstopft und die Wasserhähne weit aufgedreht worden.
Als die Bewohner nach dem Urlaub zurückkehrten, schwamm ihnen ihr Hab und Gut entgegen. In einem Fall hatten die Täter einen Wasserschaden in Höhe von 200000 Euro verursacht. Am Haus entstand ein Totalschaden. Die Bewohner mussten sich anschließend in psychiatrische Behandlung begeben.