Vorwürfe gegen Sachverständigen
Schadensberechnung im Wilhelmshavener Klinikskandal in der Kritik
Die Angeklagten beteu: ern weiterhin, dass es ih: nen nicht um Geldver: schwendung ging. Nun rückt das Urteil näher.
OLDENBURG/WILHELMSHAVEN – Der kommende Montag könnte in dem Prozess um die Ruhestandsregelung des früheren Wilhelmshavener Krankenhaus-Geschäftsführers Jörg Brost zum entscheidenden Tag werden. Nach dem derzeitigen Verhandlungsstand ist es durchaus möglich, dass dann sowohl Anklage als auch Verteidigung die Schlussplädoyers halten werden, sodass am Dienstag ein Urteil verkündet werden könnte.
In dem Prozess um den „goldenen Handschlag“geht es für die Angeklagten um viel. Dem ehemaligen Wilhelmshavener Oberbürgermeister Eberhard Menzel und dem Ex-Klinikmanager Brost sowie drei weiteren Ratsmitgliedern wird Untreue in einem besonders schweren Fall vorgeworfen. Im Rahmen der angeklagten Ruhestandsabsprache gestatteten die städtischen Aufsichtsgremien dem an Krebs erkrankten Brost im Alter von 59 Jahren aus dem Arbeitsprozess auszuscheiden. Das Krankenhaus finanzierte ihm aber weiterhin 75 Prozent seines bisherigen Einkommens, also 18000 Euro monatlich.
Ein Sachverständiger der Staatsanwaltschaft hatte einen Gesamtschaden von knapp 2,8 Millionen Euro durch diese Vorgehensweise ermittelt. Der Schadenshöhe kommt bei einer möglichen Verurteilung eine besondere Bedeutung zu, da sich der Strafrahmen für besonders schwere Untreue zwischen sechs Monaten und zehn Jahren Gefängnis bewegt. Für die beiden Hauptangeklagten Brost und Menzel geht es wesentlich darum, mit dem Strafmaß in einem Rahmen zu bleiben, der es möglich macht, eine mögliche Haftstrafe zur Bewährung auszusetzen. Bei einer Verurteilung zu mehr als zwei Jahren Haft wäre das nicht mehr möglich.
Die Berechnungen der Staatsanwaltschaft zur Schadenshöhe standen am Mittwoch im Mittelpunkt der Verhandlung. Brost-Verteidiger Jochen Bachmann übte heftige Kritik an der Arbeit des JOCHEN BACHMANN, VERTEIDIGER VON JÖRG BROST Sachverständigen. So seien Berechnungen durchgeführt worden, die den gesetzlichen Regelungen nicht standhielten. Der Sachverständige habe nicht als Sachverständiger, sondern lediglich als Taschenrechnet gearbeitet.
Um zu verdeutlichen, dass es den Angeklagten nicht um Geldverschwendung gegangen sei, sollen möglicherweise noch weitere Zeugen, darunter der jetzige Wilhelmshavener Oberbürgermeister, Andreas Wagner, gehört werden. Über diesen Antrag hat das Gericht nicht sofort entschieden.
Das kann aber bedeuten, dass der bisherige Zeitplan – Montag Plädoyers und Dienstag Urteil – nicht mehr zu halten wäre. Dann müssten nämliche neue Termine für weitere Zeugenbefragungen festgelegt werden. Es bleibt dabei: Montag kann ein entscheidender Tag in dem seit 2012 andauernden Verfahren werden.
„Weil der Sachverständige wie ein Taschenrechner gearbeitet hat, fischen wir alle jetzt im Trüben“