Bundesrichter geben Strafkammer recht
Höchststrafe nach brutaler Tat
OLDENBURG – Es war eine der entsetzlichsten und grauenvollsten Taten, die das Oldenburger Landgericht je verhandelt hat. Entsprechend eindeutig im August vorigen Jahres das Urteil der Oldenburger Schwurgerichtskammer gegen den 34 Jahre alten Täter aus dem Saterland: Lebenslange Gefängnisstrafe nebst Unterbringung in der geschlossenen Psychiatrie. Eine Abmilderung der Strafe aufgrund einer festgestellten verminderten Schuldfähigkeit des Angeklagten hatte die Kammer abgelehnt, was in der deutschen Rechtsprechung einmalig ist.
Dieses viel beachtete Urteil ist nun rechtskräftig geworden. Der Bundesgerichtshof habe die Revision des Angeklagten als unbegründet verworfen, bestätigte am Freitag Richterin Dr. Melanie Bitter, Pressesprecherin des Landgerichtes. Der Angeklagte hatte am 4. Januar vorigen Jahres seine zwei Jahre jüngere Lebensgefährtin bestialisch zu Tode vergewaltigt. Die Kammer unter Vorsitz von Richter Sebastian Bührmann hatte den 34-Jährigen als sadistischen Triebtäter eingestuft.
Die Kammer wertete die unfassbare Tat als Mord zur Befriedigung des Sexualtriebes und als Vergewaltigung mit Todesfolge. Für jeden einzelnen Tatbestand verhängte das Gericht eine lebenslange Freiheitsstrafe. Weil der Angeklagte, der Freude am Quälen hat, aufgrund seines abnormen und sadistischen Verhaltens für die Allgemeinheit extrem gefährlich ist, wurde auch seine Unterbringung in der geschlossenen Psychiatrie angeordnet. Sollte die Maßnahme (Therapie) Erfolg haben, ist der Angeklagte noch lange kein freier Mensch. Ist die Maßnahme beendet, greift sofort die lebenslange Haft.
Aufgrund seines extrem hohen Alkoholisierungsgrads zur Tatzeit (weit mehr als drei Promille) war dem Angeklagten eine verminderte Schuldfähigkeit zugebilligt worden. Das führt in der Regel zu einer Abmilderung der Strafe. Nicht so im vorliegenden Fall. Die Bührmann-Kammer schöpfte trotzdem die ganze Härte des Gesetzes aus. Der Bundesgerichtshof sah das jetzt genauso.