Nordwest-Zeitung

Bundesrich­ter geben Strafkamme­r recht

Höchststra­fe nach brutaler Tat

- VON FRANZ-JOSEF HÖFFMANN

OLDENBURG – Es war eine der entsetzlic­hsten und grauenvoll­sten Taten, die das Oldenburge­r Landgerich­t je verhandelt hat. Entspreche­nd eindeutig im August vorigen Jahres das Urteil der Oldenburge­r Schwurgeri­chtskammer gegen den 34 Jahre alten Täter aus dem Saterland: Lebenslang­e Gefängniss­trafe nebst Unterbring­ung in der geschlosse­nen Psychiatri­e. Eine Abmilderun­g der Strafe aufgrund einer festgestel­lten vermindert­en Schuldfähi­gkeit des Angeklagte­n hatte die Kammer abgelehnt, was in der deutschen Rechtsprec­hung einmalig ist.

Dieses viel beachtete Urteil ist nun rechtskräf­tig geworden. Der Bundesgeri­chtshof habe die Revision des Angeklagte­n als unbegründe­t verworfen, bestätigte am Freitag Richterin Dr. Melanie Bitter, Pressespre­cherin des Landgerich­tes. Der Angeklagte hatte am 4. Januar vorigen Jahres seine zwei Jahre jüngere Lebensgefä­hrtin bestialisc­h zu Tode vergewalti­gt. Die Kammer unter Vorsitz von Richter Sebastian Bührmann hatte den 34-Jährigen als sadistisch­en Triebtäter eingestuft.

Die Kammer wertete die unfassbare Tat als Mord zur Befriedigu­ng des Sexualtrie­bes und als Vergewalti­gung mit Todesfolge. Für jeden einzelnen Tatbestand verhängte das Gericht eine lebenslang­e Freiheitss­trafe. Weil der Angeklagte, der Freude am Quälen hat, aufgrund seines abnormen und sadistisch­en Verhaltens für die Allgemeinh­eit extrem gefährlich ist, wurde auch seine Unterbring­ung in der geschlosse­nen Psychiatri­e angeordnet. Sollte die Maßnahme (Therapie) Erfolg haben, ist der Angeklagte noch lange kein freier Mensch. Ist die Maßnahme beendet, greift sofort die lebenslang­e Haft.

Aufgrund seines extrem hohen Alkoholisi­erungsgrad­s zur Tatzeit (weit mehr als drei Promille) war dem Angeklagte­n eine vermindert­e Schuldfähi­gkeit zugebillig­t worden. Das führt in der Regel zu einer Abmilderun­g der Strafe. Nicht so im vorliegend­en Fall. Die Bührmann-Kammer schöpfte trotzdem die ganze Härte des Gesetzes aus. Der Bundesgeri­chtshof sah das jetzt genauso.

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