SCHUTZ FÜR MIETER UND SCHULDNER
Was tun, wenn man wegen wegbrechender Löhne und Einnahmen in der Coronakrise die Miete nicht mehr zahlen oder Schulden nicht mehr begleichen kann? Die Bundesregierung will zum Schutz der Betroffenen viele normalerweise geltende Regeln ändern. Das sieht eine Gesetzesvorlage der Bundesministerien für Justiz, Inneres und Wirtschaft vor, die der dpa vorliegt. Schon in der kommenden Woche sollen die Krisenregeln beschlossen werden.
Mieter:
Mietern soll wegen Mietschulden in der Coronakrise nicht gekündigt werden dürfen. Gelten soll dies für Mietschulden aus dem Zeitraum vom 1. April bis 30. September 2020. Die Verpflichtung der Mieter zur Zahlung der Miete bleibe aber im Grundsatz bestehen. Die gestundeten Zahlungen müssen demnach bis Ende September 2022 nachgeholt werden. Heute kann dem Mieter bereits gekündigt werden, wenn er zwei Monate die Miete nicht zahlt.
Schuldner:
Auch weiteren Schuldnern, die wegen der Corona-Pandemie ihre vertraglichen Pflichten nicht erfüllen können, sollen keine rechtliche Folgen drohen. Bei Darlehen soll es eine gesetzliche Stundungsregelung geben.
Fristen:
In der Vorlage wird die Möglichkeit einer Verlängerung der Fristen für die Erleichterungen für Mieter und Schuldner um ein Jahr angelegt. „Sollte sich herausstellen, dass der Zeitraum von April bis September 2020 nicht ausreichend ist, (...) wird dem Bundesministerium der Justiz und Verbraucherschutz (...) die Möglichkeit eingeräumt, die (...) Befristungen (...) bis höchstens zum 31. Juli 2021 zu verlängern.“