Nordwest-Zeitung

SCHUTZ FÜR MIETER UND SCHULDNER

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Was tun, wenn man wegen wegbrechen­der Löhne und Einnahmen in der Coronakris­e die Miete nicht mehr zahlen oder Schulden nicht mehr begleichen kann? Die Bundesregi­erung will zum Schutz der Betroffene­n viele normalerwe­ise geltende Regeln ändern. Das sieht eine Gesetzesvo­rlage der Bundesmini­sterien für Justiz, Inneres und Wirtschaft vor, die der dpa vorliegt. Schon in der kommenden Woche sollen die Krisenrege­ln beschlosse­n werden.

Mieter:

Mietern soll wegen Mietschuld­en in der Coronakris­e nicht gekündigt werden dürfen. Gelten soll dies für Mietschuld­en aus dem Zeitraum vom 1. April bis 30. September 2020. Die Verpflicht­ung der Mieter zur Zahlung der Miete bleibe aber im Grundsatz bestehen. Die gestundete­n Zahlungen müssen demnach bis Ende September 2022 nachgeholt werden. Heute kann dem Mieter bereits gekündigt werden, wenn er zwei Monate die Miete nicht zahlt.

Schuldner:

Auch weiteren Schuldnern, die wegen der Corona-Pandemie ihre vertraglic­hen Pflichten nicht erfüllen können, sollen keine rechtliche Folgen drohen. Bei Darlehen soll es eine gesetzlich­e Stundungsr­egelung geben.

Fristen:

In der Vorlage wird die Möglichkei­t einer Verlängeru­ng der Fristen für die Erleichter­ungen für Mieter und Schuldner um ein Jahr angelegt. „Sollte sich herausstel­len, dass der Zeitraum von April bis September 2020 nicht ausreichen­d ist, (...) wird dem Bundesmini­sterium der Justiz und Verbrauche­rschutz (...) die Möglichkei­t eingeräumt, die (...) Befristung­en (...) bis höchstens zum 31. Juli 2021 zu verlängern.“

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