Bausparen kann sich wieder lohnen
Einkommensgrenzen wurden angepasst – Kleine Verträge deutlich attraktiver
steuerlich geltend machen.
Das Verfahren für die Wohnungsbauprämie bleibt unverändert. Die Prämie beantragen Kunden jedes Jahr bei ihrer Bausparkasse. Ausgezahlt wird sie aber erst, wenn der Bausparvertrag zugeteilt wird und die Person das Guthaben für wohnungswirtschaftliche Zwecke einsetzt, zum Beispiel für die Modernisierung ihres Hauses oder einen Wohnungskauf. Davon gibt es nur drei Ausnahmen:
■ Jüngere, die bei Vertragsabschluss noch keine 25 Jahre alt sind, können ihr Guthaben nach Ablauf von sieben Jahren beliebig verwenden. Die Prämie für die letzten sieben Sparjahre steht ihnen trotzdem zu.
■ Wer seinen Vertrag vor 2009 abgeschlossen hat, erhält die Prämie wie bisher
nur noch Mikrozinsen von meist 0,01 bis 0,10 Prozent. Sie verlangen eine Abschlussgebühr von 1,0 bis 1,6 Prozent der Bausparsumme. Fast alle kassieren zusätzlich ein Jahresentgelt von 7 bis 30 Euro. Bis zur Zuteilung ihres Vertrags zahlen Sparer sogar mehr Gebühren, als sie an Zinsen bekommen.
Mit Wohnungsbauprämie sieht die Bilanz viel besser aus. Prämiensparer können nach sieben bis zehn Jahren mit einer Sparrendite von 1 bis 2 Prozent im Jahr rechnen, wenn sie die geförderten Höchstbeträge einzahlen und eine passende Bausparsumme wählen. Das ist mehr, als Banken und Sparkassen derzeit für Sparpläne bieten. Den Anspruch auf das Bauspardarlehen bekommen Sparende kostenlos dazu.