Nordwest-Zeitung

Bankschlie­ßfach nicht immer versichert

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Wertsachen sind in einem Bankschlie­ßfach in der Regel gut aufgehoben. Allerdings ist der Inhalt nicht immer versichert. Das zeigt eine Stichprobe der Zeitschrif­t „Finanztest“.

Die Angebote von 29 Banken und drei privaten Unternehme­n nahmen die Experten unter die Lupe. Bei sechs davon war im Mietpreis keine Versicheru­ng enthalten, bei anderen war die Versicheru­ngssumme zu niedrig. Diese schwankten zwischen 500 und 128 000 Euro. In der Regel können Mieter eines Schließfac­hes gegen Aufpreis zusätzlich­en Schutz abschließe­n. Bargeld sollten Kunden besser nicht im Schließfac­h lagern, raten die Tester. Denn das sei bei manchen Anbietern überhaupt nicht versichert. Neben den Lücken im Versicheru­ngsschutz stellten die Tester auch große Unterschie­de bei den Preisen fest: Für Kunden der Banken reichen sie von 40 bis 200 Euro pro Jahr. Manche Banken vermieten nur an eigene Kunden, die ein Girokonto bei ihnen haben. Einige verlangen von Nichtkunde­n für ein Schließfac­h höhere Preise.

Die staatliche Wohnungsba­uprämie galt lange als Auslaufmod­ell. Jetzt erlebt sie ein Comeback.

BERLIN/FTD Ab 2021 sind viel mehr Sparer berechtigt als bisher. Außerdem profitiere­n sie von einer höheren Förderung. Wer bauspart, erhält künftig 10 Prozent Prämie auf jährliche Sparleistu­ngen bis zu 700 Euro (Alleinsteh­ende) oder 1400 Euro (Ehepaare). Die Höchstpräm­ie steigt für Alleinsteh­ende von 45 Euro auf 70 Euro und für Ehepaare von 90 auf 140 Euro im Jahr. Das gilt auch für diejenigen, die ihren Vertrag schon vor 2021 abgeschlos­sen haben.

In der April-Ausgabe informiere­n die Finanztest­er über Voraussetz­ungen, Verfahren und Vor- und Nachteile. Ihr Fazit: Für den Hausbau ist die Förderung nur ein Tropfen auf den heißen Stein. Sie reicht aber aus, um Bausparen attraktive­r zu machen: Ein kleiner Vertrag lohnt mit Prämie fast immer.

Voraussetz­ungen für die Prämie: Sparer verwenden ihren Vertrag später für eine Immobilie und sie halten die Einkommens­grenze ein. Ab 2021 heißt das: Ihr zu versteuern­des Einkommen liegt im Sparjahr nicht höher als 35 000 Euro. Für Ehepaare gilt künftig eine Grenze von 70 000 Euro.

Auf den ersten Blick scheinen auch die neuen Einkommens­grenzen nicht allzu hoch zu sein. Maßgeblich ist allerdings das zu versteuern­de Einkommen. Brutto dürfen Bausparer viel mehr verdienen. Ein Arbeitnehm­er-Ehepaar mit zwei Kindern kann die Prämie noch mit einem Bruttolohn von 105 500 Euro erhalten. Es kann noch mehr sein, wenn die beiden höhere Werbungsko­sten als 1000 Euro haben oder andere Ausgaben

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BILD: STIFTUNG WARENTEST

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