Für Schaden den richtigen Adressaten finden
Hausrat-, Wohngebäude- oder Privathaftpflichtversicherung können zuständig sein
wir veröffentlichen in Zusammenarbeit mit der Stiftung Warentest jeden Montag diese Ratgeberseite mit vielen wertvollen Tipps.
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BERLIN/FTD Designerküchen liegen im Trend, schon Standardküchen kosten zwischen 10 000 Euro und 20 000 Euro. Hochwertige maßgefertigte Traumküchen sind noch viel teurer. Da können für Schäden an Einbauküchenmöbeln schnell mehrere Tausend Euro zusammenkommen. Laut der Stiftung Warentest können beim Küchenschaden drei Versicherungen Ansprechpartner sein: Hausrat-, Wohngebäudeoder Privathaftpflichtversicherung.
Welcher Versicherer zahlt, hängt im Wesentlichen davon ab, wem die Küche gehört, wem die Wohnung gehört und wer den Schaden verursacht hat. Besonders kompliziert ist der Fall bei hochwertigen, vom Tischler maßgefertigten Einbauküchen. Hier streiten mitunter Hausrat- und Wohngebäudeversicherer darüber, ob die Küche Bestandteil des Gebäudes ist oder Mobiliar.
Hochwertige Einbauküchen sind teuer. Umso wichtiger ist der Versicherungsschutz.
Die Finanztester klären auf und geben Tipps zum Versicherungsschutz.
■ Fall 1 – Schäden am eigenen Mobiliar: In vielen Fällen springt der Hausratversicherer ein, wenn etwa Feuer oder Leitungswasser Schadensursache sind und dem Mieter seine Küche gehört. Grundsätzlich kommt eine Hausratversicherung für Schäden am eigenen Hab und Gut auf, dazu gehören unter bestimmten Voraussetzungen
auch selbst angeschaffte Ein- oder Anbaumöbel. Entscheidend ist, dass die Küche der Hausrat des Versicherten ist. Unerheblich ist, wer der Eigentümer der Wohnung ist.
■ Fall 2 – Einbauküche ist Gebäudeteil: Eine Einbauküche kann auch Gebäudebestandteil sein – das gilt etwa für eine individuell auf Maß gefertigte Einbauküche, die an den Raum angepasst ist. Verursachen zum Beispiel Feuer, Leitungswasser oder Blitz einen Schaden, ist die Wohngebäudeversicherung der richtige Ansprechpartner. Doch die Abgrenzung zum Hausrat ist oft schwierig. „Faustformel: Kann die Küche ausgebaut und relativ unproblematisch an einem anderen Ort errichtet werden, handelt es sich eher um Hausrat“, sagt der Berliner Versicherungsmakler Michael Salzburg von Friedels Fairsicherungsbüro gegenüber Finanztest.
■ Fall 3 – Küche gehört dem Vermieter: Häufig überlassen heute Vermieter ihren Mietern eine Einbauküche zur Nutzung. Verursacht ein Mieter dann einen Schaden, zahlt er meistens selbst. Nur in Ausnahmefällen kann seine Privathaftpflichtversicherung ins Spiel kommen, weil in den meisten Tarifen Schäden an gemieteten Sachen ausgeschlossen sind.