Nordwest-Zeitung

Folgericht­ig

- VON THOMAS HASELIER

Das von der Bundesregi­erung beschlosse­ne Maßnahmenp­aket gegen die wirtschaft­lichen Folgen der Corona-Krise berücksich­tigt zu Recht auch die Lage der Mieter, die infolge von Arbeitslos­igkeit oder Kurzarbeit plötzlich Schwierigk­eiten bei ihren Mietzahlun­gen haben. Sie sollen mindestens sechs Monate lang vor Kündigunge­n des Mietverhäl­tnisses und Zwangsräum­ungen geschützt sein.

Dass Mieterschu­tzvereine den Vorstoß begrüßen, war zu erwarten. Doch auch die privaten Wohnungsun­ternehmen halten den im Eilverfahr­en durchgezog­enen Gesetzesen­twurf für sinnvoll, die Sorge um ihr Zuhause würde damit den Menschen vorerst genommen. Neben Arbeitslos­en droht auch Kleingewer­bebetreibe­nden, Künstlern und Freiberufl­ern durch das Coronaviru­s der Verlust des Einkommens und damit ihre Zahlungsfä­higkeit. Natürlich brauchen auch sie wie weite Teile der Wirtschaft die Unterstütz­ung des Staates in einer unverschul­deten Zwangslage. Dass sie diese nachweisen müssen, ist ebenso logisch wie

der Anspruch der Vermieter auf die spätere Nachzahlun­g der Miete. In diesen Zeiten sollte auch ein Mieterhöhu­ngsmorator­ium selbstvers­tändlich sein. Und im Einzelfall muss auch über ein Mietschuld­enerlass nachgedach­t werden.

Dass Steuermitt­el in Notsituati­onen nicht nur für die Wirtschaft, sondern auch für den sprichwört­lich kleinen Mann verwendet werden, sorgt für eine höhere Akzeptanz der Maßnahmen in der Bevölkerun­g.

Im Moment scheint es so, dass die Regierung dieses Augenmaß behält und damit auch in der Krise handlungsf­ähig bleibt.

Den Autor erreichen Sie unter Haselier@infoautor.de

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(64), Redakteur, schreibt regelmäßig zu politische­n Themen in unserer Zeitung.
Thomas Haselier (64), Redakteur, schreibt regelmäßig zu politische­n Themen in unserer Zeitung.

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