Folgerichtig
Das von der Bundesregierung beschlossene Maßnahmenpaket gegen die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise berücksichtigt zu Recht auch die Lage der Mieter, die infolge von Arbeitslosigkeit oder Kurzarbeit plötzlich Schwierigkeiten bei ihren Mietzahlungen haben. Sie sollen mindestens sechs Monate lang vor Kündigungen des Mietverhältnisses und Zwangsräumungen geschützt sein.
Dass Mieterschutzvereine den Vorstoß begrüßen, war zu erwarten. Doch auch die privaten Wohnungsunternehmen halten den im Eilverfahren durchgezogenen Gesetzesentwurf für sinnvoll, die Sorge um ihr Zuhause würde damit den Menschen vorerst genommen. Neben Arbeitslosen droht auch Kleingewerbebetreibenden, Künstlern und Freiberuflern durch das Coronavirus der Verlust des Einkommens und damit ihre Zahlungsfähigkeit. Natürlich brauchen auch sie wie weite Teile der Wirtschaft die Unterstützung des Staates in einer unverschuldeten Zwangslage. Dass sie diese nachweisen müssen, ist ebenso logisch wie
der Anspruch der Vermieter auf die spätere Nachzahlung der Miete. In diesen Zeiten sollte auch ein Mieterhöhungsmoratorium selbstverständlich sein. Und im Einzelfall muss auch über ein Mietschuldenerlass nachgedacht werden.
Dass Steuermittel in Notsituationen nicht nur für die Wirtschaft, sondern auch für den sprichwörtlich kleinen Mann verwendet werden, sorgt für eine höhere Akzeptanz der Maßnahmen in der Bevölkerung.
Im Moment scheint es so, dass die Regierung dieses Augenmaß behält und damit auch in der Krise handlungsfähig bleibt.
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