Gerichte schränken Betrieb ein
OLDENBURG/LR – Das Oldenburger Amts- sowie das Landgericht schränken ihren Dienstbetrieb erheblich ein. Nur noch der zwingend erforderliche Dienstbetrieb und die Durchführung unaufschiebbarer Verhandlungen finden noch statt, heißt es in entsprechenden Pressemitteilungen.
Im Landgericht werden keine Verhandlungstermine in Zivilsachen mehr durchgeführt. Abladungen werden nicht mehr ausgeführt. Im Strafbereich finden Sitzungen in Haftsachen oder bereits begonnenen Verfahren nach richterlichem Ermessen statt. Es ist beabsichtigt, von den gesetzlichen Unterbrechungsfristen Gebrauch zu machen.
Beim Amtsgericht finden Sitzungen nur noch in Haftsachen, in Fortsetzungssachen und in Einzelfällen nach richterlichem Ermessen statt. Abladungen erfolgen nicht mehr. In Zivilsachen sind die Verhandlungstermine aufgehoben. Auch die Termine in Familienund Betreuungssachen sind aufgehoben worden. Eilverfahren werden bearbeitet. In Zivil- und Familiensachen (ZPO-Verfahren) werden alle einfachen richterlichen bis 19. April ablaufenden Fristen um einen Monat verlängert. Die Telefonzentrale ist von 9 bis 15 Uhr besetzt. Rechtssuchende können sich schriftlich an das Amtsgericht, Elisabethstraße 8, 26135 Oldenburg wenden. Das Gerichtsgebäude bleibt geschlossen und ist nur für die trotz Einschränkungen stattfindenden Verhandlungen und vereinbarte Termine geöffnet. Die Zahlstelle bleibt geschlossen.
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