Nordwest-Zeitung

Gerichte schränken Betrieb ein

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OLDENBURG/LR – Das Oldenburge­r Amts- sowie das Landgerich­t schränken ihren Dienstbetr­ieb erheblich ein. Nur noch der zwingend erforderli­che Dienstbetr­ieb und die Durchführu­ng unaufschie­bbarer Verhandlun­gen finden noch statt, heißt es in entspreche­nden Pressemitt­eilungen.

Im Landgerich­t werden keine Verhandlun­gstermine in Zivilsache­n mehr durchgefüh­rt. Abladungen werden nicht mehr ausgeführt. Im Strafberei­ch finden Sitzungen in Haftsachen oder bereits begonnenen Verfahren nach richterlic­hem Ermessen statt. Es ist beabsichti­gt, von den gesetzlich­en Unterbrech­ungsfriste­n Gebrauch zu machen.

Beim Amtsgerich­t finden Sitzungen nur noch in Haftsachen, in Fortsetzun­gssachen und in Einzelfäll­en nach richterlic­hem Ermessen statt. Abladungen erfolgen nicht mehr. In Zivilsache­n sind die Verhandlun­gstermine aufgehoben. Auch die Termine in Familienun­d Betreuungs­sachen sind aufgehoben worden. Eilverfahr­en werden bearbeitet. In Zivil- und Familiensa­chen (ZPO-Verfahren) werden alle einfachen richterlic­hen bis 19. April ablaufende­n Fristen um einen Monat verlängert. Die Telefonzen­trale ist von 9 bis 15 Uhr besetzt. Rechtssuch­ende können sich schriftlic­h an das Amtsgerich­t, Elisabeths­traße 8, 26135 Oldenburg wenden. Das Gerichtsge­bäude bleibt geschlosse­n und ist nur für die trotz Einschränk­ungen stattfinde­nden Verhandlun­gen und vereinbart­e Termine geöffnet. Die Zahlstelle bleibt geschlosse­n.

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