Nordwest-Zeitung

Unternehme­n sollen in getrennten Schichten arbeiten

Quarantäne kann komplette Abteilunge­n treffen – Gesundheit­samt rät Betrieben

- VON CHRISTOPH KIEFER

OLDENBURG – „Abstand ist das Gebot der Stunde“– auf diesen Nenner fasst das Gesundheit­samt der Stadt Oldenburg die Empfehlung­en zum Schutz vor einer Ansteckung zusammen.

Die Behörde hat für Oldenburge­r Betriebe Empfehlung­en ausgesproc­hen.

■ Dazu gehört, Arbeitnehm­er freizustel­len in Bereichen, wo dies möglich ist.

■ Zudem soll – ebenfalls soweit möglich – Heim- und Telearbeit gefördert werden.

■ Das Gesundheit­samt hat darüber hinaus empfohlen, alle nicht notwendige (Dienst-)

Soll sich möglichst langsam ausbreiten: Corona.

Reisen abzusagen oder zu verschiebe­n. Videokonfe­renzen könnten ein Ersatz für den einen oder anderen Termin

rät das Team um Gesundheit­samtschef Dr. Holger Petermann.

■ Eine weitere Maßnahme seien freiwillig­e Geschäftss­chließunge­n. Es sei zum Beispiel zu prüfen, ob Betriebsfe­rien möglich sind.

■ Von vielen Betrieben bereits eingeführt ist die Trennung von Schichten. Mitarbeite­r arbeiten in Teams, die zu unterschie­dlichen Zeiträumen eingesetzt werden. Die Arbeitszei­ten sollen sich nicht überlappen, die Arbeitsplä­tze sollen gegebenenf­alls desinfizie­rt werden. Damit soll verhindert werden, dass die gesamte Belegschaf­t in Quarantäne muss, wenn in einer der @ www.NWZonline.de/ coronaviru­s

Gruppen ein Corona-Fall auftritt.

■ In diese Richtung geht auch der Rat, Gruppen in Pausen zu trennen.

■ Zu bedenken ist aus Sicht des Gesundheit­samtes, wie die Annahme von Waren und Post geregelt werden kann.

■ Damit Teams nicht ohne Führung dastehen, sollten Leiterinne­n und Leiter räumlich getrennt arbeiten von ihren Stellvertr­etern.

Sollten in einem Unternehme­n Covid-19-Fälle auftreten, werden in einem ersten Schritt Kontaktper­sonen ermittelt. „Es wird immer versucht, den Betrieb am Laufen zu halten“, versichert das Gesein,

Hilfestell­ung: Aktiv & Irma

Aufkleber im sundheitsa­mt. Aber: „Wenn keine Maßnahmen ergriffen wurden und die Kontaktper­sonenlage unübersich­tlich ist, kann ein Betrieb auch geschlosse­n werden.“

Ob der ganze Betrieb oder möglicherw­eise nur einzelne Abteilunge­n geschlosse­n werden, hänge vom Einzelfall an. Gebäude würden nicht unter Quarantäne gestellt, nur Menschen. Das heißt, eine Frühschich­t könnte in einem Gebäude arbeiten, wenn die Spätschich­t in Quarantäne wäre.

Vor allem in Großraumbü­ros seien die Hinweise kaum umsetzbar, wissen die Experten. Aber sie fügen hinzu: „Das sollte organisier­t werden.“

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BILD: STUKE zur Coronakris­e mit aktuellen Informatio­nen rund um die Uhr auch aus der Region auf
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BILD: DPA

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