Unternehmen sollen in getrennten Schichten arbeiten
Quarantäne kann komplette Abteilungen treffen – Gesundheitsamt rät Betrieben
OLDENBURG – „Abstand ist das Gebot der Stunde“– auf diesen Nenner fasst das Gesundheitsamt der Stadt Oldenburg die Empfehlungen zum Schutz vor einer Ansteckung zusammen.
Die Behörde hat für Oldenburger Betriebe Empfehlungen ausgesprochen.
■ Dazu gehört, Arbeitnehmer freizustellen in Bereichen, wo dies möglich ist.
■ Zudem soll – ebenfalls soweit möglich – Heim- und Telearbeit gefördert werden.
■ Das Gesundheitsamt hat darüber hinaus empfohlen, alle nicht notwendige (Dienst-)
Soll sich möglichst langsam ausbreiten: Corona.
Reisen abzusagen oder zu verschieben. Videokonferenzen könnten ein Ersatz für den einen oder anderen Termin
rät das Team um Gesundheitsamtschef Dr. Holger Petermann.
■ Eine weitere Maßnahme seien freiwillige Geschäftsschließungen. Es sei zum Beispiel zu prüfen, ob Betriebsferien möglich sind.
■ Von vielen Betrieben bereits eingeführt ist die Trennung von Schichten. Mitarbeiter arbeiten in Teams, die zu unterschiedlichen Zeiträumen eingesetzt werden. Die Arbeitszeiten sollen sich nicht überlappen, die Arbeitsplätze sollen gegebenenfalls desinfiziert werden. Damit soll verhindert werden, dass die gesamte Belegschaft in Quarantäne muss, wenn in einer der @ www.NWZonline.de/ coronavirus
Gruppen ein Corona-Fall auftritt.
■ In diese Richtung geht auch der Rat, Gruppen in Pausen zu trennen.
■ Zu bedenken ist aus Sicht des Gesundheitsamtes, wie die Annahme von Waren und Post geregelt werden kann.
■ Damit Teams nicht ohne Führung dastehen, sollten Leiterinnen und Leiter räumlich getrennt arbeiten von ihren Stellvertretern.
Sollten in einem Unternehmen Covid-19-Fälle auftreten, werden in einem ersten Schritt Kontaktpersonen ermittelt. „Es wird immer versucht, den Betrieb am Laufen zu halten“, versichert das Gesein,
Hilfestellung: Aktiv & Irma
Aufkleber im sundheitsamt. Aber: „Wenn keine Maßnahmen ergriffen wurden und die Kontaktpersonenlage unübersichtlich ist, kann ein Betrieb auch geschlossen werden.“
Ob der ganze Betrieb oder möglicherweise nur einzelne Abteilungen geschlossen werden, hänge vom Einzelfall an. Gebäude würden nicht unter Quarantäne gestellt, nur Menschen. Das heißt, eine Frühschicht könnte in einem Gebäude arbeiten, wenn die Spätschicht in Quarantäne wäre.
Vor allem in Großraumbüros seien die Hinweise kaum umsetzbar, wissen die Experten. Aber sie fügen hinzu: „Das sollte organisiert werden.“