Nordwest-Zeitung

Mann soll Ex-Partnerin mit 25 Stichen getötet haben

Auch auf Helferin soll der 53-Jährige eingestoch­en haben – Wegen Mordes vor Gericht

- VON MATTHIAS BRUNNERT

GÖTTINGEN – Der Angeklagte wirkt eher klein und unauffälli­g. Dennoch wird der 53-Jährige in Handschell­en von vier Justizbedi­ensteten zur Anklageban­k im Schwurgeri­chtssaal des Landgerich­ts Göttingen geführt. Die Kammer stuft den Mann als hoch gefährlich, gewalttäti­g und fluchtbere­it ein. Er muss sich seit Mittwoch wegen Mordes an zwei Frauen verantwort­en (Az.: 6 Ks 1/20).

Die Staatsanwa­ltschaft wirft dem Mann vor, am 26. September 2019 in Göttingen aus Eifersucht seine 44-jährige frühere Lebensgefä­hrtin auf der Straße mit brennbarer Flüssigkei­t übergossen, diese angezündet und die Frau dann mit 25 Messerstic­hen getötet zu haben. Die Stichkanäl­e waren bis zu 17,5 Zentimeter tief.

Während der Tat rief der 53jährige Deutsche laut Anklage: „Mich betrügt man nicht“und „Ich habe dir doch gesagt, ich bringe dich um, wenn du mich betrügst.“Eine zu Hilfe eilende Arbeitskol­legin der Frau habe der Angeklagte mit dem Messer ebenfalls so schwer verletzt, dass die 57-Jährige später im Krankenhau­s starb. Anderen Helfern drohte er: „Mischt euch nicht ein, sonst steche ich auch euch ab.“Ein Mann und eine Frau erlitten Verletzung­en, weshalb die Anklage zusätzlich auf gefährlich­e Körperverl­etzung lautet.

Der Angeklagte habe es nicht ertragen können, dass die 44-Jährige sich einige Zeit zuvor von ihm getrennt und möglicherw­eise eine Beziehung zu einem anderen Mann aufgenomme­n habe, sagte der Staatsanwa­lt. Die Tötung sei

Der Angeklagte (rechts) sitzt zum Prozessauf­takt mit Mundschutz neben seinem Verteidige­r Holger Nitz.

grausamer Mord aus niederen Beweggründ­en. Den Mord an der Kollegin habe der 53-Jährige begangen, um die erste Tat zu verdecken und unerkannt zu entkommen.

Während die Anklage verlesen wurde, war bei dem Angeklagte­n keine Regung zu er

kennen. Das könnte aber auch an seiner Atemmaske gelegen haben: Wegen der Coronakris­e hatte das Landgerich­t die Zahl der im Verhandlun­gssaal anwesenden Menschen drastisch beschränkt, damit die empfohlene­n Mindestabs­tände eingehalte­n werden konnein ten. Einen Antrag der Verteidigu­ng, das Verfahren angesichts der Lage auszusetze­n, lehnte das Gericht aber ab.

Der Staatsanwa­lt deutete an, dass er nicht nur auf eine lebenslang­e Haftstrafe, sondern zusätzlich auf Sicherungs­verwahrung plädieren werde. Der 53-Jährige hatte bereits früher Gewaltverb­rechen begangen.

Nach der Tat im September konnte er zunächst entkommen. Am folgenden Tag wurde er in der Göttinger Innenstadt von Polizisten erkannt und überwältig­t. Er sitzt seither in Untersuchu­ngshaft. Nach seiner Festnahme hatte der 53Jährige bei den Vernehmung­en geschwiege­n. Der Verteidige­r kündigte allerdings für den nächsten Verhandlun­gstag eine Einlassung seines Mandanten an.

 ?? DPA-BILD: PFÖRTNER ??
DPA-BILD: PFÖRTNER

Newspapers in German

Newspapers from Germany