Mann soll Ex-Partnerin mit 25 Stichen getötet haben
Auch auf Helferin soll der 53-Jährige eingestochen haben – Wegen Mordes vor Gericht
GÖTTINGEN – Der Angeklagte wirkt eher klein und unauffällig. Dennoch wird der 53-Jährige in Handschellen von vier Justizbediensteten zur Anklagebank im Schwurgerichtssaal des Landgerichts Göttingen geführt. Die Kammer stuft den Mann als hoch gefährlich, gewalttätig und fluchtbereit ein. Er muss sich seit Mittwoch wegen Mordes an zwei Frauen verantworten (Az.: 6 Ks 1/20).
Die Staatsanwaltschaft wirft dem Mann vor, am 26. September 2019 in Göttingen aus Eifersucht seine 44-jährige frühere Lebensgefährtin auf der Straße mit brennbarer Flüssigkeit übergossen, diese angezündet und die Frau dann mit 25 Messerstichen getötet zu haben. Die Stichkanäle waren bis zu 17,5 Zentimeter tief.
Während der Tat rief der 53jährige Deutsche laut Anklage: „Mich betrügt man nicht“und „Ich habe dir doch gesagt, ich bringe dich um, wenn du mich betrügst.“Eine zu Hilfe eilende Arbeitskollegin der Frau habe der Angeklagte mit dem Messer ebenfalls so schwer verletzt, dass die 57-Jährige später im Krankenhaus starb. Anderen Helfern drohte er: „Mischt euch nicht ein, sonst steche ich auch euch ab.“Ein Mann und eine Frau erlitten Verletzungen, weshalb die Anklage zusätzlich auf gefährliche Körperverletzung lautet.
Der Angeklagte habe es nicht ertragen können, dass die 44-Jährige sich einige Zeit zuvor von ihm getrennt und möglicherweise eine Beziehung zu einem anderen Mann aufgenommen habe, sagte der Staatsanwalt. Die Tötung sei
Der Angeklagte (rechts) sitzt zum Prozessauftakt mit Mundschutz neben seinem Verteidiger Holger Nitz.
grausamer Mord aus niederen Beweggründen. Den Mord an der Kollegin habe der 53-Jährige begangen, um die erste Tat zu verdecken und unerkannt zu entkommen.
Während die Anklage verlesen wurde, war bei dem Angeklagten keine Regung zu er
kennen. Das könnte aber auch an seiner Atemmaske gelegen haben: Wegen der Coronakrise hatte das Landgericht die Zahl der im Verhandlungssaal anwesenden Menschen drastisch beschränkt, damit die empfohlenen Mindestabstände eingehalten werden konnein ten. Einen Antrag der Verteidigung, das Verfahren angesichts der Lage auszusetzen, lehnte das Gericht aber ab.
Der Staatsanwalt deutete an, dass er nicht nur auf eine lebenslange Haftstrafe, sondern zusätzlich auf Sicherungsverwahrung plädieren werde. Der 53-Jährige hatte bereits früher Gewaltverbrechen begangen.
Nach der Tat im September konnte er zunächst entkommen. Am folgenden Tag wurde er in der Göttinger Innenstadt von Polizisten erkannt und überwältigt. Er sitzt seither in Untersuchungshaft. Nach seiner Festnahme hatte der 53Jährige bei den Vernehmungen geschwiegen. Der Verteidiger kündigte allerdings für den nächsten Verhandlungstag eine Einlassung seines Mandanten an.