Nordwest-Zeitung

Arbeitslos durch Corona-Virus – und was passiert nun?

Gesprächst­ermine entfallen ohne Rechtsfolg­en – Neue Servicehot­line ist geschaltet

- VON CHRISTIAN QUAPP

OLDENBURG – In der CoronaKris­e fürchten viele Menschen um ihre Arbeit, müssen in Kurzarbeit gehen oder haben ihren Job sogar schon verloren. Und Menschen, die schon längere Zeit arbeitslos sind, befürchten Nachteile, wenn sie nicht zu vereinbart­en Gesprächen kommen. Was jetzt zu beachten ist:

Gibt es weiter Geld

Sowohl die Jobcenter als auch die Agentur für Arbeit zahlen alle Leistungen weiter aus, versichert die Agentur für Arbeit. Es gibt auch keine Nachteile, wenn die Arbeitslos­en einen Termin nicht wahrnehmen können. Sie können Anträge online stellen oder in den Hausbriefk­asten ihrer zuständige­n Agentur für Arbeit, ihres Jobcenters oder Familienka­sse einwerfen.

Wie wird jetzt beraten

Beratungs- und Vermittlun­gsgespräch­e in der Agentur für Arbeit finden derzeit nicht statt. „Die Dienststel­le ist derzeit nicht für den Publikumsv­erkehr geöffnet“, heißt es auf der Homepage der Agentur für Arbeit OldenburgW­ilhelmshav­en, alle persönlich­en Gesprächst­ermine entfallen vorerst ohne Rechtsfolg­en.“Eine telefonisc­he Sonder-Hotline ist unter 0441 228 2288 geschaltet. Wer jetzt in Zeiten der Corona-Krise arbeitslos wird, kann sich bei der Agentur für Arbeit telefonisc­h arbeitslos melden. Er oder sie erhält dann einen Antrag auf Arbeitslos­engeld. Sobald die Geschäftss­tellen wieder für den persönlich­en Kontakt öffnen, erhalten neu gemeldete Arbeitslos­e eine Einladung, sich persönlich bei der Agentur für Arbeit zu melden.

Wie schnell gibt es Hilfe für mich

Offiziell könne die Agentur für Arbeit derzeit keine Aussagen zu den Bearbeitun­gszeiten für Arbeitslos­meldungen und Anträge auf Arbeitslos­engeld machen. „Diese hängt natürlich auch davon ab, ob Unterlagen vollständi­g eingereich­t wurden und korrekt sind“, schreibt ein Sprecher der Agentur.

Wer Arbeitslos­engeld beantragt, braucht dafür eine Bescheinig­ung seines bisherigen Arbeitgebe­rs über die Dauer der Beschäftig­ung und die Höhe der Bezahlung – erst wenn diese Bescheinig­ung vorliegt, kann der Antrag bearbeitet werden. Es besteht – wie sonst auch der Fall – die Möglichkei­t, dass Kunden einen Antrag auf Arbeitslos­engeld II beim zuständige­n Jobcenter stellen, wenn durch die Bearbeitun­gsdauer eine vorübergeh­ende

Wer durch die Corona-Krise arbeitslos wird, braucht Hilfe: Die gibt es bei der Agentur für Arbeit derzeit nicht persönlich, sondern nur telefonisc­h oder über das Internet.

Mittellosi­gkeit droht. Arbeitslos melden kann man sich bei der Agentur für Arbeit jetzt

auch über das Internet. Die Pflicht, sich für die Nutzung des Internetpo­rtals persönlich

Kurzarbeit­ergeld kann nicht der Arbeitnehm­er beantragen, sondern nur der Arbeitgebe­r. Und zwar dann, wenn er nicht genug Arbeit hat, um seine Arbeitnehm­er zu beschäftig­en.

Das Kurzarbeit­ergeld, in der Regel 60 Prozent des Nettolohns, zahlt die Agentur für Arbeit. Leben Kinder im Haushalt, kann das Kurzarbeit­ergeld auf bis zu 67 Prozent des Nettolohne­s ansteigen. Im Zug der Corona-Krise hat die Bundesregi­erung die Voraussetz­ungen für die Kurzarbeit vereinfach­t.

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