Nordwest-Zeitung

Nach Kassen-Betrug knapp vier Jahre Haft

Mitarbeite­r der Zulassungs­stelle hat 60 000 Euro für sich behalten

- VON FRIEDEMANN KOHLER

OSNABRÜCK – Wegen Diebstahls von 60 000 Euro aus der Kasse der Stadt Osnabrück ist ein städtische­r Mitarbeite­r zu drei Jahren und zehn Monaten Haft verurteilt worden. In dem Berufungsv­erfahren verhängte das Landgerich­t Osnabrück nach Mitteilung vom Mittwoch eine höhere Strafe als die erste Instanz (Az.: 7 Ns 71/19). Das Amtsgerich­t hatte ihn im Februar 2019 zu drei Jahren und zwei Monaten verurteilt. Dagegen waren der Angeklagte und die Staatsanwa­ltschaft in Berufung gegangen.

Der Angestellt­e hat Bargeld aus der Kasse für sich behalten und die Zahlungen verbucht.

Den Tathergang werteten beide Gerichte gleich: Der mittlerwei­le 58 Jahre alte Angeklagte habe als Mitarbeite­r der Zulassungs­stelle Bargeldein­nahmen für sich behalten.

Nachgewies­en wurden 86 Fälle zwischen November 2016 und Mai 2017. Bei einer Hausdurchs­uchung im Mai 2017 wurden ein Teil des Geldes gefunden sowie Kopien der Quittungen, die der Kassenbeam­te handschrif­tlich ausgestell­t hatte. Elektronis­ch hatte der 58-Jährige die Zahlungen nicht verbucht.

Der Angeklagte stellte die Taten in beiden Prozessen in Abrede. Das Amtsgerich­t hatte sein Vorgehen als Betrug eingestuft. Das Landgerich­t verurteilt­e ihn wegen gewerbsmäß­igen Diebstahls. Der Angeklagte habe die Vertrauens­stellung als Kassenbeam­ter missbrauch­t, wurde die höhere Strafe begründet. Gegen das neue Urteil ist Revision zum Oberlandes­gericht (OLG) möglich.

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DPA-BILD: REINHARDT

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