Nach Kassen-Betrug knapp vier Jahre Haft
Mitarbeiter der Zulassungsstelle hat 60 000 Euro für sich behalten
OSNABRÜCK – Wegen Diebstahls von 60 000 Euro aus der Kasse der Stadt Osnabrück ist ein städtischer Mitarbeiter zu drei Jahren und zehn Monaten Haft verurteilt worden. In dem Berufungsverfahren verhängte das Landgericht Osnabrück nach Mitteilung vom Mittwoch eine höhere Strafe als die erste Instanz (Az.: 7 Ns 71/19). Das Amtsgericht hatte ihn im Februar 2019 zu drei Jahren und zwei Monaten verurteilt. Dagegen waren der Angeklagte und die Staatsanwaltschaft in Berufung gegangen.
Der Angestellte hat Bargeld aus der Kasse für sich behalten und die Zahlungen verbucht.
Den Tathergang werteten beide Gerichte gleich: Der mittlerweile 58 Jahre alte Angeklagte habe als Mitarbeiter der Zulassungsstelle Bargeldeinnahmen für sich behalten.
Nachgewiesen wurden 86 Fälle zwischen November 2016 und Mai 2017. Bei einer Hausdurchsuchung im Mai 2017 wurden ein Teil des Geldes gefunden sowie Kopien der Quittungen, die der Kassenbeamte handschriftlich ausgestellt hatte. Elektronisch hatte der 58-Jährige die Zahlungen nicht verbucht.
Der Angeklagte stellte die Taten in beiden Prozessen in Abrede. Das Amtsgericht hatte sein Vorgehen als Betrug eingestuft. Das Landgericht verurteilte ihn wegen gewerbsmäßigen Diebstahls. Der Angeklagte habe die Vertrauensstellung als Kassenbeamter missbraucht, wurde die höhere Strafe begründet. Gegen das neue Urteil ist Revision zum Oberlandesgericht (OLG) möglich.