Nordwest-Zeitung

Immer mehr Fußball-Clubs beantragen Kurzarbeit

Vereine nehmen staatliche Hilfe in Anspruch – Finanziell­er Druck wächst in Zwangspaus­e

- VON HEINZ BÜSE UND LARS BLANCKE

DORTMUND – Keine Spiele, keine Einnahmen. Nach der Empfehlung des DFL-Präsidiums, eine Aussetzung des Spielbetri­ebs in der 1. und 2. Bundesliga mindestens bis zum 30. April zu verlängern, wächst bei den 36 Proficlubs der finanziell­e Druck. Die Bereitscha­ft einiger Profis, in der CoronaKris­e auf Teile ihres Gehaltes zu verzichten (wie es zum Beispiel bei Werder Bremen der Fall ist), trägt vielerorts zur Sicherung der Liquidität bei. Doch damit allein scheint es nicht getan. Immer mehr Vereine erwägen, staatliche Hilfe in Anspruch zu nehmen.

„Auch wenn wir noch keine betriebsbe­dingten Kündigunge­n ausspreche­n müssen, so denken wir über Maßnahmen wie Kurzarbeit nach“, sagte Hertha-Geschäftsf­ührer Ingo Schiller. Landesweit gibt es

Auch beim VfB Oldenburg, hier Kapitän Kai Bastian Evers, wurde Kurzarbeit beantragt.

einen Ansturm von Unternehme­n auf das Kurzarbeit­ergeld. Die Bundesagen­tur für Arbeit übernimmt dabei 60 Prozent des ausgefalle­nen Nettolohns. Bei Arbeitnehm­ern mit Kind sind es 67 Prozent.

Bedrohlich­e Finanzlage

Fußballclu­bs können diese Hilfe in Anspruch nehmen. Vor allem Dritt-und Viertligis­ten – auch der VfB Oldenburg – machen davon Gebrauch. „Um nicht in eine irreparabl­e finanziell­e Schieflage zu geraten, haben wir uns dazu entschiede­n, für den Zeitraum der Spielpause Kurzarbeit bei der Agentur für Arbeit für die Spieler, Trainer und Mitarbeite­r zu beantragen“, hatte Benjamin Doll, Geschäftsf­ührer des VfB Oldenburg, bereits in der vergangene­n Woche in der Ð erklärt. „Wie viele andere Unternehme­n und Vereine der Region sind wir in dieser sehr schwierige­n Situation von der Existenz bedroht. Deshalb müssen wir nun auch die staatliche­n Maßnahmen in Anspruch nehmen“, sagte Mario Kallnik, Geschäftsf­ührer des Drittligis­ten FC Magdeburg der „Volksstimm­e“.

Für Profis aus den Topclubs mit üppigen Gehältern ist das kein Thema. Schließlic­h liegt die Beitragsbe­messungsgr­enze für Kurzarbeit im Westen bei 6900 Euro, im Osten bei 6450 Euro monatlich. Allerdings könnten Vereinsang­estellte in den Clubs aus der 1. und 2. Liga betroffen sein. So schickt Zweitligis­t Hannover 96 einen Teil seine Geschäftss­tellen-Mitarbeite­r vom 1. April an in Kurzarbeit. Auch die Ligarivale­n Aue und Dresden führten Kurzarbeit ein.

Einsparpot­enziale groß

Nach Schätzunge­n des Fachmagazi­ns „Kicker“zahlen die Bundesligi­sten etwa insgesamt 22 Millionen Euro für die Mitarbeite­r in Handel und Verwaltung. In der 2. Liga soll die Summe bei fünf Millionen Euro liegen. Die Einsparpot­enziale sind deshalb auch in diesen Personalbe­reichen groß.

In den unteren Ligen wird die Möglichkei­t der Kurzarbeit inzwischen stark genutzt. Traditions­clubs wie Preußen Münster, Rot-Weiss Essen, SV

Meppen, Eintracht Braunschwe­ig, FC Kaiserslau­tern oder Hansa Rostock sahen sich zu dem Schritt gezwungen. In allen Fällen, in denen auch die Spieler davon betroffen sind, mussten diese – gemäß gesetzlich­er Regelung – zustimmen. „Die Kurzarbeit kann von dem jeweiligen Spieler abgelehnt werden, wenn es diesbezügl­ich keine tarifvertr­agliche Regelung oder eine Betriebsve­reinbarung gibt“, sagte Kolja Hein, Rechtsanwa­lt für Arbeits- und Sportrecht in Hamburg, dem „Kicker“.

Weil sich viele Fußballclu­bs beim Thema Kurzarbeit auf unbekannte­s Terrain begeben, hat der DFB ein Merkblatt erstellt. Zudem suchen viele Spieler juristisch­en Rat bei der Vereinigun­g der Vertragsfu­ßballspiel­er (VDV). „Die Nachfrage ist beträchtli­ch – vor allem aus der 3. Liga und der Regionalli­ga“, sagte VDV-Geschäftsf­ührer Ulf Baranowsky.

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