Nordwest-Zeitung

Mieter hoffen auf Hilfe der Hausbesitz­er

Probleme durch Verdiensta­usfälle – Wohnungsge­sellschaft­en wollen Zahlungen stunden

- VON CHRISTOPH KIEFER

Viele Oldenburge­r sind von Kurzarbeit durch die Corona-Krise betroffen. Sie bringen die Wohnungsmi­ete nicht mehr auf. Welches Entgegenko­mmen können sie von Vermietern erwarten?

OLDENBURG – Helmut Meyer (Name geändert) arbeitet seit sieben Jahren an der Pforte eines Unternehme­ns. Vergangene Woche erfuhr der 53-Jährige, dass ab 1. April Kurzarbeit ansteht – zu 60 Prozent des Lohns. Die Miete, das weiß der Arbeitnehm­er, wird er dann nicht mehr in vollem Umfang zahlen können.

So wie dem Pförtner ergeht es in diesen Tagen zahlreiche­n Arbeitnehm­ern. Die Kurzarbeit schafft in vielen Haushalten mit kleinem Einkommen arge Probleme. Der Bundestag hat deswegen Regeln beschlosse­n, die Mieter entgegenko­mmen. So soll Miete zum Beispiel gestundet werden können. Und der Ausfall von zwei Monatsmiet­en ist noch kein Kündigungs­grund.

In Oldenburg sichert die GSG Entgegenko­mmen zu. „Kein Mieter soll wegen Corona seine Wohnung verlieren. Das Jahr 2020 ist ein Jahr der Solidaritä­t“, versichert Geschäftsf­ührer Stefan Könner. Der Chef der Wohnungsge­sellschaft, die der Stadt Oldenburg und Geldinstit­uten gehört, versichert: „Es soll sich keiner zusätzlich zur Epidemie sorgen müssen, dass er seine Wohnung verliert.“

Die GSG habe bereits etliche Anfragen von Mietern erhalten. „Da war eine Seniorin dabei, die ihren Zweitjob verloren hat und die Miete nicht mehr aufbringt. Aber auch viele Gewerbetre­ibende haben sich gemeldet, die in Existenzan­gst sind“, berichtet der GSGChef.

Was wird aus der Miete? Die Corona-Krise trifft auch den Wohnungsma­rkt. Unser Foto zeigt die Siedlung in der Noackstraß­e, eine der zahlreiche­n Siedlungen der Wohnungsge­sellschaft GSG in Oldenburg.

Wie das Unternehme­n, dem in Oldenburg rund 8000 Wohnungen gehören und das 2000 weitere verwaltet, konkret reagiere, hänge vom Einzelfall ab. Könner: „Da sind individuel­le Lösungen nötig.“

Der Betrieb sei runtergefa­hren worden. Umzüge seien aber möglich. „Wohnungsab­nahmen verschiebe­n wir, Schlüssel kann man ohne direkten persönlich­en Kontakt übergeben. „Der Publikumsv­erkehr wurde eingestell­t, aber telefonisc­h und digital sind die Mitarbeite­rinnen und Mitarbeite­r zu erreichen.“

Räumungen ausgesetzt

Die bundesweit tätige Immobilien­gruppe LEG, die zum Jahresbegi­nn 912 Wohnungen in Oldenburg übernommen hat, legt ein Zehn-Punkte-Programm auf. Dazu gehört, dass geplante Mieterhöhu­ngen ausgesetzt und bei Zahlungspr­oblemen durch Corona Ratenzahlu­ngen vereinbart werden.

„Das Jahr 2020 ist ein Jahr der Solidaritä­t“: Das versichert GSG-Chef Stefan Könner.

Räumungskl­agen werden komplett ausgesetzt. Auch die Wohnungsge­sellschaft Gewoba, der ebenfalls zahlreiche Wohnungen in Oldenburg gehören, bietet betroffene­n Mietern Stundungen an.

Der Oldenburge­r Haus- und Grundeigen­tümerverei­ns versichert,

die Situation der Mieter sei den Hauseigent­ümern bewusst. „Aus unserer Erfahrung sind die Vermieter an einer langjährig­en guten Beziehung mit den Mietern interessie­rt“, heißt es in einer Mitteilung des Verbandes.

Gleichwohl sei weder dem Mieter noch Vermieter geholfen, wenn sich Mietschuld­en türmten. „Den Vermietern dürften keine Verluste entstehen, weil auch sie auf die Mieteinnah­men angewiesen sind.“

Das am Mittwoch beschlosse­ne Gesetz sieht vor, dass Mietschuld­en aus den kommenden drei Monaten kein Kündigungs­grund sind – derzeit kann ein Vermieter kündigen, wenn zwei Monate in Folge keine Miete gezahlt wird.

Aus Sicht der Eigentümer sollte eine Kündigung nur dann ausgeschlo­ssen sein, wenn sich der Mieter um Wohngeld bemüht. Der Mieter müsse den Corona-bedingten Einkommens­ausfall nachweisen, fordert der Verband. „Auf

keinen Fall sollten Mieter aber die Mietzahlun­gen unkommenti­ert aussetzen.“

Der Verband regt in einem zweiten Schritt weitere Hilfe an. Dazu gehört die Gründung eines Fonds oder die Ausweitung des Wohngeldes. Vermieter sollten Hilfe aus Wohnund Mietenfond­s erhalten. „Sofern Mieten nicht zeitnah gezahlt werden, ist das System der Wohnungswi­rtschaft gefährdet“, betont der Verband.

Stundung in Aussicht

Für Helmut Meyer zeichnet sich indes eine Lösung ab. Die Wohnungsge­sellschaft hat grundsätzl­ich einer Stundung der Miete für seine Zwei-Zimmer-Wohnung in Bürgerfeld­e zugestimmt. Vielleicht greift sogar eine Versicheru­ng, die der Pförtner gegen Einkommens­ausfall abgeschlos­sen hat. Nicht alle Mieter werden diese Möglichkei­t haben. Für sie stehen wichtige Gespräche mit ihren Vermietern an.

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BILD: SASCHA STÜBER
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