Mieter hoffen auf Hilfe der Hausbesitzer
Probleme durch Verdienstausfälle – Wohnungsgesellschaften wollen Zahlungen stunden
Viele Oldenburger sind von Kurzarbeit durch die Corona-Krise betroffen. Sie bringen die Wohnungsmiete nicht mehr auf. Welches Entgegenkommen können sie von Vermietern erwarten?
OLDENBURG – Helmut Meyer (Name geändert) arbeitet seit sieben Jahren an der Pforte eines Unternehmens. Vergangene Woche erfuhr der 53-Jährige, dass ab 1. April Kurzarbeit ansteht – zu 60 Prozent des Lohns. Die Miete, das weiß der Arbeitnehmer, wird er dann nicht mehr in vollem Umfang zahlen können.
So wie dem Pförtner ergeht es in diesen Tagen zahlreichen Arbeitnehmern. Die Kurzarbeit schafft in vielen Haushalten mit kleinem Einkommen arge Probleme. Der Bundestag hat deswegen Regeln beschlossen, die Mieter entgegenkommen. So soll Miete zum Beispiel gestundet werden können. Und der Ausfall von zwei Monatsmieten ist noch kein Kündigungsgrund.
In Oldenburg sichert die GSG Entgegenkommen zu. „Kein Mieter soll wegen Corona seine Wohnung verlieren. Das Jahr 2020 ist ein Jahr der Solidarität“, versichert Geschäftsführer Stefan Könner. Der Chef der Wohnungsgesellschaft, die der Stadt Oldenburg und Geldinstituten gehört, versichert: „Es soll sich keiner zusätzlich zur Epidemie sorgen müssen, dass er seine Wohnung verliert.“
Die GSG habe bereits etliche Anfragen von Mietern erhalten. „Da war eine Seniorin dabei, die ihren Zweitjob verloren hat und die Miete nicht mehr aufbringt. Aber auch viele Gewerbetreibende haben sich gemeldet, die in Existenzangst sind“, berichtet der GSGChef.
Was wird aus der Miete? Die Corona-Krise trifft auch den Wohnungsmarkt. Unser Foto zeigt die Siedlung in der Noackstraße, eine der zahlreichen Siedlungen der Wohnungsgesellschaft GSG in Oldenburg.
Wie das Unternehmen, dem in Oldenburg rund 8000 Wohnungen gehören und das 2000 weitere verwaltet, konkret reagiere, hänge vom Einzelfall ab. Könner: „Da sind individuelle Lösungen nötig.“
Der Betrieb sei runtergefahren worden. Umzüge seien aber möglich. „Wohnungsabnahmen verschieben wir, Schlüssel kann man ohne direkten persönlichen Kontakt übergeben. „Der Publikumsverkehr wurde eingestellt, aber telefonisch und digital sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu erreichen.“
Räumungen ausgesetzt
Die bundesweit tätige Immobiliengruppe LEG, die zum Jahresbeginn 912 Wohnungen in Oldenburg übernommen hat, legt ein Zehn-Punkte-Programm auf. Dazu gehört, dass geplante Mieterhöhungen ausgesetzt und bei Zahlungsproblemen durch Corona Ratenzahlungen vereinbart werden.
„Das Jahr 2020 ist ein Jahr der Solidarität“: Das versichert GSG-Chef Stefan Könner.
Räumungsklagen werden komplett ausgesetzt. Auch die Wohnungsgesellschaft Gewoba, der ebenfalls zahlreiche Wohnungen in Oldenburg gehören, bietet betroffenen Mietern Stundungen an.
Der Oldenburger Haus- und Grundeigentümervereins versichert,
die Situation der Mieter sei den Hauseigentümern bewusst. „Aus unserer Erfahrung sind die Vermieter an einer langjährigen guten Beziehung mit den Mietern interessiert“, heißt es in einer Mitteilung des Verbandes.
Gleichwohl sei weder dem Mieter noch Vermieter geholfen, wenn sich Mietschulden türmten. „Den Vermietern dürften keine Verluste entstehen, weil auch sie auf die Mieteinnahmen angewiesen sind.“
Das am Mittwoch beschlossene Gesetz sieht vor, dass Mietschulden aus den kommenden drei Monaten kein Kündigungsgrund sind – derzeit kann ein Vermieter kündigen, wenn zwei Monate in Folge keine Miete gezahlt wird.
Aus Sicht der Eigentümer sollte eine Kündigung nur dann ausgeschlossen sein, wenn sich der Mieter um Wohngeld bemüht. Der Mieter müsse den Corona-bedingten Einkommensausfall nachweisen, fordert der Verband. „Auf
keinen Fall sollten Mieter aber die Mietzahlungen unkommentiert aussetzen.“
Der Verband regt in einem zweiten Schritt weitere Hilfe an. Dazu gehört die Gründung eines Fonds oder die Ausweitung des Wohngeldes. Vermieter sollten Hilfe aus Wohnund Mietenfonds erhalten. „Sofern Mieten nicht zeitnah gezahlt werden, ist das System der Wohnungswirtschaft gefährdet“, betont der Verband.
Stundung in Aussicht
Für Helmut Meyer zeichnet sich indes eine Lösung ab. Die Wohnungsgesellschaft hat grundsätzlich einer Stundung der Miete für seine Zwei-Zimmer-Wohnung in Bürgerfelde zugestimmt. Vielleicht greift sogar eine Versicherung, die der Pförtner gegen Einkommensausfall abgeschlossen hat. Nicht alle Mieter werden diese Möglichkeit haben. Für sie stehen wichtige Gespräche mit ihren Vermietern an.