Zentral ist die Wahrung der Bürgerrechte und der Privatsphäre
Gesundheitsminister Spahn will die Mobilfunkdaten im Kampf gegen Corona nutzen. Datenschützer schlagen Alarm. Wo bleibt da das Recht auf informationelle Selbstbestimmung? Lambrecht: Das Robert-KochInstitut hat anonymisierte Daten erhalten, um Bewegungsströme einschätzen zu können. Das ist wichtig, um zu sehen, ob die Einschränkungen wirken und sich die Menschen wirklich weniger bewegen. Einzelne Personen können damit nicht zurückverfolgt werden. Davon zu unterscheiden ist eine Ortung einzelner Personen, um Infizierte und ihre Kontaktpersonen zu erfassen. Das wäre ein sehr weitreichender Eingriff in die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger. Eine solche Maßnahme wäre nur mit Einwilligung der Betroffenen vorstellbar. Darüber hinaus müsste sie in einer solch dramatischen Situation wirklich helfen können. Da habe ich Zweifel. Funkzellenabfragen können nur sehr grobe Daten liefern, die keine Aussage über
mögliche Kontaktpersonen zulassen.
Was halten Sie von der Idee einer Corona-App fürs Handy? Lambrecht: Wir müssen uns genau anschauen, wie eine solche Handy-App ausgestaltet ist und ob sie einen sinnvollen Beitrag zur Bekämpfung der Corona-Pandemie leisten kann. Zentral ist dabei, dass die Privatsphäre und die Bürgerrechte der Bürgerinnen und Bürger gewahrt bleiben. Deshalb ist in jedem Fall Voraussetzung, dass sie nur auf freiwilliger Basis verwendet wird und alle Beteiligten eingewilligt haben.