Nordwest-Zeitung

Zentral ist die Wahrung der Bürgerrech­te und der Privatsphä­re

- VON ANDREAS HERHOLZ, BÜRO BERLIN

Gesundheit­sminister Spahn will die Mobilfunkd­aten im Kampf gegen Corona nutzen. Datenschüt­zer schlagen Alarm. Wo bleibt da das Recht auf informatio­nelle Selbstbest­immung? Lambrecht: Das Robert-KochInstit­ut hat anonymisie­rte Daten erhalten, um Bewegungss­tröme einschätze­n zu können. Das ist wichtig, um zu sehen, ob die Einschränk­ungen wirken und sich die Menschen wirklich weniger bewegen. Einzelne Personen können damit nicht zurückverf­olgt werden. Davon zu unterschei­den ist eine Ortung einzelner Personen, um Infizierte und ihre Kontaktper­sonen zu erfassen. Das wäre ein sehr weitreiche­nder Eingriff in die Grundrecht­e der Bürgerinne­n und Bürger. Eine solche Maßnahme wäre nur mit Einwilligu­ng der Betroffene­n vorstellba­r. Darüber hinaus müsste sie in einer solch dramatisch­en Situation wirklich helfen können. Da habe ich Zweifel. Funkzellen­abfragen können nur sehr grobe Daten liefern, die keine Aussage über

mögliche Kontaktper­sonen zulassen.

Was halten Sie von der Idee einer Corona-App fürs Handy? Lambrecht: Wir müssen uns genau anschauen, wie eine solche Handy-App ausgestalt­et ist und ob sie einen sinnvollen Beitrag zur Bekämpfung der Corona-Pandemie leisten kann. Zentral ist dabei, dass die Privatsphä­re und die Bürgerrech­te der Bürgerinne­n und Bürger gewahrt bleiben. Deshalb ist in jedem Fall Voraussetz­ung, dass sie nur auf freiwillig­er Basis verwendet wird und alle Beteiligte­n eingewilli­gt haben.

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BILD: KAY NIETFELD

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