Sonderregeln für Wohnungseigentümer
Verwalter bleibt vorerst im Amt – Wirtschaftsplan bleibt weiter gültig
Reisen mit dem Finger auf der Landkarte – das kann für neue Eindrücke sorgen, wenn man eigentlich zu Hause bleiben muss wie jetzt angesichts der Kontaktsperre. Meilensteine der Architektur-Moderne in Deutschland virtuell anzusteuern, empfiehlt der Verband Privater Bauherren. die „Grand Tour der Moderne“verbindet bedeutende und zugängliche Gebäude, die zwischen 1900 und 2000 erbaut wurden, zu einem Streifzug durch 100 Jahre Architekturgeschichte. In eindrucksvollen Bildern und mit kurzen Porträts werden die jeweiligen Adressen vorgestellt – beispielsweise die Meisterhäuser des Bauhauses in Dessau (Bild).
@ www.grandtourdermoderne.de
Flachbildschirme können kleinen Kindern gefährlich werden, weil sie leicht umkippen. Darauf weist die R + V Versicherung angesichts der Tatsache hin, dass zurzeit die Kinderbetreuung daheim stattfindet. „Die modernen Geräte kippen leichter um, weil sie größer sind, eine geringe Tiefe haben und der Schwerpunkt nach vorne verlagert ist“, sagt Unfallexperte Thomas Paufler. „Außerdem haben die Gehäuse oft scharfe Kanten.“Er rät Eltern, den Fernseher gut zu sichern oder an der Wand aufzuhängen. Große Geräte brächten gut und gerne 50 Kilogramm auf die Waage und könnten Kinder erheblich verletzen.
Die Erkrankung eines Mitbewohners oder Nachbarn stellt keinen Mangel der Mietsache und damit keinen Grund zur Mietminderung dar. Darauf weist der Deutsche Mieterbund angesichts der Corona-Krise hin. Wird die Nutzung der Mietsache durch Engpässe bei der Versorgung mit Energie oder Wasser beeinträchtigt, muss der Mieter aber nur eine entsprechend geminderte Miete zahlen. Darauf, ob der Vermieter den Versorgungsengpass vertreten muss, kommt es bei der Minderung nicht an.
Ein Umzug ist zurzeit nach Einschätzung des Mieterbundes grundsätzlich möglich, solange die angemietete Wohnung frei ist, das beauftragte Umzugsunternehmen noch arbeitet und keine Ausgangssperren verhängt sind. Dem Mieter sei aber geraten, mit allen Beteiligten die Durchführung des Umzuges abzuklären und sich im Sinne des Eigenschutzes und des Schutzes der Allgemeinheit zu entscheiden.
Ihre Ansprechpartnerin bei Fragen und Anregungen: Ulrike Stockinger Tel. 0441/99 88 2058 ulrike.stockinger@infoautor.de
Auf den Baustellen wird es vermehrt im Zuge der Coronakrise zu materiellen und personellen Engpässen kommen. Private Bauherren müssen sich auf eine Bauzeitverzögerung einstellen. Besonnenheit ist angesagt.
Berlin/Köln/USt/tmn – Die Sachverständigen des Verbands Privater Bauherren (VPB) berichten von ersten Warnungen einzelner Baufirmen, demnächst anstehende Einzugstermine seien nicht zu halten. Lieferengpässe durch unterbrochene Lieferketten, fehlende Zulieferteile oder personelle Ausfälle bei der Produktion und im Anlieferungsverkehr sieht der Bauherren-Schutzbund (BSB). Als weiteres Problem nennt Geschäftsführer Florian Becker, dass Montagearbeiter aus dem europäischen Ausland aufgrund der aktuellen Einreisebestimmungen ausfallen.
„Die ersten Firmen teilen ihren Auftraggebern mit, dass Heizungs-, Elektro- und Lüftungsinstallationstechnik, die in Asien produziert wird, nicht rechtzeitig geliefert und deshalb nicht eingebaut werden kann“, berichtet VPB-Vertrauensanwalt Holger Freitag. „Korrekt sollten Baufirmen das in einem sogenannten Bedenkenhinweis den Bauherren mitteilen, jedenfalls wenn ein VOB/B-Vertrag vorliegt.“Es bleibe aber zu klären, ob das Fehlen der Teile tatsächlich auf der Corona-Krise beruhe. Eventuell könnte auf technische Alternativen ausgewichen werden, die nicht vertraglich geschuldet seien. Allerdings sei festzustellen, ob es dadurch zu Qualitätseinbußen komme, so der BSB. Leistungsänderungen sollten unbedingt schriftlich und gegebenenfalls zusammen mit einer entsprechenden Gutschrift vereinbart werden.
Sollte ein plausibler Grund für eine Verzögerung vorliegen, müssen Bauherren laut BSB die Situation akzeptieren. Reagiere der Unternehmer allerdings auf Fragen ausweichend oder informiere nur allgemein in einem Zweizeiler,
Berlin/USt – Mit temporären Sonderregeln zum Wohnungseigentumsgesetz (WEG) will die Bundesregierung dafür sorgen, dass Eigentümergemeinschaften und ihre Verwalter während der CoronaKrise handlungsfähig bleiben.
Da zurzeit die vorgeschriebenen Eigentümerversammlungen nicht abgehalten werden können, sollen folgende Regelungen gelten, so der Bundesfachverband der Immobilienverwalter (BVI) und der Verband der Immobilienverwalter Deutschland (VDIV):
■ Verwalter: Der zuletzt bestellte Verwalter bleibt bis zu seiner Abberufung oder bis zur Bestellung eines neuen
Verwalters im Amt. „Die Höchstfristen für die Begrenzung der Amtszeit werden damit zeitweise außer Kraft gesetzt“, erklärt der BVI. Unaufschiebbare Maßnahmen – wie etwa notwendige Reparaturen – könne und müsse der Verwalter demnach ohne vorherigen Beschluss veranlassen: „Das gilt insbesondere für den Fall, dass dem gemeinschaftlichen Eigentum ein Schaden droht.“Über alle anderen Maßnahmen könne entschieden werden, wenn die Eigentümerversammlung wieder zusammentreten kann.
■ Wirtschaftsplan: Der zuletzt von den Eigentümern beschlossene Wirtschaftsplan
Keine Einladungen für Wohneigentümer
gilt bis zum Beschluss eines neuen Wirtschaftsplans fort. „Damit wird die Finanzierung der Gemeinschaft auch in den Fällen sichergestellt, in denen eine Fortgeltung des Wirtschaftsplans nicht beschlossen wurde“, erklärt der BVI. So soll die Grundlage für die laufenden Hausgeldforderungen erhalten bleiben. Über die Jahresabrechnung ist zu beschließen, sobald die Eigentümerversammlung wieder zusammentreten kann. Soweit für steuerliche Zwecke erforderlich, muss die Jahresabrechnung den Wohnungseigentümern schon zur Verfügung gestellt werden, so der VDIV.
■ Alternativen: Nicht vorgesehen ist, Online-Versammlungen oder Umlauf-Beschlüsse in Textform zu ermöglichen. Eigentümerversammlungen können nur dann als Telefon-, Video- oder OnlineKonferenz durchgeführt werden, wenn das in der Gemeinschaftsordnung entsprechend vereinbart ist, erklärt der Verband Wohnen im Eigentum.