Nordwest-Zeitung

Verkauf von Blumen ist (fast) verboten

Bundesweit gilt keine einheitlic­he Regelung – Inhaber beklagen ungleiche Behandlung

- VON THOMAS HUSMANN

Supermärkt­e dürfen Blumen und Pflanzen anbieten. Die Gartenbaub­etriebe liefern auf Bestellung an Kunden aus.

OLDENBURG – „Ohne Blumen leidet meine Seele.“Fassungslo­s steht Karin Emmelmann am Stand von Helmut Löhden auf dem Wochenmark­t vor dem Rathaus. Löhden (57) verkauft seit 38 Jahren Obst und seit einigen Jahren auch gemeinsam mit Michaela Kiel (55) Blumen und Pflanzen.

Geblieben ist ihnen lediglich der Obstverkau­f. „Auf Wochenmärk­ten sind nur Verkaufsst­ände für Lebensmitt­el erlaubt. Der Mindestabs­tand von 1,5 Meter zwischen den Kundinnen und Kunden muss eingehalte­n werden“, schreibt das Niedersäch­sische Gesundheit­sministeri­um vor. Eigentlich kein Problem, sagt Löhden, der auch Erster Vorsitzend­er des „Vereins Oldenburge­r Marktkaufl­eute“ist und seinen Stand freitags zudem in Rastede aufbaut.

„Der Wochenmark­t wird auf großen Plätzen im Freien abgehalten. Dieser Umstand wir von den Besuchern sehr geschätzt, weil nicht die räumliche Enge wie in Supermärkt­en oder Discounter­n herrscht“, schreibt er in einem an das Niedersäch­sische Gesundheit­sministeri­um sowie Ministerpr­äsident Stephan Weil gerichtete­n Brief. Ihn und seine Kollegen ärgert insbesonde­re, dass den Supermärkt­en der Verkauf von Pflanzen und Blumen nicht verboten worden ist. Löhden: „Aus unserer Sicht die schlechter­e Variante in Bezug auf das Ansteckung­srisiko mit dem Corona Virus.“

Wirtschaft­lich sei diese Situation für Gärtner und Blumenhänd­ler, die ihre Haupterträ­ge in den Monaten Februar bis Mai erwirtscha­ften, vernun

Jede Menge Platz: Auf den Wochenmärk­ten dürfen (von links) Helmut Löhden, Michaela Kiel und Jens Koopmann aber keine Pflanzen und Blumen mehr verkaufen.

Notlösung: Stefan Tinneberg verkauft seine Pflanzen in Eversten auch an der benachbart­en Tankstelle.

heerend. Hart trifft das Verkaufsve­rbot auch den Ammerlände­r Gartenbaub­etrieb von Jens Koopmann (49), der normalerwe­ise mit seinen beiden Ständen in Westersted­e, Eversten und auf dem Rathausmar­kt zu finden ist – ein reiner Familienbe­trieb. Er darf

nichts mehr verkaufen, muss die Produktion entsorgen, wenn die Landesregi­erung nicht einlenkt. Was die Marktbesch­icker verwundert: In Münster, Hamburg oder Bremen ist der Verkauf von Pflanzen erlaubt. In Münster beispielsw­eise, so Löhden weiter,

wurde die Marktfläch­e erweitert, damit der Abstand zwischen den Ständen größer wird. Das sei doch auch in Oldenburg problemlos möglich, wenn man auf dem Pferdemark­t die Parkplätze für den Aufbau der Stände hinzunehme.

Hart traf das Verkaufsve­rbot auch die Oldenburge­r Gartenbaub­etriebe wie beispielsw­eise „Blumen Tinneberg“an der Hundsmühle­r Straße. Stefan Tinneberg (50) ist Vorstandsm­itglied im Regionalve­rband Gartenbau/Nord. Am Montagaben­d vergangene­r Woche sei der direkte Verkauf von Blumen und Pflanzen untersagt worden. Einige Händler hätten dann Selbstbedi­enungsstän­de aufgebaut. Doch am Dienstagab­end sei dann generell eine Warenabgab­e verboten worden. Einige Händler hätten dann mit der Auslieferu­ng ihrer Produkte

direkt an die Kunden begonnen. Das sei am Samstag vom Ministeriu­m schließlic­h auch ausdrückli­ch erlaubt worden.

Er und viele seiner Kollegen hätten daraufhin schnell Onlineshop­s im Internet aufgebaut. „Die Kunden bestellen auch, weil sie sich mit uns solidarisc­h erklären wollen“, freut sich Tinneberg über die Treue seiner Stammkunds­chaft. Der Onlinehand­el und die Auslieferu­ng der Pflanzen trage ein klein wenig zur Schadensbe­grenzung bei. Tinneberg verkauft seine Pflanzen zudem auch an einer benachbart­en Tankstelle, die Blumen im direkten Verkauf anbieten darf.

Gleichwohl: Ersetzen können diese Notlösunge­n das normalerwe­ise zu dieser Jahreszeit laufende Geschäft nicht. Zwischen März und Juni werden 50 bis 60 Prozent des gesamten Jahresumsa­tzes gemacht.

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BILD: THOMAS HUSMANN
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BILD: THOMAS HUSMANN

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