Gassigehen nur noch an der Leine
Anleinpflicht gilt ab 1. April – Sieben Freilaufflächen ausgewiesen
OLDENBURG/LR – Sie ist jedes Jahr wieder ein Thema unter Hundebesitzern: Die Brutund Setzzeit. Für Herrchen und Frauchen bedeutet das, dass ihre Vierbeiner beim Spaziergang bis auf wenige Ausnahmen an der Leine bleiben. Diese Phase beginnt am 1. April und endet am 15. Juli.
Was ist die Brutund Setzzeit
In der Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit sollen die in der freien Natur und Landschaft lebenden Tiere, die durch freilaufende Hunde gestört werden könnten, besonders geschützt werden. Besonders Bodenbrüter, wie Rotkehlchen und Wachteln, aber auch Jungwild benötigen Ruhe zur Aufzucht, heißt es dazu von der
Stadt. Grundlage ist das Niedersächsische Gesetz über den Wald und die Landschaftsordnung (NWaldLG).
Wo gilt während dieser Zeit die Anleinpflicht
In Oldenburg gilt die Anleinpflicht auch auf innerstädtischen Grünflächen, da auch hier viele Vögel brüten. Dazu gehören beispielsweise der Kleine und Große Bürgerbusch, der Utkiek, die Wallanlagen sowie die Deiche und sonstige Bereiche an Gewässern wie etwa der SwarteMoor-See, der Drielaker See, der Tweelbäker See oder die Bornhorster Seen.
Die Wanderwege durch die Grünzüge und Grünbereiche sind Teil der freien Landschaft, so dass Hunde auch dort anzuleinen sind. Es gibt jedoch auch Bereiche, in denen eine ganzjährige Anleinpflicht gilt. So müssen Hunde in Schutzgebieten wie der Hausbäkeniederung, der Haarenniederung, dem Blankenburger Holz und Klostermark mit dem Blankenburger See sowie dem Bahndammgelände Krusenbusch dauerhaft angeleint werden. Auch im Eversten Holz gilt seit Februar 2016 aus ordnungsrechtlichen Gründen eine ganzjährige Anleinpflicht. Im Zeitraum vom 1. April bis 15. Juli gilt zusätzlich die Anleinpflicht auch im Bereich der dort ausgewiesenen Freilauffläche.
Wo bekommen Hunde noch ihren Auslauf
Die Stadt Oldenburg hat sieben Freilaufflächen ausgewiesen, auf denen Hunde sich trotz Brut- und Setzzeit austoben dürfen:
■ an der Großmarktstraße,
■ am Flötenteich, Zugang über die Rennplatzstraße,
■ hinter der Weser-Ems Halle an der Beverbäke,
■ hinter den Sportanlagen an der Kennedystraße,
■ beim Schulzentrum Kreyenbrück zwischen IGS Kreyenbrück und Kreyenbrücker Teich,
■ am Harrewege auf der Grünfläche zwischen AugustMacke-Straße und Heinrichvon-Gagern-Straße,
■ am Drielaker See am Hemmelbäker Kanal hinter DB Schenker sowie südlich der Holler Landstraße zwischen Drielaker Kanal und Hemmelbäker Kanal.