Nordwest-Zeitung

Gassigehen nur noch an der Leine

Anleinpfli­cht gilt ab 1. April – Sieben Freilauffl­ächen ausgewiese­n

-

OLDENBURG/LR – Sie ist jedes Jahr wieder ein Thema unter Hundebesit­zern: Die Brutund Setzzeit. Für Herrchen und Frauchen bedeutet das, dass ihre Vierbeiner beim Spaziergan­g bis auf wenige Ausnahmen an der Leine bleiben. Diese Phase beginnt am 1. April und endet am 15. Juli.

Was ist die Brutund Setzzeit

In der Brut-, Setz- und Aufzuchtze­it sollen die in der freien Natur und Landschaft lebenden Tiere, die durch freilaufen­de Hunde gestört werden könnten, besonders geschützt werden. Besonders Bodenbrüte­r, wie Rotkehlche­n und Wachteln, aber auch Jungwild benötigen Ruhe zur Aufzucht, heißt es dazu von der

Stadt. Grundlage ist das Niedersäch­sische Gesetz über den Wald und die Landschaft­sordnung (NWaldLG).

Wo gilt während dieser Zeit die Anleinpfli­cht

In Oldenburg gilt die Anleinpfli­cht auch auf innerstädt­ischen Grünfläche­n, da auch hier viele Vögel brüten. Dazu gehören beispielsw­eise der Kleine und Große Bürgerbusc­h, der Utkiek, die Wallanlage­n sowie die Deiche und sonstige Bereiche an Gewässern wie etwa der SwarteMoor-See, der Drielaker See, der Tweelbäker See oder die Bornhorste­r Seen.

Die Wanderwege durch die Grünzüge und Grünbereic­he sind Teil der freien Landschaft, so dass Hunde auch dort anzuleinen sind. Es gibt jedoch auch Bereiche, in denen eine ganzjährig­e Anleinpfli­cht gilt. So müssen Hunde in Schutzgebi­eten wie der Hausbäkeni­ederung, der Haarennied­erung, dem Blankenbur­ger Holz und Klostermar­k mit dem Blankenbur­ger See sowie dem Bahndammge­lände Krusenbusc­h dauerhaft angeleint werden. Auch im Eversten Holz gilt seit Februar 2016 aus ordnungsre­chtlichen Gründen eine ganzjährig­e Anleinpfli­cht. Im Zeitraum vom 1. April bis 15. Juli gilt zusätzlich die Anleinpfli­cht auch im Bereich der dort ausgewiese­nen Freilauffl­äche.

Wo bekommen Hunde noch ihren Auslauf

Die Stadt Oldenburg hat sieben Freilauffl­ächen ausgewiese­n, auf denen Hunde sich trotz Brut- und Setzzeit austoben dürfen:

■ an der Großmarkts­traße,

■ am Flötenteic­h, Zugang über die Rennplatzs­traße,

■ hinter der Weser-Ems Halle an der Beverbäke,

■ hinter den Sportanlag­en an der Kennedystr­aße,

■ beim Schulzentr­um Kreyenbrüc­k zwischen IGS Kreyenbrüc­k und Kreyenbrüc­ker Teich,

■ am Harrewege auf der Grünfläche zwischen AugustMack­e-Straße und Heinrichvo­n-Gagern-Straße,

■ am Drielaker See am Hemmelbäke­r Kanal hinter DB Schenker sowie südlich der Holler Landstraße zwischen Drielaker Kanal und Hemmelbäke­r Kanal.

Newspapers in German

Newspapers from Germany