Nordwest-Zeitung

So klappt es mit der Nachbarsch­aftshilfe

Experten geben Tipps zu Verhaltens­regeln, Hygiene und Kontaktauf­nahme

- VON SABRINA WENDT

OLDENBURG – Einkäufe erledigen, Kinder betreuen oder eine Runde mit dem Hund gehen – in Zeiten von Corona bieten viele Menschen denjenigen, die das gerade nicht selbst erledigen können, Hilfe an. Doch wie verhält man sich dabei am besten? Daniela-Florina Udrea, Geschäftsf­ührerin und Vorständin des DRK (Deutsches Rotes Kreuz) Landesverb­ands Oldenburg, und Christoph Keller, Landesarzt des DRK Landesverb­ands Oldenburg, geben Antworten:

In welchen Situatione­n sollte man besser keine Hilfe anbieten

Grundsätzl­ich kann jeder helfen, der sich an die Hygienesch­utzregeln des Robert-KochInstit­utes hält. Grob zusammenge­fasst sind das „Abstand halten“, „Händehygie­ne“und „Nies-Etikette“, erklärt Udrea. „Wer helfen möchte, sollte sich vorher vergewisse­rn, dass er oder sie nicht unbedachte­rweise zur Risikogrup­pe gehört, denn weder man selbst, noch die zu unterstütz­ende Person sollten gefährdet werden. Auch jüngere Menschen unter 55 Jahren können zur Risikogrup­pe gehören, wenn sie zum Beispiel chronische Erkrankung­en haben oder unter Bluthochdr­uck leiden. Ein Anruf beim Hausarzt kann das gegebenenf­alls abklären“, erklärt Keller.

Von jeglicher Hilfe absehen sollten aus seiner Sicht diejenigen, die sich zurzeit angeschlag­en oder erkältet fühlen. „Ein geschwächt­es Immunsyste­m trägt ein höheres Risiko in sich, sollte es zu einer Ansteckung mit dem Coronaviru­s kommen.“

Wie sollte die Kontaktauf­nahme erfolgen

Wer mit dem Gedanken spielt, seine Hilfe anzubieten, sollte die betreffend­e Person anrufen oder auf einem der vielen gängigen digitalen Kommunikat­ionskanäle kontaktier­en, etwa per E-Mail oder Whatsapp, erklärt Udrea. Wer seine Nachbarn (noch) nicht kennt, aber gern aktiv werden möchte, kann sich auf einer der Nachbarsch­afts-Plattforme­n im Internet anmelden, etwa auf „nebenan.de“. Auch die Ð hat ein Portal für alle Menschen im Nordwesten eingericht­et, die entweder Hilfe sumuss der Patient seinen Arzt veranlasse­n, dass dieser das Rezept direkt an eine bestimmte Apotheke schickt. Mit einer schriftlic­hen Vollmacht kann die helfende Person das Rezept dann für den Betroffene­n aus der Apotheke abholen. Ob man eine völlig fremde Person mit dieser Aufgabe betrauen möchte, muss jeder für sich selbst entscheide­n. Ein gewisses Vertrauens­verhältnis wäre sicher von Vorteil“, erklärt Keller.

Ist ein Mundschutz Pflicht

„Ein Mundschutz für jedermann macht keinen Sinn“, sagt Keller. „Den sollten nur Erkrankte tragen, um andere in direkter Umgebung zu schützen. Das unnötige Tragen und Kaufen von Mundschutz­masken führt zu einer Verknappun­g der Vorräte am Markt.“

Viel wichtiger sei, „dass wir uns alle an die Hygienesch­utzregeln des Robert-Koch-Institutes halten“. Das bedeutet, regelmäßig und gründlich die Hände zu waschen, einen Hände-Gesicht-Kontakt zu vermeiden und die sozialen Kontakte auf ein Minimum zu reduzieren.

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