Nordwest-Zeitung

Anlieger-Klage gegen Beiträge ist mutig

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Betrifft: „Kräftiger Nachschlag für Anlieger“, Ð vom 11. März, und „Echo“vom 14. März zum Ärger von Anliegern des Dietrichsw­eges wegen der Straßenaus­baubeiträg­e

Auch wenn es sich mit dem Nachschlag um die Schlussver­anlagung der Straßenbau­maßnahme Dietrichsw­eg handelt, so ist es doch mutig von dem Anlieger Sander, dagegen eine Klage beim Verwaltung­sgericht zu erheben. Abgerechne­t werden die tatsächlic­h entstanden­en Kosten – sowohl nach der Erschließu­ngsbeitrag­ssatzung (hier ein Gehweg), als auch nach der Ausbaubeit­ragssatzun­g (Straße).

Dem Artikel ist nicht zu entnehmen, ob Herr Sander für die Klage einen Anwalt hat. Auch die BI Rauhehorst hatte seinerzeit überlegt, gegen die Baumaßnahm­e Rauhehorst Klage zu erheben, Grund war die politische Entscheidu­ng für die Erschließu­ng (90%) und gegen den Ausbau (60%). Bei der Suche nach einem entspreche­nd qualifizie­rten Anwalt

waren wir in Hannover bzw. Hamburg gelandet. Von einer Klage wurde dort aus Kostengrün­den abgeraten, das hätte schnell fünfstelli­g werden können.

Nicht zu erkennen ist, ob Herr Sander die Klage gegen die tatsächlic­h entstanden­en Kosten oder gegen seinen anteilig errechnete­n Beitrag erhebt. Zwingende Voraussetz­ung für die Abrechnung einer Straßenbau­maßnahme ist ein Bebauungsp­lan für die Straßenver­kehrsfläch­e. Für die Anlieger wird bei einem Bebauungsp­lan der Beitrag anteilig z.B. nach Größe und Ausnutzbar­keit des Grundstück­s errechnet. Ohne Bebauungsp­lan könnte auch eine andere Wertigkeit eine Rolle spielen. Interessan­t wäre es hier, die Gewichtung vom Beitrags-Einfluss der Wohnbebauu­ng im Verhältnis zu der als Mischnutzu­ng zu sehenden Gewerbebet­riebe nachzuvoll­ziehen. Vielleicht zeigt die Klage hier eine Ungerechti­gkeit auf.

Manfred Murdfield Oldenburg

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