Anlieger-Klage gegen Beiträge ist mutig
Betrifft: „Kräftiger Nachschlag für Anlieger“, Ð vom 11. März, und „Echo“vom 14. März zum Ärger von Anliegern des Dietrichsweges wegen der Straßenausbaubeiträge
Auch wenn es sich mit dem Nachschlag um die Schlussveranlagung der Straßenbaumaßnahme Dietrichsweg handelt, so ist es doch mutig von dem Anlieger Sander, dagegen eine Klage beim Verwaltungsgericht zu erheben. Abgerechnet werden die tatsächlich entstandenen Kosten – sowohl nach der Erschließungsbeitragssatzung (hier ein Gehweg), als auch nach der Ausbaubeitragssatzung (Straße).
Dem Artikel ist nicht zu entnehmen, ob Herr Sander für die Klage einen Anwalt hat. Auch die BI Rauhehorst hatte seinerzeit überlegt, gegen die Baumaßnahme Rauhehorst Klage zu erheben, Grund war die politische Entscheidung für die Erschließung (90%) und gegen den Ausbau (60%). Bei der Suche nach einem entsprechend qualifizierten Anwalt
waren wir in Hannover bzw. Hamburg gelandet. Von einer Klage wurde dort aus Kostengründen abgeraten, das hätte schnell fünfstellig werden können.
Nicht zu erkennen ist, ob Herr Sander die Klage gegen die tatsächlich entstandenen Kosten oder gegen seinen anteilig errechneten Beitrag erhebt. Zwingende Voraussetzung für die Abrechnung einer Straßenbaumaßnahme ist ein Bebauungsplan für die Straßenverkehrsfläche. Für die Anlieger wird bei einem Bebauungsplan der Beitrag anteilig z.B. nach Größe und Ausnutzbarkeit des Grundstücks errechnet. Ohne Bebauungsplan könnte auch eine andere Wertigkeit eine Rolle spielen. Interessant wäre es hier, die Gewichtung vom Beitrags-Einfluss der Wohnbebauung im Verhältnis zu der als Mischnutzung zu sehenden Gewerbebetriebe nachzuvollziehen. Vielleicht zeigt die Klage hier eine Ungerechtigkeit auf.
Manfred Murdfield Oldenburg