Polizei schließt Café
Anonymer Hinweis auf verbotenes Treffen – Strafverfahren gegen Wirt
Verstoß gegen das Infektionsschutzgesetz: Mit einem guten Dutzend Gästen saß ein Wirt am Montag in seinem Café. Die Polizei löste das derzeit verbotene Treffen auf. Gegen den Wirt wurde ein Strafverfahren eingeleitet ..
Aufgrund von Reparaturarbeiten am Schmutzwasserkanal wird die Wunderburgstraße im Bereich der Hausnummer 9 in der Zeit von Mittwoch, 1. April, bis Mittwoch, 8. April, für den Verkehr gesperrt.
13 Gäste, eine Angestellte und ein Wirt in einem Café: Das ist in Zeiten von Corona verboten. Die Polizei erwischte eine solche „geschlossene Gesellschaft“.
OLDENBURG – Das Café war zwar verschlossen, aber drinnen herrschte reger Betrieb. In Zeiten von Corona kann das ganz schön teuer werden. Für den Gastgeber und die Gäste gleichermaßen. So geschehen am Montagabend, 21.45 Uhr, in der Steubenstraße.
Anonym hatte eine Frau der Polizei gemeldet, dass sich im „Café 43“mehr als zehn Personen aufhalten würden. Laut Mitteilung von Sarah Rost von der Pressestelle der Oldenburger Polizei hörten die eingesetzten Polizeibeamten dann auch schon im Nahbereich des Cafés Stimmen aus dem Gebäude. Auf ihr Klopfen hin wurde ihnen die Tür geöffnet.
Den Angaben zufolge befanden sich neben dem 55-jährigen Cafébetreiber und einer Angestellten noch 13 Gäste in den Räumlichkeiten. Gegen den Wirt wurde ein Strafverwerden
fahren wegen Verstoßes gegen Paragraf 75 Infektionsschutzgesetz eingeleitet. Der gilt – wegen der Coronakrise – seit dem 21. März und besagt, dass unter anderem Cafés für den Publikumsverkehr zu schließen sind. Polizeisprecherin Sarah Rost erklärt die möglichen Sanktionen gegen den Betreiber: „Ihn erwartet eine Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder eine Geldstrafe.“
Gegen die Angestellte und die 13 Gäste wurden Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen Verstößen gegen die Allgemeinverfügung, das sogenannte Kontaktverbot, eingeleitet. Diese Verstöße werden laut Polizei mit einer Geldbuße von maximal 25000 Euro geahndet.
Nach Abschluss der Kontrolle durch die Polizeibeamten wurden den Gästen Platzverweise
ausgesprochen, denen sie auch nachkamen. Der Betreiber schloss nach Aufforderung das Café.
Sprachbarrieren seien bei diesem Vorfall nicht ausschlaggebend gewesen, antwortet Sarah Rost auf Nachfrage der Ð. Bei dem Cafébetreiber habe es sich um türkischstämmigen Mitbürger gehandelt, der deutschen Sprache mächtig ist.
■ HILFE BEI SPRACHHÜRDE
Die Vorschriften im Kampf gegen die Ausbreitung des Coronavirus sind per Allgemeinverfügung für ganz Niedersachsen geregelt. Auf ihrer Homepage (www.oldenburg.de) informiert die Stadt detailliert darüber, was erlaubt und was verboten ist. Wird da auch an die ausländischen Mitbürger gedacht? Wie
sie über die Kontaktsperren informiert?
Stadtsprecher Stephan Onnen antwortet: „Derartige Einzelansprachen, beispielsweise von ausländischen Gastronomen, sind für das Ordnungsamt nicht möglich. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Fachdienst Sicherheit und Ordnung arbeiten momentan aufgrund hunderter Anfragen am Limit. Sprachbarrieren haben auf die rechtliche Wirksamkeit der Verfügungen und Verordnungen übrigens keinen Einfluss.“
Auf der Homepage der Stadt wird auf mehrsprachige Infos zum Thema hingewiesen und auf die Seiten der Integrationsbeauftragten der Bundesregierung verlinkt. Dort werden Infos in etlichen Sprachen fortlaufend erweitert und aktualisiert. Es sind beispielsweise die Leitlinien von Bund und Ländern (auch „private Partys“erwähnt) zu finden, unter anderem auf Türkisch, Arabisch, Dari und Farsi. Laut Onnen hat darüber hinaus das Amt für Zuwanderung und Integration an alle Kooperationspartner, Vereine und Personen, mit denen es in Verbindung steht, die unterschiedlichen, mehrsprachigen Informationen weitergeleitet.
@ www.bit.ly/corona-sprachen