Nordwest-Zeitung

Polizei schließt Café

Anonymer Hinweis auf verbotenes Treffen – Strafverfa­hren gegen Wirt

- VON SUSANNE GLOGER

Verstoß gegen das Infektions­schutzgese­tz: Mit einem guten Dutzend Gästen saß ein Wirt am Montag in seinem Café. Die Polizei löste das derzeit verbotene Treffen auf. Gegen den Wirt wurde ein Strafverfa­hren eingeleite­t ..

Aufgrund von Reparatura­rbeiten am Schmutzwas­serkanal wird die Wunderburg­straße im Bereich der Hausnummer 9 in der Zeit von Mittwoch, 1. April, bis Mittwoch, 8. April, für den Verkehr gesperrt.

13 Gäste, eine Angestellt­e und ein Wirt in einem Café: Das ist in Zeiten von Corona verboten. Die Polizei erwischte eine solche „geschlosse­ne Gesellscha­ft“.

OLDENBURG – Das Café war zwar verschloss­en, aber drinnen herrschte reger Betrieb. In Zeiten von Corona kann das ganz schön teuer werden. Für den Gastgeber und die Gäste gleicherma­ßen. So geschehen am Montagaben­d, 21.45 Uhr, in der Steubenstr­aße.

Anonym hatte eine Frau der Polizei gemeldet, dass sich im „Café 43“mehr als zehn Personen aufhalten würden. Laut Mitteilung von Sarah Rost von der Pressestel­le der Oldenburge­r Polizei hörten die eingesetzt­en Polizeibea­mten dann auch schon im Nahbereich des Cafés Stimmen aus dem Gebäude. Auf ihr Klopfen hin wurde ihnen die Tür geöffnet.

Den Angaben zufolge befanden sich neben dem 55-jährigen Cafébetrei­ber und einer Angestellt­en noch 13 Gäste in den Räumlichke­iten. Gegen den Wirt wurde ein Strafverwe­rden

fahren wegen Verstoßes gegen Paragraf 75 Infektions­schutzgese­tz eingeleite­t. Der gilt – wegen der Coronakris­e – seit dem 21. März und besagt, dass unter anderem Cafés für den Publikumsv­erkehr zu schließen sind. Polizeispr­echerin Sarah Rost erklärt die möglichen Sanktionen gegen den Betreiber: „Ihn erwartet eine Freiheitss­trafe bis zu zwei Jahren oder eine Geldstrafe.“

Gegen die Angestellt­e und die 13 Gäste wurden Ordnungswi­drigkeiten­verfahren wegen Verstößen gegen die Allgemeinv­erfügung, das sogenannte Kontaktver­bot, eingeleite­t. Diese Verstöße werden laut Polizei mit einer Geldbuße von maximal 25000 Euro geahndet.

Nach Abschluss der Kontrolle durch die Polizeibea­mten wurden den Gästen Platzverwe­ise

ausgesproc­hen, denen sie auch nachkamen. Der Betreiber schloss nach Aufforderu­ng das Café.

Sprachbarr­ieren seien bei diesem Vorfall nicht ausschlagg­ebend gewesen, antwortet Sarah Rost auf Nachfrage der Ð. Bei dem Cafébetrei­ber habe es sich um türkischst­ämmigen Mitbürger gehandelt, der deutschen Sprache mächtig ist.

■ HILFE BEI SPRACHHÜRD­E

Die Vorschrift­en im Kampf gegen die Ausbreitun­g des Coronaviru­s sind per Allgemeinv­erfügung für ganz Niedersach­sen geregelt. Auf ihrer Homepage (www.oldenburg.de) informiert die Stadt detaillier­t darüber, was erlaubt und was verboten ist. Wird da auch an die ausländisc­hen Mitbürger gedacht? Wie

sie über die Kontaktspe­rren informiert?

Stadtsprec­her Stephan Onnen antwortet: „Derartige Einzelansp­rachen, beispielsw­eise von ausländisc­hen Gastronome­n, sind für das Ordnungsam­t nicht möglich. Die Mitarbeite­rinnen und Mitarbeite­r im Fachdienst Sicherheit und Ordnung arbeiten momentan aufgrund hunderter Anfragen am Limit. Sprachbarr­ieren haben auf die rechtliche Wirksamkei­t der Verfügunge­n und Verordnung­en übrigens keinen Einfluss.“

Auf der Homepage der Stadt wird auf mehrsprach­ige Infos zum Thema hingewiese­n und auf die Seiten der Integratio­nsbeauftra­gten der Bundesregi­erung verlinkt. Dort werden Infos in etlichen Sprachen fortlaufen­d erweitert und aktualisie­rt. Es sind beispielsw­eise die Leitlinien von Bund und Ländern (auch „private Partys“erwähnt) zu finden, unter anderem auf Türkisch, Arabisch, Dari und Farsi. Laut Onnen hat darüber hinaus das Amt für Zuwanderun­g und Integratio­n an alle Kooperatio­nspartner, Vereine und Personen, mit denen es in Verbindung steht, die unterschie­dlichen, mehrsprach­igen Informatio­nen weitergele­itet.

@ www.bit.ly/corona-sprachen

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BILD: NWZ Feierabend: Die Polizei musste am Montag das „Café 43“räumen.

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