Mehr Menschen brauchen einen gesetzlichen Betreuer
Viele Verfahren für ältere Demenzkranke – Aber auch Jüngere betroffen
HANNOVER – Schwere Unfälle oder Krankheiten können dafür sorgen, dass Menschen Hilfe bei Entscheidungen zu Bankgeschäften, zum neuen Telefonvertrag oder bei Behördengängen brauchen. Die Zahl der Betreuungsfälle in Niedersachsen ist 2019 gestiegen – zwar langsam, aber im Trend der vergangenen Jahre. Im vergangenen Jahr gab es landesweit 143 607 Betreuungsverfahren, wie das niedersächsische Justizministerium mitteilte. Ein Jahr zuvor waren es 143 485 – 1995 gab es nur etwa 65 000 Betreuungsverfahren in Niedersachsen.
Sich im Ernstfall wichtige Entscheidungen abnehmen zu lassen, das fällt vielen Menschen schwer. Vielen dürfte die Angst vor einer Entmündigung im Hinterkopf herumgeistern. „Auch jüngere Menschen können betroffen sein, zum Beispiel nach einem Unfall oder wenn sie psychisch erkrankt sind“, sagte Justizministerin Barbara Havliza (CDU). „Es liegt mir deshalb
sehr am Herzen, dass die Menschen sich mit diesem wichtigen Thema befassen und rechtzeitig eine Vorsorgevollmacht erstellen. Diese Fragen wegzuschieben hilft nichts.“
Häufig betroffen seien ältere Menschen, die öfters unter Demenzerkrankungen litten. Sind diese Erkrankungen fortgeschritten, könne eine Betreuung nötig werden „soweit der Betroffene nicht zuvor eine Vorsorgevollmacht erstellt hat“.
Bei der Ersteinrichtung von Betreuung kamen Menschen im Alter von 65 Jahren und älter auf einen Anteil von 52,3 Prozent, in der Altersgruppe 75 Jahre und älter waren es 37,4 Prozent. Bei jungen Menschen bis 24 Jahre lag der Anteil bei 11,1 Prozent – nach früheren Angaben der Arbeiterwohlfahrt (AWO) in der Region Hannover betrifft dies beispielsweise Jüngere mit einer Sucht oder psychischen Erkrankungen.
Rechtliche Betreuung kann notwendig werden, wenn sich jemand ganz oder teilweise nicht mehr um seine Angelegenheiten kümmern kann, wie das Justizministerium mitteilte. Beispiele seien etwa eine psychische Erkrankung oder eine körperliche, geistige oder seelische Behinderung. Es solle jedem ein Anliegen sein, rechtzeitig und selbstbestimmt festzulegen, wer seine Angelegenheiten wie „im Fall der Fälle“regelt, betonte Havliza daher.
Liegt keine Vorsorgevollmacht vor, werde ein rechtlicher Betreuer vom Betreuungsgericht bestellt. Das können nicht nur Angehörige sein, sondern auch Ehrenamtliche oder Berufsbetreuer. Im vergangenen Jahr stieg die Zahl der bestellten Betreuer auf 163 039 (2018: 161 116). Dass es mehr Betreuer als Betreute gibt, liegt daran, dass oft mehrere Betreuer bestellt werden, beispielsweise die Betreuung aufgeteilt oder Kontrollbetreuer bestellt werden.
Von den Betreuern waren im vergangenen Jahr 64 228