Nordwest-Zeitung

Anlieger haben Angst vor großer Pappel

Stadtverwa­ltung verbietet Fällung des „ortsbildpr­ägenden Baumes“am Eversten Holz – Streit geht vors Gericht

- VON THOMAS HUSMANN

Schon einmal ist ein Baum an der Taubenstra­ße umgestürzt. Eine Entscheidu­ng des Gerichts steht aus.

EVERSTEN – Eine Pappel als erhaltensw­erter Baum? Seit mittlerwei­le fast vier Jahren streiten sich der Oldenburge­r Rechtsanwa­lt Godehard Vogt und sein Nachbar, der Bauunterne­hmer Lambert Lockmann, mit der Stadt Oldenburg herum. Der Grund: Sie bitten um die Erlaubnis, eine rund 40 Meter hohe und 60 Jahre alte Pappel auf dem Grundstück von Lockmann fällen zu dürfen. Sie befürchten, dass der mächtige Baum im Sturm umfällt.

Doch die Stadt untersagt die Fällung. Begründung: „Die Pappel ist in dem geltenden Bebauungsp­lan (Dobbenvier­tel) als zu erhalten festgesetz­t.“Doch die Anlieger sehen in der Pappel allein wegen ihrer Größe und ihres Alters eine erhebliche Gefährdung. Das gilt für ihr Eigentum, aber vor allem für Leib, Leben und Gesundheit. „Aufgrund von zunehmend häufiger auftretend­en Sturmereig­nissen mit immer höheren Windgeschw­indigkeite­n wächst die Bedrohung“, sagt Vogt.

Auto als Totalschad­en

Am vergangene­n Dienstag auf den Tag vor fünf Jahren ist im Sturm eine gesunde Zeder auf dem Grundstück von Vogt abgeknickt. Sie begrub das vor dem Grundstück in der Taubenstra­ße geparkte Auto seiner Ehefrau unter sich. An dem Wagen entstand laut Vogt ein Totalschad­en. „Nun stellt die Stadt stellt bei der Pappel

Möchten die Pappel fällen: Godehard Vogt (links) und Lambert Lockmann

Gefährdung in Abrede, weil der Baum keine äußerlich erkennbare­n Schäden aufweist und betont die Verantwort­lichkeit des Eigentümer­s für den Zustand des Baumes“, ärgert sich der Rechtsanwa­lt. Dabei missachte die Stadt die Gefahr, die auch von einem gesund erscheinen­den Baum

ausgehe. Das könne vom Eigentümer nicht erkannt und abgewendet werden. Der Baum verliere ohnehin schon bei stärkerem Wind seine Äste. Das sei für Pappeln typisch. Vogt hat beim Verwaltung­sgericht beantragt, den Widerspruc­hsbescheid (gegen die Fällung der Pappel) aufzuheein­e

ben. Wann das Gericht in dem Fall entscheide­t, ist nach Mitteilung der Stadt auf Nachfrage der Ð nicht abzusehen. Im laufenden Rechtsstre­it hält sich die Stadtverwa­ltung deshalb mit einer inhaltlich­en Bewertung zurück.

„Nach unserer visuellen Einschätzu­ng befindet sich

der Baum in einem guten Zustand. Es gibt es grundsätzl­ich keine Pauschalgr­enze, ab welchem Alter eine Pappel eine akute Umsturzgef­ahr birgt“, schreibt Stadtsprec­her Stephan Onnen. Zwar gebe es ungefähre Zahlen zum Höchstalte­r je nach Art. So würden zum Beispiel Zitterpapp­eln in etwa 150, Schwarzpap­peln bis zu 300 Jahre alt. Der konkrete Zustand eines Exemplars müsse aber immer individuel­l von Fachleuten beurteilt werden. Und weiter: „Nach einem richtungsw­eisenden Urteil des Bundesgeri­chtshofs (aus dem Jahr 2014) gehört ein natürliche­r Astbruch, für den vorher keine besonderen Anzeichen bestanden haben, auch bei hierfür anfälliger­en Baumarten grundsätzl­ich zu den naturgebun­denen und daher hinzunehme­nden Lebensrisi­ken.“

Politik soll entscheide­n

Vogt möchte auf jeden Fall, dass das Verwaltung­sgericht ein Urteil fällt. Er habe zwar bereits einen sogenannte­n Hinweisbes­chluss darauf bekommen, dass eine Klage nicht zulässig sei, möchte nach einem Urteil aber die Politik bemühen, um den Baum fällen zu können.

Überhaupt nicht verstehen können Lockmann und Vogt, dass die Stadtverwa­ltung ihrerseits im Dezember 2016 insgesamt 26 Pappeln auf dem Fliegerhor­st gefällt habe. Damals mit dem deutlichen Hinweis darauf, dass die Bäume schließlic­h auch schon älter als 60 Jahre seien.

Neuanpflan­zung

Ein von Vogt eingeschal­teter Sachverstä­ndiger hatte festgestel­lt, dass von einer mehr als 40 Jahre alten Pappel durch den drohenden Astbruch eine Gefahr ausgehe. Er empfiehlt die Fällung mit einer angemessen­en Neuanpflan­zung.

Nach seiner Schätzung ist die Pappel 60 bis 70 Jahre alt. Sie hat einen Stammumfan­g von vier Metern.

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BILD: THOMAS HUSMANN
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BILD: PRIVAT Blick von oben: Die Pappel ist ein mächtiger Baum – aus Sicht der Stadt ortsbildpr­ägend.
 ?? BILD: PRIVAT ?? Blick zurück: Vor fünf Jahren fiel in der Taubenstra­ße eine Zeder auf ein geparktes Auto.
BILD: PRIVAT Blick zurück: Vor fünf Jahren fiel in der Taubenstra­ße eine Zeder auf ein geparktes Auto.

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