Anlieger haben Angst vor großer Pappel
Stadtverwaltung verbietet Fällung des „ortsbildprägenden Baumes“am Eversten Holz – Streit geht vors Gericht
Schon einmal ist ein Baum an der Taubenstraße umgestürzt. Eine Entscheidung des Gerichts steht aus.
EVERSTEN – Eine Pappel als erhaltenswerter Baum? Seit mittlerweile fast vier Jahren streiten sich der Oldenburger Rechtsanwalt Godehard Vogt und sein Nachbar, der Bauunternehmer Lambert Lockmann, mit der Stadt Oldenburg herum. Der Grund: Sie bitten um die Erlaubnis, eine rund 40 Meter hohe und 60 Jahre alte Pappel auf dem Grundstück von Lockmann fällen zu dürfen. Sie befürchten, dass der mächtige Baum im Sturm umfällt.
Doch die Stadt untersagt die Fällung. Begründung: „Die Pappel ist in dem geltenden Bebauungsplan (Dobbenviertel) als zu erhalten festgesetzt.“Doch die Anlieger sehen in der Pappel allein wegen ihrer Größe und ihres Alters eine erhebliche Gefährdung. Das gilt für ihr Eigentum, aber vor allem für Leib, Leben und Gesundheit. „Aufgrund von zunehmend häufiger auftretenden Sturmereignissen mit immer höheren Windgeschwindigkeiten wächst die Bedrohung“, sagt Vogt.
Auto als Totalschaden
Am vergangenen Dienstag auf den Tag vor fünf Jahren ist im Sturm eine gesunde Zeder auf dem Grundstück von Vogt abgeknickt. Sie begrub das vor dem Grundstück in der Taubenstraße geparkte Auto seiner Ehefrau unter sich. An dem Wagen entstand laut Vogt ein Totalschaden. „Nun stellt die Stadt stellt bei der Pappel
Möchten die Pappel fällen: Godehard Vogt (links) und Lambert Lockmann
Gefährdung in Abrede, weil der Baum keine äußerlich erkennbaren Schäden aufweist und betont die Verantwortlichkeit des Eigentümers für den Zustand des Baumes“, ärgert sich der Rechtsanwalt. Dabei missachte die Stadt die Gefahr, die auch von einem gesund erscheinenden Baum
ausgehe. Das könne vom Eigentümer nicht erkannt und abgewendet werden. Der Baum verliere ohnehin schon bei stärkerem Wind seine Äste. Das sei für Pappeln typisch. Vogt hat beim Verwaltungsgericht beantragt, den Widerspruchsbescheid (gegen die Fällung der Pappel) aufzuheeine
ben. Wann das Gericht in dem Fall entscheidet, ist nach Mitteilung der Stadt auf Nachfrage der Ð nicht abzusehen. Im laufenden Rechtsstreit hält sich die Stadtverwaltung deshalb mit einer inhaltlichen Bewertung zurück.
„Nach unserer visuellen Einschätzung befindet sich
der Baum in einem guten Zustand. Es gibt es grundsätzlich keine Pauschalgrenze, ab welchem Alter eine Pappel eine akute Umsturzgefahr birgt“, schreibt Stadtsprecher Stephan Onnen. Zwar gebe es ungefähre Zahlen zum Höchstalter je nach Art. So würden zum Beispiel Zitterpappeln in etwa 150, Schwarzpappeln bis zu 300 Jahre alt. Der konkrete Zustand eines Exemplars müsse aber immer individuell von Fachleuten beurteilt werden. Und weiter: „Nach einem richtungsweisenden Urteil des Bundesgerichtshofs (aus dem Jahr 2014) gehört ein natürlicher Astbruch, für den vorher keine besonderen Anzeichen bestanden haben, auch bei hierfür anfälligeren Baumarten grundsätzlich zu den naturgebundenen und daher hinzunehmenden Lebensrisiken.“
Politik soll entscheiden
Vogt möchte auf jeden Fall, dass das Verwaltungsgericht ein Urteil fällt. Er habe zwar bereits einen sogenannten Hinweisbeschluss darauf bekommen, dass eine Klage nicht zulässig sei, möchte nach einem Urteil aber die Politik bemühen, um den Baum fällen zu können.
Überhaupt nicht verstehen können Lockmann und Vogt, dass die Stadtverwaltung ihrerseits im Dezember 2016 insgesamt 26 Pappeln auf dem Fliegerhorst gefällt habe. Damals mit dem deutlichen Hinweis darauf, dass die Bäume schließlich auch schon älter als 60 Jahre seien.
Neuanpflanzung
Ein von Vogt eingeschalteter Sachverständiger hatte festgestellt, dass von einer mehr als 40 Jahre alten Pappel durch den drohenden Astbruch eine Gefahr ausgehe. Er empfiehlt die Fällung mit einer angemessenen Neuanpflanzung.
Nach seiner Schätzung ist die Pappel 60 bis 70 Jahre alt. Sie hat einen Stammumfang von vier Metern.