Das ändert sich mit dem digitalen Spielerpass
Zur Saison 2020/2021 ist die Papierform Geschichte – NFV bringt Frage/Antwort-Katalog heraus
OLDENBURG – Im Februar hat der Niedersächsische Fußballverband (NFV) seine Mitgliedsvereine informiert, dass zur Saison 2020/2021 der Spielerpass in Papierform durch den digitalen Spielerpass ersetzt wird. Der NFV hatte zur Einführung der digitalen Version einen Frage/Antwort-Katalog erstellt. Die Ð beantwortet mit Unterstützung des Verbandes einige Fragen zum digitalen Spielerpass.
Was versteht man unter dem digitalen Spielerpass
Mit dem digitalen Spielerpass soll der bisherige in Papierform ersetzt werden. Die Legitimation eines Spielers erfolgt dann über ein hochgeladenes Foto im DFBnet.
In welchen Spiel- und Altersklassen wird dieser Spielerpass angewendet
Der digitale Spielerpass wird in allen Spiel- und Altersklassen mit Wirkung zum 1. Juli
2020 Anwendung finden. Der Ausdruck von Spielerpässen in Papierform wird ab diesem Datum nicht mehr stattfinden, heißt es vom NFV.
Welche Unterlagen benötigt der Verein vom Spieler oder den gesetzlichen Vertretern zum Hochladen eines Spielerfotos
Hierzu listet der NFV drei Antworten auf: Gegebenenfalls
werden ein zur Verfügung gestelltes digitales Foto, eine Einwilligung zur Erstellung/Nutzung des digitalen Spielerfotos (eventuell inklusive Bildrechte) sowie die Einwilligung zur Veröffentlichung auf fussball.de benötigt.
Wie lade ich ein Spielerfoto im DFBnet hoch
Laut NFV können im DFBnet vom Mannschaftsverantwortlichen
die digitalen Spielerfotos über die Spielberechtigungsliste über den Punkt „Spieler bearbeiten“im Reiter „Foto“hochgeladen werden.
Wer kann das Spielerfoto bei fussball.de sehen
Das Foto wird im internen Bereich des DFBnet hochgeladen und kann erst einmal nur von berechtigten Personen eingesehen werden. Das Bild ist dabei zeitlich begrenzt einsehbar für Mannschaftsverantwortliche von Heim- und Gastteam sowie die Schiedsrichter. Unbegrenzt einsehbar ist das Foto für die Staffelleiter und deren Vertreter, Sportrichter und deren Vertreter (im Falle eines Sportgerichtverfahrens), hauptamtliche Mitarbeiter des NFV und DFBnet-Administratoren. Im letzten Absatz der Antwort findet sich diese Passage: Darüber hinaus kann das Foto auch zur Veröffentlichung auf fussball.de freigegeben werden. Hier ist das Foto zeitlich unbegrenzt einsehbar für jede Person mit Internetanschluss.
Sind auch Fotos von Kindern und Jugendlichen zu sehen
Zu dieser Frage gibt der NFV folgende Antwort: Personenbezogene Daten von Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren sind grundsätzlich nicht auf fussball.de einsehbar und werden dort mit „k.A.“(keine Angabe) angezeigt. Weiter heißt es: Ausschließlich mit ausdrücklicher vorheriger Zustimmung (Einwilligung) der Erziehungsberechtigten kann vom Mannschaftsverantwortlichen im DFBnet ausgewählt werden, dass personenbezogene Daten der Kinder veröffentlicht werden.
Im zweiten Teil geht es unter anderem um die Kontrolle einer Spielerlaubnis. Zudem wird geklärt, was mit den alten Spielerpässen passiert. Es gibt auch einen Blick in die Vergangenheit über die Passkontrollen im Juniorenbereich.