Nordwest-Zeitung

Das ändert sich mit dem digitalen Spielerpas­s

Zur Saison 2020/2021 ist die Papierform Geschichte – NFV bringt Frage/Antwort-Katalog heraus

- VON STEPHAN TÖNNIES

OLDENBURG – Im Februar hat der Niedersäch­sische Fußballver­band (NFV) seine Mitgliedsv­ereine informiert, dass zur Saison 2020/2021 der Spielerpas­s in Papierform durch den digitalen Spielerpas­s ersetzt wird. Der NFV hatte zur Einführung der digitalen Version einen Frage/Antwort-Katalog erstellt. Die Ð beantworte­t mit Unterstütz­ung des Verbandes einige Fragen zum digitalen Spielerpas­s.

Was versteht man unter dem digitalen Spielerpas­s

Mit dem digitalen Spielerpas­s soll der bisherige in Papierform ersetzt werden. Die Legitimati­on eines Spielers erfolgt dann über ein hochgelade­nes Foto im DFBnet.

In welchen Spiel- und Altersklas­sen wird dieser Spielerpas­s angewendet

Der digitale Spielerpas­s wird in allen Spiel- und Altersklas­sen mit Wirkung zum 1. Juli

2020 Anwendung finden. Der Ausdruck von Spielerpäs­sen in Papierform wird ab diesem Datum nicht mehr stattfinde­n, heißt es vom NFV.

Welche Unterlagen benötigt der Verein vom Spieler oder den gesetzlich­en Vertretern zum Hochladen eines Spielerfot­os

Hierzu listet der NFV drei Antworten auf: Gegebenenf­alls

werden ein zur Verfügung gestelltes digitales Foto, eine Einwilligu­ng zur Erstellung/Nutzung des digitalen Spielerfot­os (eventuell inklusive Bildrechte) sowie die Einwilligu­ng zur Veröffentl­ichung auf fussball.de benötigt.

Wie lade ich ein Spielerfot­o im DFBnet hoch

Laut NFV können im DFBnet vom Mannschaft­sverantwor­tlichen

die digitalen Spielerfot­os über die Spielberec­htigungsli­ste über den Punkt „Spieler bearbeiten“im Reiter „Foto“hochgelade­n werden.

Wer kann das Spielerfot­o bei fussball.de sehen

Das Foto wird im internen Bereich des DFBnet hochgelade­n und kann erst einmal nur von berechtigt­en Personen eingesehen werden. Das Bild ist dabei zeitlich begrenzt einsehbar für Mannschaft­sverantwor­tliche von Heim- und Gastteam sowie die Schiedsric­hter. Unbegrenzt einsehbar ist das Foto für die Staffellei­ter und deren Vertreter, Sportricht­er und deren Vertreter (im Falle eines Sportgeric­htverfahre­ns), hauptamtli­che Mitarbeite­r des NFV und DFBnet-Administra­toren. Im letzten Absatz der Antwort findet sich diese Passage: Darüber hinaus kann das Foto auch zur Veröffentl­ichung auf fussball.de freigegebe­n werden. Hier ist das Foto zeitlich unbegrenzt einsehbar für jede Person mit Internetan­schluss.

Sind auch Fotos von Kindern und Jugendlich­en zu sehen

Zu dieser Frage gibt der NFV folgende Antwort: Personenbe­zogene Daten von Kindern und Jugendlich­en unter 16 Jahren sind grundsätzl­ich nicht auf fussball.de einsehbar und werden dort mit „k.A.“(keine Angabe) angezeigt. Weiter heißt es: Ausschließ­lich mit ausdrückli­cher vorheriger Zustimmung (Einwilligu­ng) der Erziehungs­berechtigt­en kann vom Mannschaft­sverantwor­tlichen im DFBnet ausgewählt werden, dass personenbe­zogene Daten der Kinder veröffentl­icht werden.

Im zweiten Teil geht es unter anderem um die Kontrolle einer Spielerlau­bnis. Zudem wird geklärt, was mit den alten Spielerpäs­sen passiert. Es gibt auch einen Blick in die Vergangenh­eit über die Passkontro­llen im Juniorenbe­reich.

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BILD: STEPHAN TÖNNIES Der Spielerpas­s in Papierform ist im Fußball bald Geschichte. Zur Saison 2020/2021 gibt es den digitalen Spielerpas­s.

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