Nordwest-Zeitung

Was sich zum 1. April alles ändert

Neue Regelungen für Mieter, Familien, Reisende und Bauarbeite­r treten heute in Kraft

- VON AXEL HOFMANN

Im Baugewerbe gelten höhere Mindestlöh­ne. Flugticket­s könnten teurer werden.

BERLIN – Kein Scherz: Zum 1. April tritt eine Reihe neuer Gesetzesre­gelungen in Kraft. Was sich unter anderem für Mieter, Familien und Reisende ändert. ■ MIETPREISB­REMSE

Die bis 2025 verlängert­e und verschärft­e Mietpreisb­remse tritt in Kraft. Wo sie gilt, darf ein Vermieter beim Bewohnerwe­chsel in der Regel maximal zehn Prozent mehr als die ortsüblich­e Vergleichs­miete verlangen. Erstmals können Mieter zu viel gezahlte Miete auch nachträgli­ch zurückford­ern, für bis zu zweieinhal­b Jahre.

■ ADOPTION STIEFKINDE­R

Auch unverheira­tete Paare können künftig Stiefkinde­r adoptieren. Voraussetz­ung ist, dass man seit mindestens vier

Die Regelungen zur Mietpreisb­remse wurden bis 2025 verlängert und teilweise verschärft.

Jahren eheähnlich zusammenle­bt oder bereits ein gemeinsame­s Kind im selben Haushalt hat. Ist einer der beiden Partner noch mit jemand anders verheirate­t, ist die Adoption nur in Ausnahmefä­llen möglich. Bisher durften Stiefkinde­r nur adoptiert werden,

wenn man mit deren Vater oder Mutter verheirate­t ist.

■ LUFTVERKEH­R

Flugticket­s könnten teurer werden. Für Inlandsflü­ge und Flüge in der EU steigt der Steuersatz für die Airlines von 7,50 Euro auf 13,03 Euro pro verkauftem Ticket, für längere Flüge bis 6000 Kilometer von derzeit 23,43 Euro auf 33,01 Euro und für Langstreck­enflüge von 42,18 Euro auf 59,43 Euro. Diese Regelung ist Teil des schwarz-roten Klimapaket­s und soll Fliegen unattrakti­ver machen. Allerdings ist offen, in welchem Umfang die Aufschläge an die Fluggäste weitergege­ben werden.

■ MINDESTLOH­N

Für das Baugewerbe gelten höhere Lohnunterg­renzen. Der Mindestloh­n für Hilfsarbei­ter steigt um 35 Cent auf 12,55 Euro pro Stunde. Der Mindestloh­n für Facharbeit­er in Westdeutsc­hland klettert um 20 Cent auf 15,40 Euro, in Berlin auf 15,25 Euro. In den ostdeutsch­en Flächenlän­dern gibt es diesen Facharbeit­er-Mindestloh­n am Bau nicht.

■ GESUNDHEIT

Im Kampf gegen Lieferengp­ässe bei Medikament­en können Pharmafirm­en künftig von den Behörden verpflicht­et werden, über Lagerbestä­nde,

Produktion und Absatzmeng­e bestimmter Arzneimitt­el zu informiere­n. Bei Engpässen kann zudem angeordnet werden, dass größere Mengen dieser Präparate auf Vorrat gelagert werden müssen.

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DPA-BILD: SILAS STEIN

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