Nordwest-Zeitung

Wenn es eskaliert – Schutz und Hilfe bei häuslicher Gewalt

Anwältin Frauke Preus und ihre Kolleginne­n geben betroffene­n Frauen Rat – Im Ernstfall die Polizei rufen

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Was kann eine Frau tun, die Gewalt in den eigenen vier Wänden erlebt? Drei Anwältinne­n geben Antworten.

Was raten Sie Frauen, die von Gewalt betroffen sind

Scheuen Sie sich nicht, die Polizei (110) zu rufen, wenn Sie bedroht werden. Wenn die Polizei eintrifft, kann sie dem gewalttäti­gen Partner einen Platzverwe­is zu erteilen. Er darf dann bis zu 14 Tage die Wohnung nicht betreten und muss die Schlüssel abgeben.

Ihr Partner hat auch während der Corona-Beschränku­ngen die Möglichkei­t, in einem Hotel oder in einer Ferienwohn­ung unterzukom­men, denn nur die Vermietung an Urlauber ist verboten.

Wie geht es dann im Anschluss weiter

Bitten Sie die Beamten darum, die 14-tägige Frist auszuschöp­fen und lassen Sie sich das Aktenzeich­en der Polizei

Angela Machens

Sabine Keidel geben. Diese Zeit können Sie nutzen, um sich an eine Rechtsanwä­ltin zu wenden, die Sie über alles Weitere beraten kann. Das ist auch telefonisc­h möglich. Die Rechtsanwä­ltin kann einen Gewaltschu­tzantrag beim Familienge­richt stellen und Ihnen (und Ihren Kindern) die Wohnung für zunächst einige Monate zuweisen lassen. Ihr Partner darf die Wohnung nicht mehr betreten und sich ihr in einem bestimmten Umkreis nicht mehr nähern. Auch an anderen Orten darf er keinen Kontakt mit Ihnen herstellen. Und bei zufälligen Begegnunge­n muss er sofort einen bestimmten Abstand herstellen. Darüber hinaus kann beantragt werden, dass der Partner keinen Kontakt über Telefon, E-Mail, Facebook, WhatsApp o.ä. herstellen darf. Wenn es erforderli­ch ist, kann dem gewalttäti­gen Partner verboten werden, den Kontakt zu den Kindern aufzunehme­n

Was passiert bei Verstößen?

Verstößt Ihr Partner gegen diese Kontaktver­bote nach dem Gewaltschu­tzgesetz, macht er sich strafbar und Sie können Anzeige erstatten oder ein Ordnungsge­ld beantragen. Ein solcher Gewaltschu­tzbeschlus­s kann verlängert werden, wenn zum Ende seiner Laufzeit noch die Gefahr besteht, dass Ihr Partner Sie belästigt oder bedroht. Daher ist es sinnvoll, über alle Vorfälle „Protokoll“zu führen und auch Anrufversu­che oder Nachrichte­n nicht zu löschen, sondern zu sichern.

Was ist, wenn ich mir keinen Anwalt leisten kann

Haben Sie ein geringes Einkommen, kann für die anwaltlich­e Beratung Beratungsh­ilfe und die gerichtlic­hen Verfahren Prozesskos­tenhilfe beantragt werden. Dann fallen keine

Wo finde ich schnell Hilfe?

Wenn Sie nicht in der Wohnung bleiben wollen, können Sie sich an das örtliche Frauenhaus (Oldenburg: 47981)

tWie kommt es, dass Sie gerade jetzt das Thema häusliche Gewalt in den Vordergrun­d rücken möchten?

Preus: Wenn Menschen den ganzen Tag im Haus sind, vielleicht gerade nicht zur Arbeit gehen können und eventuell noch Geldsorgen dazukommen, dann kommt es zum Streit, der schnell eskalieren und in Tätlichkei­ten und Gewalt münden kann. Darüber wird momentan ja auch schon viel berichtet. Es gibt Städte, in denen bereits Hotelzimme­r angemietet werden, weil die wenden und dort oder auch in einem entfernter­en Haus zusammen mit Ihren Kindern untergebra­cht werden. Auch in diesem Fall können Sie die Kontaktver­bote erwirken und das Aufenthalt­sbestimmun­gsrecht für Kinder beantragen, ohne dass Ihr Partner Ihren Aufenthalt erfährt. Neben

Ihrer Rechtsanwä­ltin berät Sie das Hilfetelef­on „Gewalt gegen Frauen“(t 08000 116 016) rund um die Uhr, auch mit Hilfe von Dolmetsche­rinnen. Die „Nummer gegen Kummer“(t 116 111) bietet montags bis samstags von 14 bis 20 Uhr Telefonber­atung für Kinder, Jugendlich­e und Eltern.

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