Wenn es eskaliert – Schutz und Hilfe bei häuslicher Gewalt
Anwältin Frauke Preus und ihre Kolleginnen geben betroffenen Frauen Rat – Im Ernstfall die Polizei rufen
Was kann eine Frau tun, die Gewalt in den eigenen vier Wänden erlebt? Drei Anwältinnen geben Antworten.
Was raten Sie Frauen, die von Gewalt betroffen sind
Scheuen Sie sich nicht, die Polizei (110) zu rufen, wenn Sie bedroht werden. Wenn die Polizei eintrifft, kann sie dem gewalttätigen Partner einen Platzverweis zu erteilen. Er darf dann bis zu 14 Tage die Wohnung nicht betreten und muss die Schlüssel abgeben.
Ihr Partner hat auch während der Corona-Beschränkungen die Möglichkeit, in einem Hotel oder in einer Ferienwohnung unterzukommen, denn nur die Vermietung an Urlauber ist verboten.
Wie geht es dann im Anschluss weiter
Bitten Sie die Beamten darum, die 14-tägige Frist auszuschöpfen und lassen Sie sich das Aktenzeichen der Polizei
Angela Machens
Sabine Keidel geben. Diese Zeit können Sie nutzen, um sich an eine Rechtsanwältin zu wenden, die Sie über alles Weitere beraten kann. Das ist auch telefonisch möglich. Die Rechtsanwältin kann einen Gewaltschutzantrag beim Familiengericht stellen und Ihnen (und Ihren Kindern) die Wohnung für zunächst einige Monate zuweisen lassen. Ihr Partner darf die Wohnung nicht mehr betreten und sich ihr in einem bestimmten Umkreis nicht mehr nähern. Auch an anderen Orten darf er keinen Kontakt mit Ihnen herstellen. Und bei zufälligen Begegnungen muss er sofort einen bestimmten Abstand herstellen. Darüber hinaus kann beantragt werden, dass der Partner keinen Kontakt über Telefon, E-Mail, Facebook, WhatsApp o.ä. herstellen darf. Wenn es erforderlich ist, kann dem gewalttätigen Partner verboten werden, den Kontakt zu den Kindern aufzunehmen
Was passiert bei Verstößen?
Verstößt Ihr Partner gegen diese Kontaktverbote nach dem Gewaltschutzgesetz, macht er sich strafbar und Sie können Anzeige erstatten oder ein Ordnungsgeld beantragen. Ein solcher Gewaltschutzbeschluss kann verlängert werden, wenn zum Ende seiner Laufzeit noch die Gefahr besteht, dass Ihr Partner Sie belästigt oder bedroht. Daher ist es sinnvoll, über alle Vorfälle „Protokoll“zu führen und auch Anrufversuche oder Nachrichten nicht zu löschen, sondern zu sichern.
Was ist, wenn ich mir keinen Anwalt leisten kann
Haben Sie ein geringes Einkommen, kann für die anwaltliche Beratung Beratungshilfe und die gerichtlichen Verfahren Prozesskostenhilfe beantragt werden. Dann fallen keine
Wo finde ich schnell Hilfe?
Wenn Sie nicht in der Wohnung bleiben wollen, können Sie sich an das örtliche Frauenhaus (Oldenburg: 47981)
tWie kommt es, dass Sie gerade jetzt das Thema häusliche Gewalt in den Vordergrund rücken möchten?
Preus: Wenn Menschen den ganzen Tag im Haus sind, vielleicht gerade nicht zur Arbeit gehen können und eventuell noch Geldsorgen dazukommen, dann kommt es zum Streit, der schnell eskalieren und in Tätlichkeiten und Gewalt münden kann. Darüber wird momentan ja auch schon viel berichtet. Es gibt Städte, in denen bereits Hotelzimmer angemietet werden, weil die wenden und dort oder auch in einem entfernteren Haus zusammen mit Ihren Kindern untergebracht werden. Auch in diesem Fall können Sie die Kontaktverbote erwirken und das Aufenthaltsbestimmungsrecht für Kinder beantragen, ohne dass Ihr Partner Ihren Aufenthalt erfährt. Neben
Ihrer Rechtsanwältin berät Sie das Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“(t 08000 116 016) rund um die Uhr, auch mit Hilfe von Dolmetscherinnen. Die „Nummer gegen Kummer“(t 116 111) bietet montags bis samstags von 14 bis 20 Uhr Telefonberatung für Kinder, Jugendliche und Eltern.