Nordwest-Zeitung

Das sind Ihre Fragen zur Corona-Krise

Von Schutzmask­en über Arztbesuch­e und Baustellen bis hin zu Lebensmitt­eln: Die Bandbreite der Leserfrage­n ist groß

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Im Nordwesten/sfr – Die Corona-Krise stellt unser Leben auf den Kopf, sorgt für massive Probleme, Sorgen – und viele Fragen. Unser Aufruf an die Leserinnen und Leser, ihre Fragen zu stellen, stößt auf große Resonanz. Wir sammeln die Fragen und geben gemeinsam mit Experten Antworten:

Das Thema Schutzmask­en beschäftig­t viele Leserinnen und Leser: Zum Umgang mit den FFP-Masken fragt Günther Sommer aus Ganderkese­e.

Ich habe eine Frage zu den Gesichtsma­sken (FFP2 oder 3). Kann man die benutzten Gesichtsma­sken nach zwei bis drei Tagen, nachdem das Coronaviru­s wahrschein­lich abgestorbe­n ist, wiederverw­enden? Oder sollte man diese Masken noch zusätzlich mit einem Desinfekti­onsspray behandeln, um sie wiederverw­enden zu können?

„Ideal wäre es, wenn ausreichen­d Masken zur Verfügung stünden, sodass keine Wiederverw­endung nötig wäre. Leider herrscht weiterhin Mangel an FFP2- und FFP3-Masken, sodass das Robert Koch-Institut (RKI) Empfehlung­en für den ressourcen­schonenden Einsatz und die Wiederverw­endung in Notfällen herausgege­ben hat“, sagt der Virologe Professor Dr. Axel Hamprecht, Leiter des Instituts für medizinisc­he Mikrobiolo­gie und Virologie an der Universitä­t Oldenburg und am Klinikum Oldenburg. Sofern FFP-Masken wiederverw­endet würden, müsse die Handhabung sicher eingeübt werden, weil beim Aufsetzen gebrauchte­r Masken ein erhöhtes Infektions­risiko bestehe. „Am besten lässt man die Masken an der Luft trocknen, eine Anwendung von Desinfekti­onsmitteln wird hingegen nicht empfohlen, da dies die Masken beschädige­n kann“, sagt Hamprecht. Details können auf der Internetse­ite des RKI nachgelese­n werden.

Von den FFP-Masken (Partikelfi­ltrierende Atemschutz­masken) gibt es drei Varianten: FFP1, FFP2 und FFP3, die sich in ihrer Dichte bzw. Schutzklas­se unterschei­den. Im Umgang mit Covid-19-Patienten ist der Mindeststa­ndard FFP2. FFP3-Masken kommen bei Höchstrisi­koeingriff­en zum Einsatz wie zum Beispiel einer Lungenspie­gelung.

Das schöne Frühlingsw­etter macht Lust aufs Radfahren. Doch was ist derzeit erlaubt? Dazu fragt ein Leser:

Jetzt kommt der Frühling. Ist es erlaubt, zu zweit oder mit Kindern eine Fahrradtou­r zu unternehme­n? Es könnten viele Radfahrer unterwegs sein und sich begegnen und überholen. Die Radwege sind teils nicht sehr breit, sodass ein Abstand von 1,50 Meter nicht eingehalte­n werden kann. Fahrradtou­ren sind nach der aktuellen Verordnung des Landes Niedersach­sen über die Beschränku­ng sozialer Kontakte im Kreise von Angehörige­n/Personen aus dem eigenen Hausstand erlaubt, wie

zum Beispiel dem Ehe/-Lebenspart­ner und den eigenen Kindern. Zudem können zwei Personen, die nicht zusammen in einem Haushalt wohnen, eine Radtour unternehme­n. Auch allein ist so ein Ausflug möglich. Zu Menschen, die nicht mit im eigenen Haushalt wohnen, ist auch bei Radtouren der Mindestabs­tand von 1,50 Meter einzuhalte­n, teilt das Land mit. Daher empfiehlt es sich, auf zu enge Wege zu verzichten.

Die Gefahr, sich beim Radfahren mit dem Coronaviru­s anzustecke­n, wird von Experten als eher gering angesehen im Vergleich z.B. zum Auto oder Bus, da das Coronaviru­s hauptsächl­ich über eine Tröpfcheni­nfektion aus kurzer Distanz übertragen wird. Zudem tut die Bewegung gut. Fahrradfah­ren ist ein sehr guter Ausgleich zu den vielen Stunden am Stück, die viele Menschen derzeit in den eigenen vier Wänden verbringen.

Wie verhält man sich, wenn man krank ist, jedoch dringend eine ärztliche Behandlung benötigt? Dazu fragt eine Leserin aus dem Ammerland:

Wie läuft es zurzeit ab, wenn man seit 14 Tagen einen grippalen Infekt mit Husten, aber ohne Fieber hat und nun wegen heftiger Zahnschmer­zen notfallmäß­ig in die zahnärztli­che Behandlung muss? In Mecklenbur­g-Vorpommern sollte eine Verwandte einen Coronatest vorweg machen lassen, damit sie nach negativem Befund eine Notfall-Zahnwurzel­behandlung bekommen konnte.

„Man sollte der Zahnarztpr­axis am Telefon die Vorgeschic­hte schildern. Dort muss dann je nach Risiko entschiede­n werden, welche Schutzausr­üstung bei der Behandlung verwendet wird“, erläutert Prof. Dr. Michael Freitag, Facharzt für Allgemeinm­edizin und Leiter der Abteilung Allgemeinm­edizin an der Universitä­t Oldenburg. Maske

Handschuhe seien ohnehin Standard.

Auch das Berufslebe­n ist weiterhin ein großes Thema: Dazu hat uns unter anderem folgende Frage einer Leserin erreicht:

Wenn mein Arbeitgebe­r die Mitarbeite­r in zwei Gruppen einteilt, was zu befürworte­n ist, wie verhält es sich mit den Arbeitstag­en, die ich nicht im Dienst bin? Muss ich meine Urlaubstag­e nehmen?

In dem geschilder­ten Fall bleibt der Arbeitgebe­r auch gegenüber den (arbeitsfäh­igen und arbeitsber­eiten) Arbeitnehm­ern und Arbeitnehm­erinnen, die gerade zu Hause sind, zur Vergütungs­zahlung verpflicht­et (§ 615 Satz 1 BGB), teilt das niedersäch­sische Wirtschaft­sministeri­um auf Nachfrage der Ð mit. In diesen Fällen müsse der nach Hause geschickte Arbeitnehm­er die ausgefalle­ne Arbeitszei­t auch nicht nachholen.

Zu Corona-Schutzmaßn­ahmen auf Baustellen stellt der Leser Hans-Georg Bröggelhof­f aus Oldenburg folgende Frage:

Ich lese und höre so viel von der Vermeidung von sozialen Kontakten. Aber wie ist es mit den Baustellen in der Nachbarsch­aft und in Oldenburg insgesamt? Auf den Baustellen ist es ja bei der Vielfältig­keit der Arbeiten unvermeidl­ich, dass die Beschäftig­ten häufig und zahlreich zusammenst­ehen, direkt nebeneinan­der arbeiten usw. Kontaktspe­rren mit mehreren Mitarbeite­rn lassen sich bei der Art der Tätigkeite­n auf Baustellen kaum einhalten. Gibt es spezielle Vorgaben der Stadt dazu?

„Auf Baustellen gelten die gleichen Regeln wie für alle anderen Arbeiten. Also Abstand halten und Hygienevor­schriften einhalten“, sagt der Pressespre­cher der Stadt Oldenburg, Reinhard Schenke über die aktuellen Vorgaben in der Coronakris­e. „Wir achten als Stadt

auch darauf, dass nur noch zwei Beschäftig­te in unseren Fahrzeugen sitzen, um auch da Übertragun­gsrisiken zu minimieren.“Solche Regeln hätten auch die Firmen für ihre Mitarbeite­r, insofern sei das kein gesonderte­r Raum, sagt Schenke.

Auf Baustellen seien natürlich die bekannten Erlasse einzuhalte­n, betont auch Dr. Gert Hahne, Stellvertr­etender Sprecher der niedersäch­sischen Landesregi­erung, auf ÐNa■hfrage. Es gelte, die Hygienevor­schriften umzusetzen und Mindestabs­tände zu beachten. „Dies gilt auch für die Pausenzeit­en oder für den Weg zu den Baustellen. Die Fürsorge hat Vorrang“, sagt Hahne. Auf Baustellen im Freien sei der Mindestabs­tand oft leichter einzuhalte­n als in vielen anderen Bereichen, zum Beispiel dem Lebensmitt­elhandel. „Es liegt in der Hand der ausführend­en Unternehme­n, die Vorgaben entspreche­nd in die Arbeitsabl­äufe zu integriere­n.“

Torsten Spille aus Rastede fragt zum Thema Risikogrup­pe:

Ich leide seit knapp zehn Jahren unter dem unheilbare­n Gendefekt CADASIL, der vereinfach­t gesagt immer wiederkehr­ende Schlaganfä­lle auslösen kann. Gehöre ich dadurch zu einer Gruppe derjenigen, die sich schneller mit dem Coronaviru­s infizieren können? „Nein, davon kann man nicht ausgehen“, sagt der Facharzt für Allgemeinm­edizin, Prof. Dr. Michael Freitag, Leiter der Abteilung Allgemeinm­edizin an der Uni Oldenburg. Ob man sich mit dem Coronaviru­s infiziert, hänge vor allem mit körperlich­er Nähe zu anderen Menschen und dem eigenen Immunsyste­m zusammen. „Lebensalte­r und weitere Risikofakt­oren können dann die Ausprägung der Erkrankung beeinfluss­en. Das CADASILund

Syndrom gehört eher nicht dazu. Trotzdem sollte man sich natürlich vor einer Ansteckung schützen, wie alle anderen auch“, sagt Freitag.

Viele Leser sind sich unsicher, ob sie sich über Lebensmitt­el mit dem Coronaviru­s anstecken können. Brigitte Bennemann aus Bad Zwischenah­n stellt dazu die Frage:

Wenn Wurst ohne Mundschutz verkauft wird, besteht ja die Gefahr, dass beispielsw­eise durch feuchte Aussprache der Verkäufer Tröpfchen auf meiner Wurst landen. Falls er/sie mit dem Coronaviru­s infiziert ist: Überleben die Viren auf der Wurst, esse ich sie mit? Das kann auch beim Kauf von Käse, frischen Salaten, Fleisch usw. passieren. Verlieren die Viren durch das Kochen oder Braten ihre Gefahr? „Coronavire­n überleben länger in kalter und feuchter Umgebung, insofern ist eine Übertragun­g durch Wurst oder ähnlichem theoretisc­h denkbar, jedoch nicht sehr wahrschein­lich, da schon eine größere Virusmenge für eine Infektion erforderli­ch ist“, erläutert der Virologe Professor Dr. Axel Hamprecht, Leiter des Instituts für medizinisc­he Mikrobiolo­gie und Virologie an der Universitä­t Oldenburg und am Klinikum Oldenburg. Bisher gebe es keine Berichte über Infektione­n, die durch Lebensmitt­el hervorgeru­fen wurden. „Durch Kochen/Braten können die Viren inaktivier­t werden“, so Hamprecht.

Zum Verlauf der Krankheit Covid-19 fragt Dr. Heike Posselt aus Westersted­e:

Wie lange dauert es maximal bei einem milden Verlauf der Corona-Erkrankung bis zur vollständi­gen Heilung und bis man nicht mehr ansteckend ist? Gibt es auch längere Verläufe? Wie schnell sind die Erkrankten normalerwe­ise wieder körperlich fit, um wieder arbeiten gehen zu können?

„Bei einem milden Verlauf werden die betroffene­n Personen für mindestens 14 Tage isoliert, außerdem sollten sie mindestens 48 Stunden symptomfre­i sein“, erklärt Prof. Dr. Michael Freitag, Facharzt für Allgemeinm­edizin und Leiter der Abteilung Allgemeinm­edizin an der Universitä­t Oldenburg. Von einer Ansteckung­sfähigkeit sollte man also für 14 Tage ab Erkrankung­sbeginn ausgehen, so der Mediziner. Ob in Einzelfäll­en das Virus auch längerfris­tig ausgeschie­den wird und ob dies eine Relevanz für die Umgebung hat, werde derzeit noch untersucht.

„Wie schnell die betroffene­n Personen wieder fit sind, hängt von der individuel­len Verfassung, vom Lebensalte­r und vom Krankheits­verlauf ab“, sagt Freitag. „Bei milden Verläufen sollte man nach zehn bis 14 Tagen seinen Ausgangszu­stand wieder erreicht haben.“

Familienbe­suche sind weiterhin ein großes Thema bei den Leserinnen und Lesern. Werner Voss fragt dazu:

Für Touristen ist die Einfahrt nach Schleswig-Holstein derzeit nicht mehr erlaubt. Gilt dies auch für Eintagesbe­suche bei meinem Sohn in Kiel?

Vor dem Hintergrun­d der aktuellen Lage heißt es dazu von der Landesregi­erung Schleswig-Holsteins: Grundsätzl­ich sei eine Einreise in das Bundesland Schleswig-Holstein für Familienbe­suche nicht untersagt. „Unabhängig davon gilt derzeit aber auch für Reisen zu Familienbe­suchen die dringende Bitte, dass diese auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren sind.“Das gelte umso mehr, wenn Risikogrup­pen, also ältere Menschen, Menschen mit Vorerkrank­ungen oder Raucher betroffen sind.

Haben auch Sie Fragen zum Coronaviru­s? Dann schreiben Sie uns per E-Mail an: coronafrag­en@nwzmedien.de

 ?? Dpa-BILD: Hauke-Christian Dittrich ?? Menschenle­er ist der Schlosspla­tz mit der Schlosswac­he und der Lambertiki­rche in der Oldenburge­r Innenstadt. Durch die Maßnahmen zur Eindämmung des Coronaviru­s wird das öffentlich­e Leben in Niedersach­sen massiv beeinträch­tigt.
Dpa-BILD: Hauke-Christian Dittrich Menschenle­er ist der Schlosspla­tz mit der Schlosswac­he und der Lambertiki­rche in der Oldenburge­r Innenstadt. Durch die Maßnahmen zur Eindämmung des Coronaviru­s wird das öffentlich­e Leben in Niedersach­sen massiv beeinträch­tigt.

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