Das sind Ihre Fragen zur Corona-Krise
Von Schutzmasken über Arztbesuche und Baustellen bis hin zu Lebensmitteln: Die Bandbreite der Leserfragen ist groß
Im Nordwesten/sfr – Die Corona-Krise stellt unser Leben auf den Kopf, sorgt für massive Probleme, Sorgen – und viele Fragen. Unser Aufruf an die Leserinnen und Leser, ihre Fragen zu stellen, stößt auf große Resonanz. Wir sammeln die Fragen und geben gemeinsam mit Experten Antworten:
Das Thema Schutzmasken beschäftigt viele Leserinnen und Leser: Zum Umgang mit den FFP-Masken fragt Günther Sommer aus Ganderkesee.
Ich habe eine Frage zu den Gesichtsmasken (FFP2 oder 3). Kann man die benutzten Gesichtsmasken nach zwei bis drei Tagen, nachdem das Coronavirus wahrscheinlich abgestorben ist, wiederverwenden? Oder sollte man diese Masken noch zusätzlich mit einem Desinfektionsspray behandeln, um sie wiederverwenden zu können?
„Ideal wäre es, wenn ausreichend Masken zur Verfügung stünden, sodass keine Wiederverwendung nötig wäre. Leider herrscht weiterhin Mangel an FFP2- und FFP3-Masken, sodass das Robert Koch-Institut (RKI) Empfehlungen für den ressourcenschonenden Einsatz und die Wiederverwendung in Notfällen herausgegeben hat“, sagt der Virologe Professor Dr. Axel Hamprecht, Leiter des Instituts für medizinische Mikrobiologie und Virologie an der Universität Oldenburg und am Klinikum Oldenburg. Sofern FFP-Masken wiederverwendet würden, müsse die Handhabung sicher eingeübt werden, weil beim Aufsetzen gebrauchter Masken ein erhöhtes Infektionsrisiko bestehe. „Am besten lässt man die Masken an der Luft trocknen, eine Anwendung von Desinfektionsmitteln wird hingegen nicht empfohlen, da dies die Masken beschädigen kann“, sagt Hamprecht. Details können auf der Internetseite des RKI nachgelesen werden.
Von den FFP-Masken (Partikelfiltrierende Atemschutzmasken) gibt es drei Varianten: FFP1, FFP2 und FFP3, die sich in ihrer Dichte bzw. Schutzklasse unterscheiden. Im Umgang mit Covid-19-Patienten ist der Mindeststandard FFP2. FFP3-Masken kommen bei Höchstrisikoeingriffen zum Einsatz wie zum Beispiel einer Lungenspiegelung.
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Das schöne Frühlingswetter macht Lust aufs Radfahren. Doch was ist derzeit erlaubt? Dazu fragt ein Leser:
Jetzt kommt der Frühling. Ist es erlaubt, zu zweit oder mit Kindern eine Fahrradtour zu unternehmen? Es könnten viele Radfahrer unterwegs sein und sich begegnen und überholen. Die Radwege sind teils nicht sehr breit, sodass ein Abstand von 1,50 Meter nicht eingehalten werden kann. Fahrradtouren sind nach der aktuellen Verordnung des Landes Niedersachsen über die Beschränkung sozialer Kontakte im Kreise von Angehörigen/Personen aus dem eigenen Hausstand erlaubt, wie
zum Beispiel dem Ehe/-Lebenspartner und den eigenen Kindern. Zudem können zwei Personen, die nicht zusammen in einem Haushalt wohnen, eine Radtour unternehmen. Auch allein ist so ein Ausflug möglich. Zu Menschen, die nicht mit im eigenen Haushalt wohnen, ist auch bei Radtouren der Mindestabstand von 1,50 Meter einzuhalten, teilt das Land mit. Daher empfiehlt es sich, auf zu enge Wege zu verzichten.
Die Gefahr, sich beim Radfahren mit dem Coronavirus anzustecken, wird von Experten als eher gering angesehen im Vergleich z.B. zum Auto oder Bus, da das Coronavirus hauptsächlich über eine Tröpfcheninfektion aus kurzer Distanz übertragen wird. Zudem tut die Bewegung gut. Fahrradfahren ist ein sehr guter Ausgleich zu den vielen Stunden am Stück, die viele Menschen derzeit in den eigenen vier Wänden verbringen.
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Wie verhält man sich, wenn man krank ist, jedoch dringend eine ärztliche Behandlung benötigt? Dazu fragt eine Leserin aus dem Ammerland:
Wie läuft es zurzeit ab, wenn man seit 14 Tagen einen grippalen Infekt mit Husten, aber ohne Fieber hat und nun wegen heftiger Zahnschmerzen notfallmäßig in die zahnärztliche Behandlung muss? In Mecklenburg-Vorpommern sollte eine Verwandte einen Coronatest vorweg machen lassen, damit sie nach negativem Befund eine Notfall-Zahnwurzelbehandlung bekommen konnte.
„Man sollte der Zahnarztpraxis am Telefon die Vorgeschichte schildern. Dort muss dann je nach Risiko entschieden werden, welche Schutzausrüstung bei der Behandlung verwendet wird“, erläutert Prof. Dr. Michael Freitag, Facharzt für Allgemeinmedizin und Leiter der Abteilung Allgemeinmedizin an der Universität Oldenburg. Maske
Handschuhe seien ohnehin Standard.
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Auch das Berufsleben ist weiterhin ein großes Thema: Dazu hat uns unter anderem folgende Frage einer Leserin erreicht:
Wenn mein Arbeitgeber die Mitarbeiter in zwei Gruppen einteilt, was zu befürworten ist, wie verhält es sich mit den Arbeitstagen, die ich nicht im Dienst bin? Muss ich meine Urlaubstage nehmen?
In dem geschilderten Fall bleibt der Arbeitgeber auch gegenüber den (arbeitsfähigen und arbeitsbereiten) Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen, die gerade zu Hause sind, zur Vergütungszahlung verpflichtet (§ 615 Satz 1 BGB), teilt das niedersächsische Wirtschaftsministerium auf Nachfrage der Ð mit. In diesen Fällen müsse der nach Hause geschickte Arbeitnehmer die ausgefallene Arbeitszeit auch nicht nachholen.
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Zu Corona-Schutzmaßnahmen auf Baustellen stellt der Leser Hans-Georg Bröggelhoff aus Oldenburg folgende Frage:
Ich lese und höre so viel von der Vermeidung von sozialen Kontakten. Aber wie ist es mit den Baustellen in der Nachbarschaft und in Oldenburg insgesamt? Auf den Baustellen ist es ja bei der Vielfältigkeit der Arbeiten unvermeidlich, dass die Beschäftigten häufig und zahlreich zusammenstehen, direkt nebeneinander arbeiten usw. Kontaktsperren mit mehreren Mitarbeitern lassen sich bei der Art der Tätigkeiten auf Baustellen kaum einhalten. Gibt es spezielle Vorgaben der Stadt dazu?
„Auf Baustellen gelten die gleichen Regeln wie für alle anderen Arbeiten. Also Abstand halten und Hygienevorschriften einhalten“, sagt der Pressesprecher der Stadt Oldenburg, Reinhard Schenke über die aktuellen Vorgaben in der Coronakrise. „Wir achten als Stadt
auch darauf, dass nur noch zwei Beschäftigte in unseren Fahrzeugen sitzen, um auch da Übertragungsrisiken zu minimieren.“Solche Regeln hätten auch die Firmen für ihre Mitarbeiter, insofern sei das kein gesonderter Raum, sagt Schenke.
Auf Baustellen seien natürlich die bekannten Erlasse einzuhalten, betont auch Dr. Gert Hahne, Stellvertretender Sprecher der niedersächsischen Landesregierung, auf ÐNa■hfrage. Es gelte, die Hygienevorschriften umzusetzen und Mindestabstände zu beachten. „Dies gilt auch für die Pausenzeiten oder für den Weg zu den Baustellen. Die Fürsorge hat Vorrang“, sagt Hahne. Auf Baustellen im Freien sei der Mindestabstand oft leichter einzuhalten als in vielen anderen Bereichen, zum Beispiel dem Lebensmittelhandel. „Es liegt in der Hand der ausführenden Unternehmen, die Vorgaben entsprechend in die Arbeitsabläufe zu integrieren.“
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Torsten Spille aus Rastede fragt zum Thema Risikogruppe:
Ich leide seit knapp zehn Jahren unter dem unheilbaren Gendefekt CADASIL, der vereinfacht gesagt immer wiederkehrende Schlaganfälle auslösen kann. Gehöre ich dadurch zu einer Gruppe derjenigen, die sich schneller mit dem Coronavirus infizieren können? „Nein, davon kann man nicht ausgehen“, sagt der Facharzt für Allgemeinmedizin, Prof. Dr. Michael Freitag, Leiter der Abteilung Allgemeinmedizin an der Uni Oldenburg. Ob man sich mit dem Coronavirus infiziert, hänge vor allem mit körperlicher Nähe zu anderen Menschen und dem eigenen Immunsystem zusammen. „Lebensalter und weitere Risikofaktoren können dann die Ausprägung der Erkrankung beeinflussen. Das CADASILund
Syndrom gehört eher nicht dazu. Trotzdem sollte man sich natürlich vor einer Ansteckung schützen, wie alle anderen auch“, sagt Freitag.
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Viele Leser sind sich unsicher, ob sie sich über Lebensmittel mit dem Coronavirus anstecken können. Brigitte Bennemann aus Bad Zwischenahn stellt dazu die Frage:
Wenn Wurst ohne Mundschutz verkauft wird, besteht ja die Gefahr, dass beispielsweise durch feuchte Aussprache der Verkäufer Tröpfchen auf meiner Wurst landen. Falls er/sie mit dem Coronavirus infiziert ist: Überleben die Viren auf der Wurst, esse ich sie mit? Das kann auch beim Kauf von Käse, frischen Salaten, Fleisch usw. passieren. Verlieren die Viren durch das Kochen oder Braten ihre Gefahr? „Coronaviren überleben länger in kalter und feuchter Umgebung, insofern ist eine Übertragung durch Wurst oder ähnlichem theoretisch denkbar, jedoch nicht sehr wahrscheinlich, da schon eine größere Virusmenge für eine Infektion erforderlich ist“, erläutert der Virologe Professor Dr. Axel Hamprecht, Leiter des Instituts für medizinische Mikrobiologie und Virologie an der Universität Oldenburg und am Klinikum Oldenburg. Bisher gebe es keine Berichte über Infektionen, die durch Lebensmittel hervorgerufen wurden. „Durch Kochen/Braten können die Viren inaktiviert werden“, so Hamprecht.
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Zum Verlauf der Krankheit Covid-19 fragt Dr. Heike Posselt aus Westerstede:
Wie lange dauert es maximal bei einem milden Verlauf der Corona-Erkrankung bis zur vollständigen Heilung und bis man nicht mehr ansteckend ist? Gibt es auch längere Verläufe? Wie schnell sind die Erkrankten normalerweise wieder körperlich fit, um wieder arbeiten gehen zu können?
„Bei einem milden Verlauf werden die betroffenen Personen für mindestens 14 Tage isoliert, außerdem sollten sie mindestens 48 Stunden symptomfrei sein“, erklärt Prof. Dr. Michael Freitag, Facharzt für Allgemeinmedizin und Leiter der Abteilung Allgemeinmedizin an der Universität Oldenburg. Von einer Ansteckungsfähigkeit sollte man also für 14 Tage ab Erkrankungsbeginn ausgehen, so der Mediziner. Ob in Einzelfällen das Virus auch längerfristig ausgeschieden wird und ob dies eine Relevanz für die Umgebung hat, werde derzeit noch untersucht.
„Wie schnell die betroffenen Personen wieder fit sind, hängt von der individuellen Verfassung, vom Lebensalter und vom Krankheitsverlauf ab“, sagt Freitag. „Bei milden Verläufen sollte man nach zehn bis 14 Tagen seinen Ausgangszustand wieder erreicht haben.“
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Familienbesuche sind weiterhin ein großes Thema bei den Leserinnen und Lesern. Werner Voss fragt dazu:
Für Touristen ist die Einfahrt nach Schleswig-Holstein derzeit nicht mehr erlaubt. Gilt dies auch für Eintagesbesuche bei meinem Sohn in Kiel?
Vor dem Hintergrund der aktuellen Lage heißt es dazu von der Landesregierung Schleswig-Holsteins: Grundsätzlich sei eine Einreise in das Bundesland Schleswig-Holstein für Familienbesuche nicht untersagt. „Unabhängig davon gilt derzeit aber auch für Reisen zu Familienbesuchen die dringende Bitte, dass diese auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren sind.“Das gelte umso mehr, wenn Risikogruppen, also ältere Menschen, Menschen mit Vorerkrankungen oder Raucher betroffen sind.
Haben auch Sie Fragen zum Coronavirus? Dann schreiben Sie uns per E-Mail an: coronafragen@nwzmedien.de