Frohe Ostern wünscht Ihre NWZ
Niedersachsen sollen zu Hause bleiben – Große Beschränkungen bei Tagesausflügen
Ostereier-Suchen kann man zum Glück auch im Garten, Ostereier-Bemalen ebenso – das haben die Geschwister Charlotte (9) und Max (6) aus Oldenburg erfolgreich ausprobiert. Was in Corona-Zeiten zu Ostern noch erlaubt ist, lesen Sie auf
Ab an die Küste, in den Harz oder die Heide: Die Osterfeiertage sind für die Menschen im Norden ein willkommener Anlass für Tagesausflüge. Doch die Corona-Regeln schränken die Aktivitäten dieses Jahr ein.
Hannover/Emden – Über Ostern zum Kurzurlaub in den Harz oder zum Anbaden an die Nordsee? Oder doch lieber mit der ganzen Familie nach dem Gottesdienst zu Opa und Oma zum Kaffeetrinken? Die Qual der Wahl fällt Ostern 2020 aus: All dies ist wegen der Corona-Pandemie entweder verboten oder nicht ratsam. Was geht und was geht nicht an den Feiertagen in Niedersachsen und Bremen?
Wo darf ich denn noch hinfahren
In Niedersachsen und Bremen sind anders als in Sachsen-Anhalt Tagesausflüge unter Beachtung der Kontaktauflagen wie etwa der Zwei-PersonenRegel grundsätzlich erlaubt. Aber: Es empfiehlt sich vor der Fahrt, im Internet nachzulesen, welche Bestimmungen vor Ort gelten. Die landesweiten Regeln dürfen von Kreisen und Städten nicht gelockert, aber verschärft werden.
■ Harz: Der Harz erstreckt sich über Niedersachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen. In Sachsen-Anhalt sind touristische Reisen und Ausflüge untersagt, der Harz ist dort auch für Tagesausflügler aus Niedersachsen tabu. „Das ist für uns eine eigenartige Situation“, sagt Carola Schmidt, Geschäftsführerin des Harzer Tourismusverbandes. „Eigentlich ist es ja unser Ziel, Menschen für den Harz zu begeistern. Der Schutz der Gesundheit hat hier aber ganz klar Priorität.“
■ Steinhuder Meer: Einige Bereiche sind gesperrt, wie die 35 000 Quadratmeter große, künstlich angelegte Badeinsel mit Sandstrand, ausgedehnten Liegeflächen und vielen Spielgeräten. Auch die Personenschifffahrt ist eingestellt.
■ Ostfriesische Inseln: Zu den ostfriesischen Inseln ist Touristen der Zugang über Wasser wie aus der Luft untersagt. In Norden etwa, wo Schiffe
nach Norderney und Juist starten, kontrolliert das Ordnungsamt, ob das eingehalten wird.
■ Nordseeküste: In Cuxhaven werden berittene Polizisten über die Feiertage Patrouille reiten: An die Strände darf nur, wer in der Stadt oder im Landkreis seinen Erstwohnsitz hat. Tagestourismus ist damit verboten. Auch anderswo sind auswärtige Wohnmobile nicht willkommen: In den Landkreisen Aurich und Wittmund ist das Parken bis Osterdienstag auf öffentlichen Flächen verboten. Polizei und Ordnungsämter wollen kontrollieren und Verstöße ahnden. In Friesland und der Wesermarsch sind einzelne Strände gesperrt.
■ Niederlande: Die Grenzen sind noch offen. Allerdings rät die Bundespolizei, nicht in die Niederlande zu reisen. „Das Robert Koch-Institut hat die Niederlande zum Risikogebiet erklärt“, sagt der Sprecher der Bundespolizei. Die Niederländer bemühen sich an etlichen Grenzübergängen auch, Deutsche von der Einreise abzuhalten, wenn die Menschen dafür keine triftigen Gründe angeben können. Shopping-Touren oder Ausflüge seien keine Gründe, die anerkannt würden. Grenzkontrollen werden verstärkt – auf deutscher und auf niederländischer Seite.
■ Bremen: Touristische Übernachtungen sind auch hier nicht erlaubt. Der Osterspaziergang im Bürgerpark oder entlang der Weser allein, zu zweit oder mit der Familie oder auch anderen in der gleichen Wohnung lebenden Menschen ist aber möglich.
Angrillen, Picknick oder Osterfeuer
All das fällt über Ostern im öffentlichen Bereich aus: Verhaltensweisen in der Öffentlichkeit, die das Abstandsgebot von 1,5 Meter gefährden, sind untersagt. „Dies gilt insbesondere für Gruppenbildungen, Picknick oder Grillen im Freien“, heißt in der niedersächsischen Verordnung. In einige Orten werden aufgeschichtete Osterfeuer unter Ausschluss der Öffentlichkeit und am Tage abgebrannt.