Dieselfahrer erhalten 620 Millionen Euro
ABGAS-AFFÄRE Volkswagen schließt Vergleich mit 200 000 Fahrzeugbesitzern
WOLFSBURG/BERLIN – Der Autobauer Volkswagen hat sich im Abgasskandal mit rund 200 000 Dieselfahrern auf einen Vergleich geeinigt. Insgesamt werden damit rund 620 Millionen Euro ausgezahlt, wie VW am Montag mitteilte.
Die Summe setze sich aus Einzelbeträgen von 1350 bis 6250 Euro zusammen, die vom 5. Mai an ausgezahlt werden sollen. Bei rund 21 000 Fällen stehe die finale Prüfung noch aus. Zudem wurde die
Frist für Neuregistrierungen und die Ergänzung fehlender Unterlagen, die am Montag enden sollte, bis zum 30. April verlängert.
Der Autokonzern hatte sich Anfang des Jahres mit dem
Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) auf den Vergleich verständigt. Die Einigung sieht vor, dass vom Dieselskandal betroffene Verbraucher Schadenersatz für den Wertverlust ihrer Fahrzeuge bekommen. Der Kompromiss gilt allerdings nur für diejenigen Dieselfahrer, die sich zuvor der sogenannten Musterfeststellungsklage angeschlossen hatten.
Verbraucherschützer fordern unterdessen eine Reform der erstmals genutzten Verbraucherklage. Das Instrument müsse einfacher und verbraucherfreundlicher werden, erklärte der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv).
Zwar sei der mit Volkswagen erzielte Vergleich ein Erfolg. „Gleichzeitig bleiben aber Hunderttausende Verbraucher außen vor. Mit einer Reform der Klage wäre das leicht zu verhindern“, hieß es. VzbvChef Klaus Müller hatte VW aufgefordert, sein Angebot auf alle Kunden auszuweiten – der Autobauer folgte dem aber nicht.
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Bei den meisten VWKunden kommt das Angebot gut an. Mit 200 000 Dieselfahrern hat sich der Konzern geeinigt.
BRAUNSCHWEIG/BERLIN – Ende Februar stand die prinzipielle Einigung – nun geht es um die tatsächliche Akzeptanz der Verbraucher. Der Diesel-Vergleich zwischen dem VW-Konzern und dem Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) soll mehr als 260000 Autofahrern, die sich durch „Dieselgate“getäuscht sehen, Schadenersatz für den Wertverlust ihrer Fahrzeuge bieten. Am Montag lief die Frist zur Registrierung eigentlich aus, wegen des „großen Interesses“wurde sie jetzt noch einmal verlängert. Der aktuelle Stand:
Wie viele VW-Kunden zeigen Interesse?
Mitte April hatte VW eine Summe von 250000 Verbrauchern gemeldet, die am Vergleich teilnehmen wollten. Das wären etwa 95 Prozent der 262 000 Kunden, die gemäß den Kriterien zur Annahme des Angebots berechtigt sind. Am Montag erklärte VW, man habe sich mit mittlerweile 200 000 Dieselfahrern geeinigt – damit könnten 620 Millionen Euro ausgezahlt werden. Bei 21000 Fällen stehe die abschließende Prüfung aktuell noch aus. Die Frist für Neuregistrierungen und Ergänzungen fehlender Unterlagen wurde ausgeweitet, sie läuft bis Donnerstag, 30. April.
Wie liefen die Gespräche der Dieselfahrer mit VW?
Die meisten waren offenkunChef dig zufrieden – besonders um und nach Ostern gab es aber auch einige Beschwerden beim vzbv. Demnach beklagten sich rund 2000 Verbraucher, unter anderem, weil sie von VW falsche oder missverständliche Auskünfte bekommen oder keine Zugangsdaten fürs Vergleichsportal erhalten hätten. „Volkswagen hat uns zugesagt, dass solche Fälle noch geklärt werden“, hieß es beim vzbv. Rechtsvorständin Hiltrud Werner sagte am Montag: „Die hohe Zahl der heute geschlossenen Vergleiche zeigt, dass das Vergleichsangebot von unseren Kundinnen und Kunden als fair empfunden wurde und der Weg zum individuellen Vergleichsabschluss gut funktioniert hat.“
Wie sieht das Angebot konkret aus?
Der Vergleich richtet sich an Besitzer von Dieselautos mit dem fraglichen Motor EA 189 – neben Modellen der Kernmarke VW-Pkw also etwa auch von
Audi, Skoda und Seat. Sie sollen je nach Typ und Alter ihres Wagens aus den Modelljahren 2008 bis 2016 Entschädigungen zwischen 1350 und 6250 Euro bekommen. Im Schnitt sollen die Zahlungen 15 Prozent des Kaufpreises abdecken. Die Gesamtsumme liegt bei 830 Millionen Euro, zudem trägt VW die Kosten zur Abwicklung des Vergleichs und zur Rechtsberatung.
Welche Bedingungen gibt es und wer ist berechtigt?
VW hatte Teilnehmer der Musterklage ab Mitte März angeschrieben: Kunden, die „entweder das Kriterium „Kauf vor dem 1. Januar 2016“oder das Kriterium „Wohnsitz zum Zeitpunkt des Erwerbs in Deutschland“nicht erfüllen, sind nicht vergleichsberechtigt“, erklärte der Konzern. Die 262 000 Dieselbesitzer sind daher nur eine Teilmenge der insgesamt 440 000 Einträge für das Musterverfahren. Erst mussten Doppeleinträge abgezogen werden – dann alle, die zum Kaufzeitpunkt im Ausland lebten oder ihr Auto erst nach Ende 2015 erwarben.
Die Berechtigten könnten sich für eine Einmalzahlung entsprechend ihrem individuellen Angebot entscheiden, schrieb VW. „Im Gegenzug verzichten die Kunden auf etwaige in der Musterfeststellungsklage gegen Volkswagen vorgebrachte Ansprüche.“
Was passiert mit Kunden, die das Angebot nicht annehmen wollen?
Sie können in Einzelverfahren weiter für Entschädigungen streiten. Diese sollten sie vor dem Oktober einreichen, da sonst Ansprüche verjähren, raten die Verbraucherschützer. Es ist aber unklar, ob vergleichbare Bedingungen erzielt werden können – was auch maßgeblich vom ersten Fall am BGH abhängen könnte. „Wer weniger Risiko eingehen möchte, kann den Vergleich annehmen“, sagte vzbv