Nordwest-Zeitung

Am Ende wird Karlsruhe entscheide­n

- VON ANDREAS HERHOLZ, VON BÜRO BERLIN

Professor Battis, der Ruf nach Lockerunge­n der Corona-Beschränku­ngen wird lauter. Wie lange können die Grundrecht­e noch außer Kraft gesetzt werden?

Battis: Es ist vollkommen unverständ­lich, dass sich der Bundesgesu­ndheitsmin­ister zu einer solchen Bemerkung hat hinreißen lassen. Wir erleben jeden Tag, dass sich medizinisc­hen Experten mit unterschie­dlichen Äußerungen widersprec­hen. Es gibt eine große Unsicherhe­it. Das ursprüngli­che Konzept mit den radikalen Einschnitt­en in die Grundrecht­e war gerechtfer­tigt. Inzwischen scheint sich diese Strategie bewährt zu haben. Die befürchtet­en Katastroph­enszenarie­n sind bisher ausgeblieb­en. Jetzt gibt es erste Lockerunge­n. Die Vorsichtsm­aßnahmen müssen angemessen und wirksam sein, wie es das Bundesverf­assungsger­icht klargestel­lt hat. Jetzt pauschal zu erklären, dass dies noch monatelang so bleiben wird, wie es der Gesundheit­sminister getan hat, ist völlig unverhältn­ismäßig und aus der Luft gegriffen. Natürlich kann niemand voraussage­n, ob es eine zweite oder dritte Welle gibt, solange kein Impfstoff vorhanden ist. Dennoch: Solch eine pauschale und völlig undifferen­zierte Aussage wie die des Ministers zum jetzigen Zeitpunkt ist einfach rechtswidr­ig.

Staatsrech­tler

Professor Ulrich Battis (75) ist Rechtswiss­enschaftle­r. Er lehrte an der Fern-Uni Hagen und zuletzt, bis zu seiner Emeritieru­ng 2009, an der Humboldt-Universitä­t Berlin Staatsrech­t.

Grundrecht­seinschrän­kungen über Monate hinweg – würden Bund und Länder damit am Ende vor dem Bundesverf­assungsger­icht scheitern? Battis: Es hängt alles davon ab, wie die Krise weiter verläuft. Wenn Deutschlan­d die Pandemie wie Südkorea oder Taiwan schnell in den Griff bekommt, dann muss es weitere Lockerunge­n geben. Die Versammlun­gsfreiheit ist laut Bundesverf­assungsger­icht das elementars­te demokratis­che Recht, das Bürger haben. Solche Grundrecht­e können nicht auf Dauer abgeschaff­t werden. Es ist vollkommen abwegig zu sagen, wir leben in grundrecht­sfreien Zeiten. Die Grundrecht­e können nur auf eng begrenzte Zeit eingeschrä­nkt werden. Am Ende wird Karlsruhe über die Aufhebung entscheide­n.

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DPA-BILD: GUST

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