Geänderte Regeln für Notbetreuung
Kommunen und Verbände über Vorgehen des Kultusministers irritiert
HANNOVER/OLDENBURG – Kommunen, Kirchen und karitative Einrichtungen in Niedersachsen haben das Vorgehen des Kultusministeriums in Sachen Kita-Notbetreuung kritisiert. Von einem „großen Tohuwabohu“sprach Oberkirchenrat Arvid Siegmann von der Konföderation evangelischer Kirchen und der Diakonie in Niedersachsen auf Anfrage dieser Zeitung. Die Einrichtungsleitungen der Kitas müssten nun als Prellböcke für Elternwünsche herhalten. ■ DAS MINISTERIUM
Das Kultusministerium hatte am Freitagabend mitgeteilt, dass künftig Kinder derjenigen Eltern in die Notbetreuung aufgenommen werden könnten, die in einem Berufszweig „von öffentlichem Interesse“tätig seien. Dazu gehörten etwa die Bereiche Energieund Wasserversorgung, Ernährung und Hygiene, Transport und Verkehr, Entsorgung, Kultur und Medien.
■ STÄDTE UND GEMEINDEN
Die kommunalen Spitzenverbände sagten, Kultusminister Grant Hendrik Tonne (SPD) habe Städte und Gemeinden mit dem Kriterienkatalog vor vollendete Tatsachen gestellt. Die neuen Kriterien eröffneten einem Großteil der Bevölkerung die Inanspruchnahme der Notbetreuung. Rechtlich werde es unmöglich, Eltern die Nachfrage auf den Platz in der Notbetreuung zu verwehren. ■ DIE TRÄGER
Zusätzliche Berufsgruppen, weitere Kriterien für besondere Härtefälle in der Notbetreuung ließen sich nicht von Freitagnachmittag bis Montagmorgen mit Trägern, Mitarbeitenden und Eltern kommunizieren, erklärte DiakonieVorstandssprecher Hans-Joachim Lenke.
Es seien Nachweise zu erbringen, dass ein Elternteil für den Betrieb unerlässlich ist. Evangelische Kirchen und Diakonie in Niedersachsen sind Träger von 1200 Kindertageseinrichtungen.
Thore Wintermann, Geschäftsführer des Awo-Bezirksverbands Weser-Ems, forderte Aufklärung über die Gruppenstärke. Das dürfen derzeit nur fünf Kinder sein. Geklärt werden müsse, ob und wie mehrere Gruppen parallel arbeiten könnten.
■ DER KOMPROMISS
Bei einer Telefonkonferenz am Montag einigten sich die kommunalen Spitzenverbände und das Kultusministerium darauf, dass es keine Anspruch auf die Notfallbetreuung gibt. Das berichtete Marco Trips, Präsident des Städte- und Gemeindebundes, auf Anfrage. „Jeder Einzelfall wird weiter geprüft“, so Trips. Die Einrichtungen vor Ort sollten weiter „mit Augenmaß“entscheiden.