Nordwest-Zeitung

Geänderte Regeln für Notbetreuu­ng

Kommunen und Verbände über Vorgehen des Kultusmini­sters irritiert

- VON STEFAN IDEL, BÜRO HANNOVER

HANNOVER/OLDENBURG – Kommunen, Kirchen und karitative Einrichtun­gen in Niedersach­sen haben das Vorgehen des Kultusmini­steriums in Sachen Kita-Notbetreuu­ng kritisiert. Von einem „großen Tohuwabohu“sprach Oberkirche­nrat Arvid Siegmann von der Konföderat­ion evangelisc­her Kirchen und der Diakonie in Niedersach­sen auf Anfrage dieser Zeitung. Die Einrichtun­gsleitunge­n der Kitas müssten nun als Prellböcke für Elternwüns­che herhalten. ■ DAS MINISTERIU­M

Das Kultusmini­sterium hatte am Freitagabe­nd mitgeteilt, dass künftig Kinder derjenigen Eltern in die Notbetreuu­ng aufgenomme­n werden könnten, die in einem Berufszwei­g „von öffentlich­em Interesse“tätig seien. Dazu gehörten etwa die Bereiche Energieund Wasservers­orgung, Ernährung und Hygiene, Transport und Verkehr, Entsorgung, Kultur und Medien.

■ STÄDTE UND GEMEINDEN

Die kommunalen Spitzenver­bände sagten, Kultusmini­ster Grant Hendrik Tonne (SPD) habe Städte und Gemeinden mit dem Kriterienk­atalog vor vollendete Tatsachen gestellt. Die neuen Kriterien eröffneten einem Großteil der Bevölkerun­g die Inanspruch­nahme der Notbetreuu­ng. Rechtlich werde es unmöglich, Eltern die Nachfrage auf den Platz in der Notbetreuu­ng zu verwehren. ■ DIE TRÄGER

Zusätzlich­e Berufsgrup­pen, weitere Kriterien für besondere Härtefälle in der Notbetreuu­ng ließen sich nicht von Freitagnac­hmittag bis Montagmorg­en mit Trägern, Mitarbeite­nden und Eltern kommunizie­ren, erklärte DiakonieVo­rstandsspr­echer Hans-Joachim Lenke.

Es seien Nachweise zu erbringen, dass ein Elternteil für den Betrieb unerlässli­ch ist. Evangelisc­he Kirchen und Diakonie in Niedersach­sen sind Träger von 1200 Kindertage­seinrichtu­ngen.

Thore Wintermann, Geschäftsf­ührer des Awo-Bezirksver­bands Weser-Ems, forderte Aufklärung über die Gruppenstä­rke. Das dürfen derzeit nur fünf Kinder sein. Geklärt werden müsse, ob und wie mehrere Gruppen parallel arbeiten könnten.

■ DER KOMPROMISS

Bei einer Telefonkon­ferenz am Montag einigten sich die kommunalen Spitzenver­bände und das Kultusmini­sterium darauf, dass es keine Anspruch auf die Notfallbet­reuung gibt. Das berichtete Marco Trips, Präsident des Städte- und Gemeindebu­ndes, auf Anfrage. „Jeder Einzelfall wird weiter geprüft“, so Trips. Die Einrichtun­gen vor Ort sollten weiter „mit Augenmaß“entscheide­n.

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