Kamin am falschen Ort
müssen die Entschädigung stets direkt bei der zuständigen Behörde beantragen. Soweit eine Entschädigung für einen Zeitraum von mehr als sechs Wochen in Betracht kommt, ist ebenfalls ein entsprechender Antrag zu stellen. In allen Fällen ist zu beachten, dass der Antrag spätestens drei Monate nach der den Verdienstausfall verursachenden Anordnung gestellt werden muss.
Juristische Argumentation wichtig
In Niedersachsen ist die Neuregelung seit dem 15.04.2020 relevant. Ein Schwerpunkt absehbarer Auseinandersetzungen ist in diesem Zusammenhang, ob ein Antragsteller im Einzelfall tatsächlich keine „Abhilfe durch anderweitige zumutbare Betreuungsmöglichkeit sicherstellen“konnte.
Zu den neuen gesetzlichen Regelungen gibt es naturgemäß noch keine Gerichtsentscheidungen, die Orientierung bieten könnten. Es kommt nun auf die juristische Argumentation in der Auslegung und Umsetzung der neuen Gesetzesvorschriften an.
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Vor dem Neubau einer Immobilie fand ein Ortstermin statt, bei dem es unter anderem um den Standort eines Kamins für eine Pellet-Heizungsanlage ging. Auch der Bezirksschornsteinfeger war zugegen, vermaß die Entfernungen zum Nachbargrundstück und gab „grünes Licht“für die vorgesehene Ausführung. Aber nach der Errichtung des Objekts stellte sich heraus, dass der nötige Abstand doch nicht eingehalten worden sei. Der Schornstein musste um vier Meter versetzt werden, was mehr als 50.000 Euro kostete. Der Bundesgerichtshof stellte fest, dass man sich auf die Angaben des Schornsteinfegers habe verlassen dürfen. „Auskünfte, die ein Amtsträger erteilt, müssen dem Stand seiner Erkenntnismöglichkeit entsprechend sachgerecht, das heißt vollständig, richtig und unmissverständlich sein“, hieß es nach Angaben des Infodienstes Recht und Steuern der LBS im Urteil. (Bundesgerichtshof, Aktenzeichen III ZR 367/16)