Abstand auf dem Bau
Arbeit steht in der Corona-Pandemie nicht still – Ministerium gibt Schutzstandards vor
Wie sieht es mit dem Arbeitsschutz auf Baustellen und in anderen Betrieben in CoronaZeiten aus? Das Gewerbeaufsichtsamt hat die Umsetzung der zurzeit geltendenden Regelungen im Blick ..................
Der Arbeitsschutz ist vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales erweitert worden. Doch wer kontrolliert die Einhaltung?
OLDENBURG – Trotz der bestehenden Corona-Pandemie geht es in Handwerksbetrieben und auf Baustellen mit der Arbeit weiter. Möglich macht dies die Verordnung des Landes Niedersachsen zum Schutz vor Neuinfektionen mit dem Coronavirus. Demnach sind Zusammenkünfte von mehreren Personen zu beruflichen Zwecken zulässig.
Allerdings muss, soweit möglich, auch hier der Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden. Das gilt auch für Erntehelfer, Saisonarbeiter und Werksarbeitskräfte, wie der Pressesprecher der Stadt Oldenburg, Stephan Onnen, sagt.
Doch wer kontrolliert die Betriebe und Baustellen auf die Einhaltung? Dafür ist im Oldenburger Land und der Stadt Oldenburg das Staatliche Gewerbeaufsichtsamt zuständig. Die Behörde ist für die Überwachung des Arbeitsschutzes unter anderem bei Baustellen und Handwerksbe
trieben verantwortlich. Seit kurzem wird dabei auch der sogenannte „SARS-COV-2 Arbeitsschutzstandard“vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) berücksichtigt.
„Das BMAS hat die Maßnahmen in der vergangenen Woche veröffentlicht, alle Beteiligten müssen sich jetzt darauf einstellen,“erklärt der Leiter des Gewerbeaufsichtsamtes, Uwe Rottmann. Er fügt
hinzu: „Vorliegende Erfahrungen zeigen, dass die Betriebe zu dem Thema bereits stark sensibilisiert sind und großer Beratungsbedarf besteht.“
Einen festen Überwachungsrhythmus im Bereich
des Handwerks und bei den Baustellen gibt es zwar nicht, aber „grundsätzlich muss jeder Betrieb mit unserem Besuch rechnen“, sagt Rottmann. Bisher würden sich auch alle an die Vorgaben halten und es wurden noch keine Bußgeldverfahren eingeleitet. Rottman fügt hinzu, dass für Maßnahmen nach dem Infektionsschutzgesetz die Gesundheitsämter zuständig sind.
@ Der Arbeitsschutzstandard COVID 19: https://bit.ly/356U4wx