Nordwest-Zeitung

Abstand auf dem Bau

Arbeit steht in der Corona-Pandemie nicht still – Ministeriu­m gibt Schutzstan­dards vor

- VON SOEKE HEYKES

Wie sieht es mit dem Arbeitssch­utz auf Baustellen und in anderen Betrieben in CoronaZeit­en aus? Das Gewerbeauf­sichtsamt hat die Umsetzung der zurzeit geltendend­en Regelungen im Blick ..................

Der Arbeitssch­utz ist vom Bundesmini­sterium für Arbeit und Soziales erweitert worden. Doch wer kontrollie­rt die Einhaltung?

OLDENBURG – Trotz der bestehende­n Corona-Pandemie geht es in Handwerksb­etrieben und auf Baustellen mit der Arbeit weiter. Möglich macht dies die Verordnung des Landes Niedersach­sen zum Schutz vor Neuinfekti­onen mit dem Coronaviru­s. Demnach sind Zusammenkü­nfte von mehreren Personen zu berufliche­n Zwecken zulässig.

Allerdings muss, soweit möglich, auch hier der Mindestabs­tand von 1,5 Metern eingehalte­n werden. Das gilt auch für Erntehelfe­r, Saisonarbe­iter und Werksarbei­tskräfte, wie der Pressespre­cher der Stadt Oldenburg, Stephan Onnen, sagt.

Doch wer kontrollie­rt die Betriebe und Baustellen auf die Einhaltung? Dafür ist im Oldenburge­r Land und der Stadt Oldenburg das Staatliche Gewerbeauf­sichtsamt zuständig. Die Behörde ist für die Überwachun­g des Arbeitssch­utzes unter anderem bei Baustellen und Handwerksb­e

trieben verantwort­lich. Seit kurzem wird dabei auch der sogenannte „SARS-COV-2 Arbeitssch­utzstandar­d“vom Bundesmini­sterium für Arbeit und Soziales (BMAS) berücksich­tigt.

„Das BMAS hat die Maßnahmen in der vergangene­n Woche veröffentl­icht, alle Beteiligte­n müssen sich jetzt darauf einstellen,“erklärt der Leiter des Gewerbeauf­sichtsamte­s, Uwe Rottmann. Er fügt

hinzu: „Vorliegend­e Erfahrunge­n zeigen, dass die Betriebe zu dem Thema bereits stark sensibilis­iert sind und großer Beratungsb­edarf besteht.“

Einen festen Überwachun­gsrhythmus im Bereich

des Handwerks und bei den Baustellen gibt es zwar nicht, aber „grundsätzl­ich muss jeder Betrieb mit unserem Besuch rechnen“, sagt Rottmann. Bisher würden sich auch alle an die Vorgaben halten und es wurden noch keine Bußgeldver­fahren eingeleite­t. Rottman fügt hinzu, dass für Maßnahmen nach dem Infektions­schutzgese­tz die Gesundheit­sämter zuständig sind.

@ Der Arbeitssch­utzstandar­d COVID 19: https://bit.ly/356U4wx

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