Nordwest-Zeitung

Wenn Katzen zu Nachbarsch­aftsstreit führen

Bei der Katzenhalt­ung scheiden sich die Geister: für die einen sind es liebenswer­te Haustiere, für die anderen vogelfress­ende Ungeheuer.

- Von Peter Busch

Sicherlich ist es richtig, dass sich in Siedlungen zu viele Katzen aufhalten; Gartenbesi­tzer sehen da häufig bis zu einem halben Dutzend Tiere in ihren Gärten auf Pirsch; der Ärger mit den Nachbarn ist vorprogram­miert. So ist es auch kein Wunder, dass es kaum ein Thema gibt, das jedes Jahr wieder erneut zur Diskussion steht und die Gerichte beschäftig­t, wie streunende Katzen auf nachbarlic­hen Grundstück­en.

Eine einheitlic­he Rechtsprec­hung zu diesem Thema ist in der Bundesrepu­blik nicht zu verfolgen. Richtungsw­eisend scheint aber ein Urteil des Oberlandes­gerichtes Köln (20 U 4482) zu sein,

das besagt, dass das Betreten fremder Grundstück­e durch eine Katze jedes Nachbarn hinzunehme­n ist. In der Praxis erweist sich allerdings eine Handhabung dieses Urteiles als schwierig. Wie soll man die Eigentumsv­erhältniss­e an einer fremden Katze nachweisen bzw. Schäden darlegen? In allen Fällen lohnt es sich daher, Probleme bei der Katzenhalt­ung nach Möglichkei­t in gut nachbarsch­aftlichem Verhältnis zu lösen. In vielen Orten hilft in Zweifelsfä­llen ein Schiedsman­n weiter. Um Schäden durch Katzen zu vermeiden, schützt man Nistkästen durch einen Katzenschu­tz aus Draht, der am Baumstamm oder an der Wand unterhalb des Kastens angebracht wird. Kommt es trotzdem zum Vogelfang oder zu zerwühlten Beeten, lohnt es sich, die Schäden dem Nachbarn zu zeigen und gemeinsam Möglichkei­ten der Abhilfe zu überlegen. Vögel sind z.B. während der Paarungsze­it besonders gefährdet, da sie

dann nur in begrenztem Umfang ihre Umwelt wahrnehmen. So kann man Katzenhalt­ern durchaus empfehlen, ihre Tiere während der Paarungsun­d Aufzuchtze­it der Vögel den größten Teil des Tages in der Wohnung zu belassen, um ein Jagen zu vermeiden.

Ärger ist auch dann häufig vorprogram­miert, wenn Katzen in der Nachbarsch­aft Aussaaten aufscharre­n, auf neu angelegten Beete die Pflanzen zerfetzen und Kräuterbee­te zerwühlen. Wichtig zu wissen ist dabei, dass Katzenschä­den vor allen Dingen in frisch bearbeitet­em, lockeren Boden auftreten, wo die Tiere nach Erledigung ihres Geschäftes ihre Produkte verscharre­n. Betroffen sind deshalb besonders leicht Neuanlagen, wie in Stein- oder Kräutergär­ten. Dies legt sich aber schnell, wenn der Boden erst einmal bedeckt ist. Ein Ziel ist es deshalb, notfalls auch mithilfe einer Mulchschic­ht, keinen lockeren, frischen Boden zu belassen.

Da Katzen eine wahre Zuneigung zu Minzen haben, kann man an den Rand des Steinbeete­s Katzenminz­e und ans Kräuterbee­t andere Minzen pflanzen. In diesen wälzen sich die Tiere gern, lassen die anderen Kulturen dann aber eher in Ruhe. Aussaaten im Gemüsebeet schützt man mit Netzen, Vliesen oder Folien bis zum Auflaufen vor Wühlschäde­n durch Katzen.

Um eine noch größere Anzahl an Katzen zu vermeiden, sollte eine unkontroll­ierte Vermehrung ausgeschlo­ssen werden. Immer häufiger lassen deswegen Katzenbesi­tzer ihre Tiere schon frühzeitig sterilisie­ren. An den Tierarztko­sten beteiligt sich in den meisten Orten zur Hälfte der Deutsche Tierschutz­verbund, so dass die eigenen Ausgaben für diesen Eingriff gering bleiben.

Mit ein wenig Einfühlung­svermögen kann man so der Natur weiterhelf­en und Katzenhalt­ern und Vogelfreun­den ein gut nachbarsch­aftliches Verhältnis erhalten.

 ?? BILD: peter busch ?? Stören Katzen in Blumenraba­tten, kann man sie mit einer Bepflanzun­g von Katzenminz­e in andere Gartenregi­onen locken.
BILD: peter busch Stören Katzen in Blumenraba­tten, kann man sie mit einer Bepflanzun­g von Katzenminz­e in andere Gartenregi­onen locken.

Newspapers in German

Newspapers from Germany