Wenn Katzen zu Nachbarschaftsstreit führen
Bei der Katzenhaltung scheiden sich die Geister: für die einen sind es liebenswerte Haustiere, für die anderen vogelfressende Ungeheuer.
Sicherlich ist es richtig, dass sich in Siedlungen zu viele Katzen aufhalten; Gartenbesitzer sehen da häufig bis zu einem halben Dutzend Tiere in ihren Gärten auf Pirsch; der Ärger mit den Nachbarn ist vorprogrammiert. So ist es auch kein Wunder, dass es kaum ein Thema gibt, das jedes Jahr wieder erneut zur Diskussion steht und die Gerichte beschäftigt, wie streunende Katzen auf nachbarlichen Grundstücken.
Eine einheitliche Rechtsprechung zu diesem Thema ist in der Bundesrepublik nicht zu verfolgen. Richtungsweisend scheint aber ein Urteil des Oberlandesgerichtes Köln (20 U 4482) zu sein,
das besagt, dass das Betreten fremder Grundstücke durch eine Katze jedes Nachbarn hinzunehmen ist. In der Praxis erweist sich allerdings eine Handhabung dieses Urteiles als schwierig. Wie soll man die Eigentumsverhältnisse an einer fremden Katze nachweisen bzw. Schäden darlegen? In allen Fällen lohnt es sich daher, Probleme bei der Katzenhaltung nach Möglichkeit in gut nachbarschaftlichem Verhältnis zu lösen. In vielen Orten hilft in Zweifelsfällen ein Schiedsmann weiter. Um Schäden durch Katzen zu vermeiden, schützt man Nistkästen durch einen Katzenschutz aus Draht, der am Baumstamm oder an der Wand unterhalb des Kastens angebracht wird. Kommt es trotzdem zum Vogelfang oder zu zerwühlten Beeten, lohnt es sich, die Schäden dem Nachbarn zu zeigen und gemeinsam Möglichkeiten der Abhilfe zu überlegen. Vögel sind z.B. während der Paarungszeit besonders gefährdet, da sie
dann nur in begrenztem Umfang ihre Umwelt wahrnehmen. So kann man Katzenhaltern durchaus empfehlen, ihre Tiere während der Paarungsund Aufzuchtzeit der Vögel den größten Teil des Tages in der Wohnung zu belassen, um ein Jagen zu vermeiden.
Ärger ist auch dann häufig vorprogrammiert, wenn Katzen in der Nachbarschaft Aussaaten aufscharren, auf neu angelegten Beete die Pflanzen zerfetzen und Kräuterbeete zerwühlen. Wichtig zu wissen ist dabei, dass Katzenschäden vor allen Dingen in frisch bearbeitetem, lockeren Boden auftreten, wo die Tiere nach Erledigung ihres Geschäftes ihre Produkte verscharren. Betroffen sind deshalb besonders leicht Neuanlagen, wie in Stein- oder Kräutergärten. Dies legt sich aber schnell, wenn der Boden erst einmal bedeckt ist. Ein Ziel ist es deshalb, notfalls auch mithilfe einer Mulchschicht, keinen lockeren, frischen Boden zu belassen.
Da Katzen eine wahre Zuneigung zu Minzen haben, kann man an den Rand des Steinbeetes Katzenminze und ans Kräuterbeet andere Minzen pflanzen. In diesen wälzen sich die Tiere gern, lassen die anderen Kulturen dann aber eher in Ruhe. Aussaaten im Gemüsebeet schützt man mit Netzen, Vliesen oder Folien bis zum Auflaufen vor Wühlschäden durch Katzen.
Um eine noch größere Anzahl an Katzen zu vermeiden, sollte eine unkontrollierte Vermehrung ausgeschlossen werden. Immer häufiger lassen deswegen Katzenbesitzer ihre Tiere schon frühzeitig sterilisieren. An den Tierarztkosten beteiligt sich in den meisten Orten zur Hälfte der Deutsche Tierschutzverbund, so dass die eigenen Ausgaben für diesen Eingriff gering bleiben.
Mit ein wenig Einfühlungsvermögen kann man so der Natur weiterhelfen und Katzenhaltern und Vogelfreunden ein gut nachbarschaftliches Verhältnis erhalten.