Neustart in Niedersachsen
Diese Lockerungen gelten ab Mittwoch im Land und im Nordwesten
Immer mehr Bereiche des täglichen Lebens werden behutsam hochgefahren. Lockerungen gibt es unter anderem auf Spielplätzen, Sportanlagen und in Museen.
HANNOVER – Die Corona-Auflagen in Niedersachsen werden von Mittwoch an erneut gelockert. Nach Beratungen von Bund und Ländern gab Ministerpräsident Stephan Weil (SPD) die Beschlüsse für Niedersachsen bekannt. Folgende Lockerungen stehen an:
■ SPIELPLÄTZE
Wenn die neue Corona-Verordnung des Landes am Mittwoch in Kraft tritt, können die Spielplätze in Niedersachsen unter Auflagen wieder öffnen. „Wir werden sehr kurzfristig mit unseren Kommunen in Gespräche eintreten, unter welchen Bedingungen das gelingen kann“, sagte Weil.
■ SPORT
Freizeitsportler in Niedersachsen bekommen wieder mehr Möglichkeiten, sich draußen zu betätigen. Kontaktlose Sportarten wie Leichtathletik oder Tennis sowie OutdoorSportanlagen sind dann wieder erlaubt, sofern ein Mindestabstand von 1,50 Metern eingehalten wird.
■ GOTTESDIENSTE
Gottesdienste und religiöse Versammlungen in Kirchen, Synagogen und Moscheen sind ebenfalls vom 6. Mai an unter Auflagen wieder möglich. Der Zutritt soll je nach Größe des Raums zahlenmäßig begrenzt werden, außerdem muss der Mindestabstand eingehalten werden, um Infektionen mit dem Coronavirus zu verhindern.
■ FREIZEIT
Auch Museen und Zoos sowie Galerien, Gedenkstätten und botanische Gärten dürfen von Mittwoch an unter Auflagen zum Infektionsschutz wieder öffnen. Theater bleiben allerdings weiter geschlossen. Auch Veranstaltungen wie Autokinos, bei denen die Teilnehmer in ihren Fahrzeugen sitzen, werden erlaubt, und finden teilweise auch schon an diesem Wochenende statt.
■ REISEN
Ein erstes vorsichtiges Signal für den Neustart erhält auch der Tourismus. Zweitwohnungsbesitzer dürfen ab Mittwoch wieder in ihre Wochenendund Ferienhäuser, auch Dauercampen ist wieder erlaubt.
■ AUSBLICK
Wie es darüber hinaus etwa mit Schulen und Kitas weitergeht, mit dem derzeit auf maximal 800 Quadratmeter begrenzten Einzelhandel oder mit Hotellerie und Gastronomie, wollen Bund und Länderchefs am nächsten Mittwoch entscheiden. Auch die Frage, ob die Fußball-Bundesliga mit Geisterspielen wieder anlaufen kann, wurde bis dahin vertagt.
Manches ist neu, anderes wurde vertagt, manches bleibt wie es ist: Nach wie vor sind die Einschränkungen im öffentlichen Leben massiv.
BERLIN – Regelmäßig beraten Bund und Länder gemeinsam über das weitere Vorgehen in der Corona-Krise – auch am Donnerstag besprachen sich Kanzlerin Angela Merkel (CDU) und die Ministerpräsidenten der Länder in einer Schaltkonferenz und trafen Absprachen.
Das ist neu:
■ Die geltenden Kontaktbeschränkungen im öffentlichen Leben bleiben vorerst weitgehend bestehen. Kanzleramtschef Helge Braun hatte einen Zeitraum bis mindestens zum
10. Mai genannt.
■ Spielplätze sollen unter Auflagen wieder öffnen. Einen einheitlichen Zeitpunkt für die Öffnung gibt es nicht, in Berlin sind die Plätze zum Beispiel schon wieder offen.
■ Gottesdienste und Gebetsversammlungen sollen wieder zugelassen werden – unter besonderen Anforderungen des Infektionsschutzes. Taufen, Beschneidungen und Trauungen sowie Trauergottesdienste sollen im kleinen Kreis möglich sein.
■ Kliniken sollen nicht mehr so viele Intensivbetten und Kapazitäten für Corona-Patienten frei halten.
■ Museen, Ausstellungen, Gedenkstätten, Zoos und botanische Gärten können unter Auflagen wieder öffnen.
Das kommt und war schon bekannt:
■ Schon seit dem vorherigen Treffen ist bekannt, dass Friseure ab dem 4. Mai unter Auflagen wieder öffnen dürfen.
■ Passagiere der Lufthansa und ihrer Tochtergesellschaften müssen ab dem 4. Mai einen Mund-Nasen-Schutz tragen.
Das wurde vertagt:
■ Bis 6. Mai soll ein Konzept zur weiteren schrittweisen Öffnung von Schulen und Kitas kommen.
■ Eine Entscheidung über eine Wiederaufnahme der ausgesetzten Fußball-Bundesliga und des Vereinssports wurde vertagt. Das Thema dürfte bei der Schalte kommenden Mittwoch Thema sein.
Das gilt weiterhin:
■ In ganz Deutschland muss beim Einkaufen und im Öffentlichen Personennahverkehr ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden.
■ Geschäfte mit einer Ladenfläche bis 800 Quadratmeter dürfen öffnen. In einigen Bundesländern können größere Geschäfte ihre Verkaufsfläche reduzieren und dann ebenfalls aufsperren. Für Buch-,
Auto- und Fahrradhändler gilt die Quadratmeter-Begrenzung nicht.
■ Großveranstaltungen wie Volksfeste, größere Sportveranstaltungen mit Zuschauern oder größere Konzerte bleiben bis mindestens 31. August 2020 untersagt.
■ Bars, Kneipen und Diskotheken sind weiterhin geschlossen. Für Restaurants ist nur der Außer-Haus-Verkauf erlaubt.
■ Studierende sind in Deutschland digital ins Sommersemester gestartet, mit Vorlesungen und Seminaren per Videostream.
■ Arbeitnehmer mit Erkältungsbeschwerden können sich per Telefon vom Arzt krankschreiben lassen. Die entsprechende Sonderregelung gilt bis 18. Mai.
■ Nach wie vor ist der Aufenthalt im öffentlichen Raum entweder nur mit Angehörigen des eigenen Haushalts oder mit einer anderen Person erlaubt. Zu Menschen, die nicht im eigenen Haushalt leben, muss ein Abstand von mindestens 1,5 Metern eingehalten werden.
■ Gruppen feiernder Menschen auf öffentlichen Plätzen, in Wohnungen sowie privaten Einrichtungen sind nicht erlaubt.
■ Auf Reisen auch zu Verwandten soll weiterhin verzichtet werden. Für Auslandsreisen gilt weiterhin die weltweite Reisewarnung, sie wurde am Mittwoch bis Mitte Juni verlängert.
■ Der Weg zur Arbeit, zur Notbetreuung, für Einkäufe, Arztbesuche, zur Teilnahme an Sitzungen, erforderlichen Terminen und Prüfungen, die Hilfe für andere oder individueller Sport und Bewegung an der frischen Luft sowie andere notwendige Tätigkeiten bleiben möglich.
■ Alle Betriebe und besonders solche mit Publikumsverkehr sollen Hygienevorschriften einhalten und wirksame Schutzmaßnahmen für Mitarbeiter und Besucher umsetzen.