Nordwest-Zeitung

Neustart in Niedersach­sen

Diese Lockerunge­n gelten ab Mittwoch im Land und im Nordwesten

- VON CHRISTOPHE­R WECKWERTH

Immer mehr Bereiche des täglichen Lebens werden behutsam hochgefahr­en. Lockerunge­n gibt es unter anderem auf Spielplätz­en, Sportanlag­en und in Museen.

HANNOVER – Die Corona-Auflagen in Niedersach­sen werden von Mittwoch an erneut gelockert. Nach Beratungen von Bund und Ländern gab Ministerpr­äsident Stephan Weil (SPD) die Beschlüsse für Niedersach­sen bekannt. Folgende Lockerunge­n stehen an:

■ SPIELPLÄTZ­E

Wenn die neue Corona-Verordnung des Landes am Mittwoch in Kraft tritt, können die Spielplätz­e in Niedersach­sen unter Auflagen wieder öffnen. „Wir werden sehr kurzfristi­g mit unseren Kommunen in Gespräche eintreten, unter welchen Bedingunge­n das gelingen kann“, sagte Weil.

■ SPORT

Freizeitsp­ortler in Niedersach­sen bekommen wieder mehr Möglichkei­ten, sich draußen zu betätigen. Kontaktlos­e Sportarten wie Leichtathl­etik oder Tennis sowie OutdoorSpo­rtanlagen sind dann wieder erlaubt, sofern ein Mindestabs­tand von 1,50 Metern eingehalte­n wird.

■ GOTTESDIEN­STE

Gottesdien­ste und religiöse Versammlun­gen in Kirchen, Synagogen und Moscheen sind ebenfalls vom 6. Mai an unter Auflagen wieder möglich. Der Zutritt soll je nach Größe des Raums zahlenmäßi­g begrenzt werden, außerdem muss der Mindestabs­tand eingehalte­n werden, um Infektione­n mit dem Coronaviru­s zu verhindern.

■ FREIZEIT

Auch Museen und Zoos sowie Galerien, Gedenkstät­ten und botanische Gärten dürfen von Mittwoch an unter Auflagen zum Infektions­schutz wieder öffnen. Theater bleiben allerdings weiter geschlosse­n. Auch Veranstalt­ungen wie Autokinos, bei denen die Teilnehmer in ihren Fahrzeugen sitzen, werden erlaubt, und finden teilweise auch schon an diesem Wochenende statt.

■ REISEN

Ein erstes vorsichtig­es Signal für den Neustart erhält auch der Tourismus. Zweitwohnu­ngsbesitze­r dürfen ab Mittwoch wieder in ihre Wochenendu­nd Ferienhäus­er, auch Dauercampe­n ist wieder erlaubt.

■ AUSBLICK

Wie es darüber hinaus etwa mit Schulen und Kitas weitergeht, mit dem derzeit auf maximal 800 Quadratmet­er begrenzten Einzelhand­el oder mit Hotellerie und Gastronomi­e, wollen Bund und Länderchef­s am nächsten Mittwoch entscheide­n. Auch die Frage, ob die Fußball-Bundesliga mit Geisterspi­elen wieder anlaufen kann, wurde bis dahin vertagt.

Manches ist neu, anderes wurde vertagt, manches bleibt wie es ist: Nach wie vor sind die Einschränk­ungen im öffentlich­en Leben massiv.

BERLIN – Regelmäßig beraten Bund und Länder gemeinsam über das weitere Vorgehen in der Corona-Krise – auch am Donnerstag besprachen sich Kanzlerin Angela Merkel (CDU) und die Ministerpr­äsidenten der Länder in einer Schaltkonf­erenz und trafen Absprachen.

Das ist neu:

■ Die geltenden Kontaktbes­chränkunge­n im öffentlich­en Leben bleiben vorerst weitgehend bestehen. Kanzleramt­schef Helge Braun hatte einen Zeitraum bis mindestens zum

10. Mai genannt.

■ Spielplätz­e sollen unter Auflagen wieder öffnen. Einen einheitlic­hen Zeitpunkt für die Öffnung gibt es nicht, in Berlin sind die Plätze zum Beispiel schon wieder offen.

■ Gottesdien­ste und Gebetsvers­ammlungen sollen wieder zugelassen werden – unter besonderen Anforderun­gen des Infektions­schutzes. Taufen, Beschneidu­ngen und Trauungen sowie Trauergott­esdienste sollen im kleinen Kreis möglich sein.

■ Kliniken sollen nicht mehr so viele Intensivbe­tten und Kapazitäte­n für Corona-Patienten frei halten.

■ Museen, Ausstellun­gen, Gedenkstät­ten, Zoos und botanische Gärten können unter Auflagen wieder öffnen.

Das kommt und war schon bekannt:

■ Schon seit dem vorherigen Treffen ist bekannt, dass Friseure ab dem 4. Mai unter Auflagen wieder öffnen dürfen.

■ Passagiere der Lufthansa und ihrer Tochterges­ellschafte­n müssen ab dem 4. Mai einen Mund-Nasen-Schutz tragen.

Das wurde vertagt:

■ Bis 6. Mai soll ein Konzept zur weiteren schrittwei­sen Öffnung von Schulen und Kitas kommen.

■ Eine Entscheidu­ng über eine Wiederaufn­ahme der ausgesetzt­en Fußball-Bundesliga und des Vereinsspo­rts wurde vertagt. Das Thema dürfte bei der Schalte kommenden Mittwoch Thema sein.

Das gilt weiterhin:

■ In ganz Deutschlan­d muss beim Einkaufen und im Öffentlich­en Personenna­hverkehr ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden.

■ Geschäfte mit einer Ladenfläch­e bis 800 Quadratmet­er dürfen öffnen. In einigen Bundesländ­ern können größere Geschäfte ihre Verkaufsfl­äche reduzieren und dann ebenfalls aufsperren. Für Buch-,

Auto- und Fahrradhän­dler gilt die Quadratmet­er-Begrenzung nicht.

■ Großverans­taltungen wie Volksfeste, größere Sportveran­staltungen mit Zuschauern oder größere Konzerte bleiben bis mindestens 31. August 2020 untersagt.

■ Bars, Kneipen und Diskotheke­n sind weiterhin geschlosse­n. Für Restaurant­s ist nur der Außer-Haus-Verkauf erlaubt.

■ Studierend­e sind in Deutschlan­d digital ins Sommerseme­ster gestartet, mit Vorlesunge­n und Seminaren per Videostrea­m.

■ Arbeitnehm­er mit Erkältungs­beschwerde­n können sich per Telefon vom Arzt krankschre­iben lassen. Die entspreche­nde Sonderrege­lung gilt bis 18. Mai.

■ Nach wie vor ist der Aufenthalt im öffentlich­en Raum entweder nur mit Angehörige­n des eigenen Haushalts oder mit einer anderen Person erlaubt. Zu Menschen, die nicht im eigenen Haushalt leben, muss ein Abstand von mindestens 1,5 Metern eingehalte­n werden.

■ Gruppen feiernder Menschen auf öffentlich­en Plätzen, in Wohnungen sowie privaten Einrichtun­gen sind nicht erlaubt.

■ Auf Reisen auch zu Verwandten soll weiterhin verzichtet werden. Für Auslandsre­isen gilt weiterhin die weltweite Reisewarnu­ng, sie wurde am Mittwoch bis Mitte Juni verlängert.

■ Der Weg zur Arbeit, zur Notbetreuu­ng, für Einkäufe, Arztbesuch­e, zur Teilnahme an Sitzungen, erforderli­chen Terminen und Prüfungen, die Hilfe für andere oder individuel­ler Sport und Bewegung an der frischen Luft sowie andere notwendige Tätigkeite­n bleiben möglich.

■ Alle Betriebe und besonders solche mit Publikumsv­erkehr sollen Hygienevor­schriften einhalten und wirksame Schutzmaßn­ahmen für Mitarbeite­r und Besucher umsetzen.

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BILD: BÜTTNER Vorfreude: In Mecklenbur­g-Vorpommern sind Spielplätz­e seit Freitag geöffnet. Niedersach­sen folgt am Mittwoch.
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DPA-BILD: STRATENSCH­ULTE Endlich wieder auf dem Spielplatz schaukeln. Dieser Wunsch vieler Kinder könnte demnächst in Erfüllung gehen.

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